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906 PAPIER-ZEITUNG Nr. 20 Zolltarifierung von Waren Argentinische Republik. Laut Verfügung des Präsidenten der Republik vom 9. Januar 1907 soll die Nr. 692 des Wertschätzungs tarifs, die auf musikalische Drucke unter Annahme eines Wertes von 0,80 Peso Gold für 1 kg einen Zoll von 25 v. H. legt, auf Musiktexte und Lehrbücher für Unterrichtszwecke keine Anwendung finden, die von jetzt ab als »gedruckte Bücher im allgemeinen« gemäß Artikel 9 des Zollgesetzes zollfrei sind. (Boletin Oficial) Rußland. Bänder für Schreibmaschinen, die mit Farbe durch tränkt, auf Rollen aufgewickelt und in Blechschachteln verpackt sind, sind nach dem für sie zusammen mit den Rollen in Frage kommenden Punkte des Art. 188 zu verzollen, die Schachteln dagegen als notwendige Verpackung zollfrei einzulassen. Laut Beschluß des Tarifkomitees vom 19. Dezember 1906, Nr. 690, hat als nicht besonders genanntes Papier, das nach Art. 177, Punkt 2 lit. b des Zolltarifs für den europäischen Handel und nach Art. 28 des Verzeichnisses III der finländischen Waren, welche mit einem Ausgleichszolle belegt sind usw., ein gelassen wird, zum Unterschiede von dünnen Papiersorten wie Zigaretten-, Kopier- und Einwickelpapier, weißes oder farbiges (in der Masse gefärbtes) Papier, das nicht weniger als 22 g auf das Quadratmeter wiegt, sowie Papier von geringer Beschaffen heit (aus grauer Papiermasse, sogenanntes Flaschenpapier), auch wenn es weniger als 22 g auf das Quadratmeter wiegt, zu gelten; Papier aus Papiermasse von guter Beschaffenheit, das weniger als 22 g auf das Quadratmeter wiegt, ist zu den dünnen Papier sorten wie Seiden-, Kopier- und Zigarettenpapier zu rechnen, die in Art. 117, Punkt 2 lit. f, und in Art. 29 des Verzeichnisses III der finländischen Waren usw. genannt sind. Laut Beschlüssen des Tarifkomitees vom 19. Dezember 1906 Nrn. 672—676 gehören Gummi-Tragant und andere Gummiarten nicht zu den in Artikel 19 des Tarifs C der Waren persischer Herkunft genannten Gummiharzen, da sie sich von ihnen da durch unterscheiden, daß sie in Benzol, Aether, Terpentin nicht gelöst werden können; sie sind nach Art. 87, Punkt 1, des Zoll tarifs für den europäischen Handel einzulassen. Serbien. Etuis aus Papier oder Karton. Etuis aus Papier und Karton aus der Tarifpost 470 sind nach der Tarifpost 471, Punkt 2, des allgemeinen Zolltarifs mit 8 Dinars pro 1 kg zu verzollen, wenn sie in Verbindung mit feinsten Materialien vorkommen; Etuis aus Papier, Karton und Papiermache, fein und luxuriös ausgearbeitet, unterliegen der Tarifpost 471, Punkt 1 b (4 Dinars pro 1 kg), wenn sie in Verbindung mit gewöhnlichen und feinen, respektive der Tarifpost 471, Punkt 2 (8 Dinars) des allgemeinen Zolltarifs, wenn sie in Verbindung mit feinsten Materialien sind. Als fein und luxuriös ausgearbeitete Etuis sind im Sinne des Tarifs jene Etuis aus Papier, Karton und Papiermache anzusehen, welche mit Verzierungen in Farben, mit Gold- und Silber verzierungen überzogen sind; auch gelten als solche Etuis jene, auf welchen durch Pressung oder auf ähnliche Art eigene Verzierungen ausgearbeitet sind. Demzufolge haben die Zoll ämter in der Folge von Deklaranten zu fordern, daß sie bei der Anmeldung von derlei Etuis in der Deklaration stets anführen, ob sie als gewöhnlich der Tarifpost 470 (1 Dinar pro 1 kg) oder als fein oder luxuriös ausgearbeitet der Tarifpost 471 des Zoll tarifs unterliegen. Spanien. Gemäß Verordnung (real orden) vom n. Februar 1907 sind Lesebücher Jür Blinde in spanischer Sprache nach Nr. 416 und in anderen Sprachen nach Nr. 417 des Tarifs zu ver zollen. Derartige Bücher sind zollfrei, wenn bei der Einfuhr die Voraussetzungen der Ziffer 10 der zweiten Bestimmung des Zolltarifs in Verbindung mit dem Gesetze vom 14. März 1904 zutreffen. Das Warenverzeichnis ist unter dem Stichworte »Bücher«, wie folgt, zu ergänzen: »Lesebücher mit erhabenen Buchstaben oder Zeichen für Blinde — 416 und 417 und 2. Bestimmung, Ziffer 10.« (Gaceta de Madrid) Papierwarenfabrik J. Schandua & Co. Biebrich a. Rh. a Gegründet 1888 Lelstangsfähige Fabrik empfiehlt Tüten u. Beutel verschiedener Art in anerkannt guter Ausführung Sehr gut eingerichtet für Wiederverkäufer u. Grossisten Diskrete Ausführung der Aufträge 185310) Uebersichtlich geordnete Muster Uebernahme v. Massenauflagen u. Extraanfertigungen G enthiner Cartonpapierfabrik ' ' ■■ —- G. m. b. — BERLIN W 57, Culmstrasse 20a Alleinige Fabrikanten der weltbekannten, patentierten Oeser-Folien Bestbewährtes Prägematerial, ohne jede Grundierung der Stoffe. Vorteile: Kein Verschmutzen der Ware, kein Stauben, geringster Ausschuss. Tadellose Prägungen in feinster Ausführung bei einfachster Hand habung. Grösste Haltbarkeit. PrägeFolien Farb-Folien: Weiss und 44 Farben. 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