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Papier-Zeitun aM HANLDTKrr FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg Umschlag 50 bis 60 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 55 13 26 52 104 20 » 30 „ 40 „ 50 ,, Für Annahme und freie Zu ¬ sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs -Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten und der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Nr. 10 Berlin, Sonntag, 2. Februar 1908 XXXIII.Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. 50 Ff. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien i Frank 67 Cts. Bulgarien 2 Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 51 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandels Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft 353 Verein der Zellstoff- und Pavier Chemiker 353 Amtl. Prüfung ausgemauerter Zellstoffkocher 353 Eingänge, Trockenschliff 354 Harzleim für Papier ... . . 355 Fernsprech-Gebühren (Pap.-Industr.-Verein) 350 Wiener Papiermarkt, Schwed. Papiermarkt 356 Enteisenung von Fabrikationswasser . 356 Papier-Erzeugung aus gekauften Faserstoffen 356 Markte 360 Etiketten-Gummierung (Schiedspruch) . . . 362 Papier-Verarbeitung, Buchgewerve 1 Berliner Typographische Gesellschaft . . . 363 Abänderung der Gewerbeordnung .... 363 Fernphotographie .... 363 Gute und schlechte Glückwunschkarten . 364 Aus den Typographiscnen Geseliscnaften . 305 Schreibwaren-Handel 1 Deutscher Papier-Verein 369 Papier-Verein Berlin u. Prov. Brandenburg 369 „Farbband“ oder „Schreibband“? .... 36g Mangelhafte Lehrlings-Bildung . . . - 369 Amerikanische Schreibwaren 369 Pro bensch au 370 Geschäfts-Nachrichten 384 In Deutschland patentierte Erfindungen . . 385 Deutsche Reichs-Patente . 388 Gehalt während vierwöchiger militär. Uebung 390 Der Kündigungsbrief in der Tüte . . . . 392 Iuvalid-n- und Altersver-icherung 394 Papier-Einfuhr der Vereinigten Staaten . . . 396 Warenzeichen 398 Briefkasten Eine Beilage von Richard Oefler, Verlag, Berlin SW 61F Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Diejenigen Mitglieder unserer Berufsgenossenschaft, welche mit der Einsendung der Lohnnachweisungen für das Jahr 1907 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hier durch, dieselben umgehend, spätestens aber bis einschließ lich 11. Februar 1908, gemäß § 99 Abs. 2 des Gewerbe- Unfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900, einzureichen, widrigenfalls die Festsetzung der im Jahre 1907 gezahlten Löhne schätzungsweise erfolgen muß. Gegen die schätzungs weise Feststellung der Lohnsummen ist nach § 102 Abs. 3 desselben Gesetzes eine Beschwerde unzulässig. Gleich zeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Berufsgenossen schaftsmitglieder, welche die Lohnnachweisungen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einsenden, außerdem gemäß § 147 a. a. O. in eine Geldstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Berlin, 31. Januar 1908 Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft C. Hellriegel Emil Prausnitz Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitglieder-Verzeichnis Herr Dr. A. Heyer hat seinen Wohnsitz von Darmstadt nach Zürich II, Stockerstr. 54, verlegt. Amtliche Prüfung ausgemauerter Zellstoffkocher Wir druckten in Nrn. 95 und 96 von 1907 die neue preußische Verordnung über Einrichtung und Betrieb von Dampflässern ab. lieber einen Punkt dieser Verordnung hat vor kurzem zwischen dem Verein Deutscher Zellstoff- Fabiikanten und dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe folgender Briefwechsel stattgefunden: Breslau, 4 Januar 1908 Die am 1. April 1899 in Kraft getretene Verordnung be treffend: Die Einrichtung und den Betrieb von Dampffässern verfügt unter anderem in § 15 Abs. 5: »Einmauerung und Ummantelung sind bei den Prü fungen soweit zu entfernen, wie es der Sachverständige (§ 3) für erforderlich hält», und in § 15 Abs. 8: »Die vorstehenden Bestimmungen des § 15 finden auf Zellstoffkocher mit innerem Schutzmantel keine An wendung. Die Kocher sind jedoch mindestens « Die neue am 1. Januar 1908 in Kraft getretene Verordnung bestimmt dagegen in § 16 Abs. 4: »Zur Ausführung der Prüfungen ist der Betrieb einzu stellen und das gehörig gereinigte Dampffaß zu der mit dem Sachverständigen zu vereinbarenden Zeit bereitzu- stellen Einmauerungen oder Ummantelungen sind bei den Prüfungen so weit zu entfernen, wie es der Sach verständige (§ 4) für erforderlich hält«, § 16 Abs. 8: »Zellstoffkocher mit innerem Schutzmantel sind bei jeder Entfernung des’Mantels oder des größeren Teils des selben der Druckprobe zu unterwerfen. Diese Kocher ' sind jedoch längstens in Zwischenräumen von vier Wochen durch einen von der Fabrikleitung vorzuschlagenden ge eigneten Werksbeamten darauf zu untersuchen, ob Un dichtigkeiten des inneren Schutzmantels eingetreten sind. Das Ergebnis jeder solchen Untersuchung ist von den Werksbeamten in das im § 17 vorgeschriebene Revisions-