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5 88 PAPIER-ZEITUNG Nr. 13 Generalvertretung Aus Belgien 8205. Frage: Ich erhielt vor einigen Jahren die Vertretung einer deutschen Firma. Im Kontrakt steht: »Ich übertrage Ihnen die Generalvertretung für Belgien und gewähre Ihnen . . v. H. Provision auf alle direkten und indirekten Geschäfte.« Ich ar beitete nun für die Firma, aber sie schloß hinter meinem Rücken Geschäfte ab und ließ mich darüber im Unklaren. Die Kunden berichteten mir darüber, und die Firma gestand mir dann auch die Provision zu, wobei sie jedesmal Irrtum vorschützte. Neulich warf mir ein Kunde vor, ich hätte ihm nicht gesagt, daß die von mir vertretene Firma auch eine bestimmte Ware führe. Er habe zufällig davon erfahren und dann bei der Firma direkt bestellt, was wohl für mich gleich sei, da ich ja General vertreter wäre. Ich stimmte dem zu. Auch ich wußte nicht, daß die Firma die Ware führe, und erhielt erst vor einigen Tagen Nachricht darüber. Darauf machte ich die Firma auf das hier gemachte Geschäft aufmerksam und bat um Ueberreichung einer Abschrift der Rechnung sowie um Gutschrift der mir zukommenden Provision. Die Firma schrieb mir darauf, sie habe den Verkauf jener Ware bis jetzt einem andern Herrn gegeben, jedoch das Verhältnis gelöst und stelle es mir anheim, diese Ware mitzuführen. Auf das von mir an gedeutete Geschäft käme mir aber keine Provision zu. Hat die Firma recht? Hätte sie mich nicht aufmerksam machen müssen, daß sie eine Ware führe, die sie einem andern gegeben hat? Ist die Firma mir nicht die Provision auf alle belgischen Geschäfte schuldig? Wenn ich klagbar werde, habe ich dann Aussicht zu gewinnen? Antwort: Nach dem angegebenen Text des Vertrages konnte Fragesteller annehmen, daß er zum einzigen Ver treter der Firma in Belgien bestellt wurde. Es kommt aber auch vor, daß Vertreter nur für diejenigen Waren der Firma als Vertreter bestellt werden, welche ihnen von der Firma an Hand gegeben wurden, und daß die Firma für ganz verschiedene Waren auch verschiedene Vertreter hat. Wie der Fall hier liegt, können wir ohne eingehende Kenntnis der Verhältnisse und Verabredungen nicht be urteilen. Feinpapier 8206. Frage: Ist es im Verkehr mit Feinpapier Sitte, daß 1. der Beschnitt eines Papieres, wenn es aus Pianobogen ge schnitten wird, auf das Neuriesgewicht mit angerechnet wird? 2. der Riesumschlag, wenn die Papiere nach Gewicht ge handelt werden, als Briefpapier gerechnet wird? Oder wäre nur der wirkliche Papierwert in Anrechnung zu bringen, zumal wenn für die Zurichtung des Briefpapieres aus Post-Median ein Aufschlag gerechnet wird? Es handelt sich um Papier im Werte von 1 M. das Kilo. Antwort: 1. Es ist ein allgemeiner Brauch, das volle Gewicht des zu beschneidenden Papieres zu berechnen, den durch den Beschnitt entstehenden Abfall demnach mit bezahlen zu lassen. 2. Riesumschläge werden in das Papiergewicht mit ein gerechnet. Goldprägung 8207. Frage: Anfang Mai vorigen Jahres lieferte ich Seifen umschläge aus rotem Lederpapier mit Goldprägung versehen, wie die hier beiliegenden Muster. Mein Abnehmer reklamiert nun Mitte Oktober, daß er diese Umschläge nicht verwenden könne, weil die Goldprägung nicht dauerhaft sei und an Glanz und Ansehen sehr gelitten habe. Er glaubt, daß zu der Lieferung ein schlechteres Material an Blattgold Verwendung gefunden hat, da mein erstes Muster, worauf Bestätigung erfolgte, bis heute sich brillant erhalten hätte. Die Auflage betrug 10000 Stück, und die Umschläge wurden in einzelnen Paketen zu 1000 Stück verpackt. Das Papier habe ich seinerzeit als vergolde- fähig bestellt, und der Fabrikant desselben bestätigt mir, daß es diese Eigenschaft haben müsse. Antwort: Unechtes Blattgold kann durch Feuchtigkeit und unreine Luft im Lagerraum leicht seinen Glanz ver lieren. Wer Prägungen von unvergänglichem Goldglanz haben will, muß das viel teurere echte Blattgold verwenden. Wir finden zwischen beiden Lieferungen keinen Unterschied und glauben nicht, daß der Kunde berechtigt ist, die vor einem halben Jahre bezogene Ware aus dem angeführten Grund zu beanstanden. Zum Lehrling anmelden 8208. Frage: Wohin muß ich mich am vorteilhaftesten wenden, um meinen Sohn zu Ostern in eine Buchdrucker-Lehrstelle unter bringen zu können? Antwort: Fragesteller kann sich