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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bei der Post bestellt und ab* genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d.Bldirekt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 bis 60 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13 n n n 26 » » 52 »» » n 104 n »» » Für Annahme 20 » 30 „ 40 » 50 ,, n und freie Zu ¬ sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten und der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Nr. 6 Berlin, Sonntag, 19. Januar 1908 XXXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien i Frank 67 Cts. Bulgarien a Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 51 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel i Papiermacher-Berufsgenossenschaft.... 185 Papiersäcke für Zement 185 Sackpapier ... ... . . 180 Warenverzeichnis zum deutschen Zolltarif 186 Kalanderwalze . 186 Forstwirtschaft in Nordamerika .... 186 Lohnstreit in einer norweg. Papierfabrik . 187 Englands Papier-Einfuhr 1907 188 Japans Papier-Industrie und -Einfuhr 1906 188 Märkte 190 Linoleuin-Druckmuster (Schiedspruch) . . . 192 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe 1 Berliner Typographische Gesellschaft . . * 195 Jahresziel 195 Korrekturabzüge 195 Die Tiegeldruckpressen 195 Festliche Speisekarten 198 Nachbildung englischer Weihnachtskarten . 199 ÜÜohtrttsth . . 199 Schreibwaren-Handel 1 Vergiftung durch Abziehbilder? Verkaufsraum einer Schreibwarenhandlung 201 Deutsche Arbeit in Ehren 201 Probenschau 201 Geschäfts-Nachrichten 213 In Deutschland patentierte Erfindungen. . . 218 Deutsche Reichs-Patente 220 Berichte des Geschäftsreisenden . : . . 222 Versicherung gegen Stellenlosigkeit .... 222 Zolltarif-Entscheidungen 224 Warenzeichen 226 Briefkasten. - ... ... 227 Eine Beilage von L. Schwann, Königliche Hofbuchhandlung in Düsseldorf Amtliche Bekanntmachungen der Berufsgenossenschaften Papiermacher-Berufsgenossenschaft Diejenigen Genossenschaftsmitglieder, welche mit der Einsendung der Lohnnachweisung für das Jahr 1907 noch im Rückstände sind, ersuchen wir hierdurch, die Nach weisung umgehend, spätestens aber bis zum 12. Februar 1908 gemäß § 99 Abs. 2 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes an den Vorstand ihrer Sektion einzureichen, da andernfalls die schätzungsweise Lohnfestsetzung durch die Sektion er folgen müßte. Gegen die schätzungsweise Lohnfestsetzung ist nach § 102 Abs. 3 des genannten Gesetzes eine Be schwerde nicht zulässig, selbst wenn die von der Sektion festgesetzte Lohnsumme die Summe der tatsächlich veraus gabten Löhne wesentlich übersteigt. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die jenigen Mitglieder, welche die Lohnnachweisung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht einreichen, gemäß § 147 des Gesetzes in eine Ordnungsstrafe bis zu 300 M. genommen werden können. Mainz, 15. Januar 1908 Der Vorstand der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Karl Marggraff, Vorsitzender Aussenhandel Koreas in 1906/1905 Werte in Yen Einfuhr: Papier 354840 (275169), Schreibwaren 197549 (147 032). Ausfuhr: Papier 112623 (89133). (Nach Returns of Trade and Trade Reports 1906) Papiersäcke für Zement Der Leiter einer großen Zementfabrik, welcher seiner zeit bei uns anregte, daß die deutsche Papierfabrikation ein großes Absatzgebiet in Zementsäcken finden könne, schreibt folgendes: Die Versuche, welche bisher mit Papiersäcken angestellt wurden, sind durchweg fehlgeschlagen, hauptsächlich, weil wir einen geeigneten Verschluß für das Papier nicht finden konnten. Bei dem Zusammenknittern des Sackes nach der Füllung und bei dem Zubinden desselben reißt der Sack ge wöhnlich ein, er reißt ganz sicher ein, wenn man den Sack nunmehr an der Blume anfaßt, das Papier wird dann an der ge bundenen Stelle direkt abgeschnitten. Auch die Versuche, ein großmaschiges Gewebe in den Stoff einzulegen, haben zu keinem Ergebnis geführt. Neuerdings werden von der Papier fabrik in Zehlendorf Säcke in den Handel gebracht, von denen ich Ihnen heute einen als Muster ohne Wert zur Probe zu gehen lasse. Das Papier ist gekreppt und hat dadurch ganz be sondere Elastizität, der Sack an sich sieht tadellos aus, leidet aber an demselben Uebelstand wie die andern Säcke. Wir haben in Deutschland neben einer Packung von halben Säcken, welche 86 kg Zement enthalten, eine Packung in drittel Säcken von 57,5 kg sowie in Westdeutschland eine Packung von 50 kg Inhalt. Nach der mir heute gewordenen Information soll in Amerika eine geringere Packung Mode geworden sein, indem dort auf das Faß Zement, welches 400 Pfund englisch wiegt, 4 Säcke ge packt werden, dies würde einer Packung von rd. 40 kg gleich kommen, weil für das Faß 10 kg Tara in Abrechnung kommt und nur das Sackgewicht zu beachten ist; in diesem Falle scheint Herr Schacht richtig unterrichtet zu sein (s. Nr. 4 S. 106).