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746 PAPIER-ZEITUNG Nr. 17 geht aus dem Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Wien im Jahre 1904 hervor. Danach betrugen die Gesamtaus gaben für Armenlernmittel für das Schuljahr 1904/05 über 300000 K. (gegen 272000 K. im Schuljahre 1903/04) für rund 82000 arme Schulkinder (77 000 im Schuljahre 1903/04.) Die Ge samtzahl der Schulkinder im Schuljahre 1904/05 betrug 204000, es wurden daher 40 v. H. aller Schulkinder mit Armenlern mitteln beteilt. Mitarbeit der Kinder im elterlichen Geschäft (Nachdruck verboten) Im Falle eines Zwistes pflegen erwachsene Kinder öfters an die Eltern die Forderung zu stellen, ihnen die im elterlichen Geschäft verrichteten Dienste nachträglich zu entlohnen. Ein derartiger Anspruch wird stets nur bezüglich der letzten zwei Jahre einklagbar sein, und nur in den Fällen, in denen tatsäch lich in nachweisbarer Form zwischen Eltern und Kind ein Arbeitsvertrag geschlossen worden ist. Ein in dieser Hinsicht bemerkenswertes Urteil fällte kürzlich das Hallesche Gewerbe gericht, vor dem zwei Brüder gegen ihren Vater, den Inhaber eines Möbeltransportgeschäfts, das Gehalt für 2 Jahre mit je 300 M. einklagten, weil sie seit Jahren keine Entlohnung er halten hätten, obgleich sie mit einem Jahresgehalt von je 150 M. bei freier Station als Möbelkutscher engagiert gewesen wären. Das Gericht wies jedoch die Kläger ab. In der Urteilsbegrün dung führte es u. a. aus, daß ein Kind nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sei, den Eltern im Geschäfte entsprechende Hilfe zu leisten, so lange es bei den Eltern im Hausstand mit lebe und dort seinen täglichen Unter halt empfange. Hierbei mache das Gesetz keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Kindern. Wären die Kinder hier mit nicht zufrieden, so stände es ihnen frei, den elterlichen Haushalt zu verlassen und sich anderweitig Erwerb zu suchen. Einen Klageanspruch auf rückständigen Lohn hätten sie jedoch nicht, nrk. 8 Uhr-Ladenschluß. Nachdem sich in IViesbaden mehr als zwei Drittel der Geschäftsinhaber für den Achtuhrladenschluß ausgesprochen haben, wurde dieser für alle Geschäfte mit Aus nahme der Zigarrenspezialgeschäfte vom Regierungspräsidenten vom 1. März an genehmigt. CI. Eingänge Illustrierte Preisliste 1907 von Ferd. Asheim in Berlin N jg, Willdenowstr. 21. Die handliche kleine Preisliste in Oktav format bietet dem Lehrer alle für den neuen Zeichen unterricht notwendigen Lernmittel in guter Auswahl, und auch die Lernmittel lür Fortbildungsschulen sind vollständig vorhanden. Die meisten angebotenen Waren sind durch gute Bilder, teils Autotypien, teils Holzschnitte, dargestellt und die Ladenpreise, zu denen die Waren beim Papier händler erhältlich sind, stehen daneben. Durch den Ver sand solcher Preislisten an’ die Lehrerschaft wird dem Händler das Geschäft seitens des Fabrikanten sehr er leichtert. Probenschau Die hier beschriebenen Gegenstände können während der nächsten 14 Tage in der Bücherei des Papierhauses, Dessauer-Str. 2, besichtigt werden. Diese steht wochentäglich von 10 bis 1 und von 3 bis 6 zur Benutzung frei. Tischblock von J. Badenheimer ö- Cie., Fabrik für Registratoren in Frankfurt a. M., Niddastr. 60. Auf einem Brettchen von etwa Oktavblattgröße ist am oberen Rande ein Beschlag mit zwei Registratorröhrchen angebracht. Die in diesen Röhren laufenden Drähte sind an einem durch breites Gelenk drehbaren Oberteil befestigt, das im rechten Winkel zum Tisch in die \ Höhe steht. Vergl. nebenstehende Gelenk Q 1 Röhrchen Querschnittskizze. Dieser Tischblock / soll alle auf dem Schreibtisch lose liegenden Papiere nach deren Lochung Holzplatte aufnehmen, sodaß ein durch eine ge öffnete Tür oder sonstwie verursachter Luftzug keins der Schriftstücke zur Erde wehen kann. Da alle Schriftstücke stets zur Fland sind, erspart der Locher Suchen und Zeitverlust. Da Drähte und Röhrchen im Kreis segment gebogen sind, so gleiten die Schriftstücke leicht, können aber, da die Röhren so lang wie möglich ge schnitten wurden, nicht heruntergleiten. Die Bauart des Tischblocks ist kräftig, und die Metallteile sind vernickelt, sodaß lange Brauchbarkeit des Geräts wahrscheinlich ist. Herm. Herdegen Briefordner-Fabrik :: Stuttgart :: Stuttgart, Februar 1907 P. P. Unter Bezugnahme auf meine gegen eine „Berichtigung“ der Firma Louis Leitz gerichtete Erklärung vom 21. November 1905 und die darin in Aussicht gestellte Mitteilung über den Ausgang des von mir gegen die Firma Louis Leitz angestrengten Prozesses wegen unlauteren Wettbewerbs gebe ich den Interessenten hiermit zu meinem Bedauern verspätet bekannt: Die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart hat durch Urteil, welches am 6. August 1906 rechtskräftig geworden, Louis Leitz verurteilt: I. Die Wiederholung oder Verbreitung der Behauptung, der Briefordner „Era“ des Klägers verletze die Patentrechte des Beklagten, zu unterlassen. 2. Dem Kläger 4000 M. zu bezahlen. 192473] Hochachtungsvoll Herm. Herdegen Das Farbband wird gewöhnlich als Sündenbock hergenommen, wenn die Kopien bei Verwendung teils völlig ungeeigneten Kopiermaterials misslingen. Es liegt daher im Interesse nicht nur der Kon sumenten, sondern ganz besonders der Händler, sich von den vorzüglichen Eigenschaften des „Bargeo“ Reform-Kopiertuches zu überzeugen. — Infolge seiner einzig dastehenden besonderen Präparation unterscheidet es sich vorteilhaft von anderen ähnlichen Fabrikaten, und man kann selbst von schwacher Schreibmaschinenschrift mit maschinen artiger Geschwindigkeit scharfe Kopien ziehen. Tausende glänzende Urteile erster Industriewerke des In- und Auslandes [191536 Lohnender Vertriebsartikel. Prospekte undOfferten bereitwilligst durch den alleinigen Fabrikanten Georg Bartsch, Nürnberg Laboratorium für Schreibmaschinen - Zubehör