an eine Buchdrucker- Innung oder an einen Bezirksverein des Deutschen Buch druckervereins wenden oder eine Lehrstelle für seinen Sohn durch Anzeige in einem Fachblatt suchen. Lieferung ungenügender Menge 8209. Frage: Ich kaufte von einer Fabrik eine Lagerpartie von 3000 kg und verkaufte eben diese Menge an einen lang jährigen Kunden. Ich hatte sowohl bei dem Kauf wie auch Ver kauf die Menge mit »ca. 3000 kg« angegeben. Der Fabrikant be stätigte den Auftrag, ohne zu schreiben, daß die Menge statt, wie in seiner Aufstellung angegeben, 3000 kg, nur 2000 kg be trägt. Mehrere Wochen später wurde mir das Papier berechnet, jedoch statt der gekauften etwa 3000 kg nur 2000 kg netto. Nun beanspruchte mein Kunde sofort Nachlieferung der fehlenden Menge, während die Fabrik nur 400 kg nachliefern will. Wer von beiden Parteien ist im Recht? Antwort: Der Verkäufer haftet dafür, daß die verkaufte Ware in der vereinbarten Menge geliefert wird. Wenn er sich in bezug auf die Menge geirrt hat, so kann er den Vertrag anfechten, muß jedoch dem Käufer denjenigen Schaden ersetzen, welchen dieser dadurch erleidet, daß er an die Richtigkeit der angegebenen Menge geglaubt hat. Da die Menge mit dem Wörtchen »circa« bezeichnet war, so wäre vielleicht eine Schwankung von 1 v. H. zulässig, 20 v. H., d. h. 600 kg, erscheint zu viel. Wenn also die Fabrik die zu 3000—300 = 2700 kg noch fehlenden 300 kg nicht nachliefern will, so ist Fragesteller berechtigt, die selben 300 kg anderweitig zu beschaffen und von der Fabrik den etwaigen Mehrpreis zu fordern. Packpapier 8210. Frage: Ich bestellte seinerzeit Zellstoffpapier laut ein liegendem Bestellmuster, welches sehr schön und rein ist. Ich bekomme nun ein Ausfallmuster zugesandt, welches ganz unrein und schwer verkäuflich ist. Da die Ware noch nicht hier ist, möchte ich gerne wissen, ob ich sie verweigern kann. Ich bin gern bereit, Ersatz zu bestellen unter der Voraussetzung, daß dieser besser ausfällt. Antwort: Das Bestellmuster besteht aus reinem, splitter freiem Zellstoff, während das Liefermuster ziemlich splittrig und unrein ist und sich bei Betupfen mit Dr. Wursters Holzschliff-Reagenzien als holzschliffhaltig erweist. Die Lieferung kann somit nicht als mustergetreu gelten, sollte jedoch mit Nachlaß übernommen werden, da das Papier immerhin fest und verwendbar ist. Dermatoid 8211. Frage: In einer der letzten Nummern Ihrer Zeitung veröffentlichten Sie einen längeren Artikel über einen neuen Stoff, genannt »Dermatoid«. Leider konnte ich keine An kündigung über den Fabrikanten finden. Ich hätte gern einige Proben für die Anfertigung einiger Waren meiner Firma. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in der Papier-Zeitung den Fabrikanten namhaft machten. Antwort: Dermatoid wird erzeugt von den »Dermatoid- Werken Paul Meißner« in Leipzig. Skonto 8212. Frage: Wie ist der Skonto zu berechnen? Ich zahle 2000 M. bar ä Konto und bitte gleichzeitig um Gutschrift von 2000 M. — Pf. zuzüglich 40 „ 80 » für 2 v. H. Skonto, zusammen 2040 M. 80 Pf. Mein Lieferant behauptet nun, er brauche mir nur 2040 M. gutzuschreiben, d. h. ich sei nicht zu einem Abzüge von 40 M 80 Pf, sondern nur von 40 M. berechtigt. Antwort: 2 v. H. Skonto sind 40 M. Anscheinend zieht Fragesteller von dem Skonto wieder 2 v. H. ab, also 80 Pf von 40 M. Dazu hat er keine Berechtigung, denn Skonto ist eine Vergütung für Barzahlung, die 40 M. zahlt aber Fragesteller nicht, sondern zieht sie ab. Hadernschneider 8213. Frage: Gibt es in der Papier-Industrie eine kontinuir- lieh wirkende Hadernschneidmaschine, welche es ermöglicht, die Hadern nach dem erfolgten Schneiden mit Donkin’schem Hadernschneider, bei welchem viel lange Streifen verbleiben, in möglichst regelmäßige kleine, vollständig getrennte Stücke zu schneiden ? Antwort einer Maschinenfabrik, welche vorzugsweise Lumpen schneider baut: Uns ist eine Maschine, wie die vom Fragesteller ge wünschte nicht bekannt. Wenn hier und da noch einige größere Stücke aus dem Lumpenschneider herauskommen, so ist es das einfachste, diese nochmals durch den gleichen Lumpenschneider laufen zu lassen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencai, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV n erbeten. Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW, Zimmerstraße 29.