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532 PAPIER-ZEITUNG Gehaltszahlung während militärischer Uebung. Der in der Damenmäntelfabrik von Gebr. K. in Stellung befindliche Kon fektionär Max M. wurde am 3. September zu einer dreiwöchigen Uebung beim Bezirkskommando in Schöneberg eingezogen. Die Firma wollte ihm anfangs das Gehalt für die Zeit der Uebung nicht vorenthalten, stellte aber an M. das Verlangen, daß er abends nach Absolvierung seines Dienstes noch auf ein bis anderthalb Stunden nach dem Geschäft käme, um bei dem der zeitig sehr regen Geschäftsgänge die wichtigsten Arbeiten erledigen zu helfen. Da der Konfektionär diesem Verlangen nicht nachkam, so weigerte sich die Firma, für die Zeit der Uebung Gehalt zu zahlen, und M. erhebt vor dem Kaufmanns gericht Anspruch auf Gehalt für die drei Wochen in Höhe von 180 Mark. Die Firma begründet ihre Weigerung der Gehalts zahlung damit, daß der Kläger beim Bezirkskommando einen so leichten Dienst hatte, daß er bei einem nur einigermaßen regen Interesse für das Geschäft wohl auf ein Stündchen abends hätte hinkommen können. Der Kläger wendet dagegen ein, daß er einerseits wohl nicht gut in des Königs Rock hätte im Geschäft arbeiten können, während ihm anderseits das Dienstreglement verbot, in Zivil einherzugehen. Als Soldat mußte ihm der Befehl des Königs über der Anordnung seines Prinzipals stehen. Ein seitens des Beklagten vorgeschlagener Zeuge bekundete eidlich, daß der Kläger auf eine dahin zielende Bitte des Herrn K. diesem zugesagt habe, abends zur Arbeitsleistung nach dem Geschäft zu kommen. Infolge der durch diese Aussage zweifel haften Sachlage riet das Gericht beiden Parteien zu einem Vergleich, der auch in Höhe von 125 Mark zustande kam, kon statierte aber im übrigen, daß an sich der Chef verpflichtet ist, dem Angestellten das Gehalt auch während der Dauer einer militärischen Uebung zu zahlen; der Angestellte ist zur ge schäftlichen Tätigkeit während der Dauer der Uebung nicht verpflichtet. in (179914 etc. Spray Painter AFROGRAPH CQ IT D F.W. Xing, General-Vertreter, ALwvuKara UV. LI- BERLIN C 19, Seydelstrasse 29. Färbeproben werden kostenfrei angefertigt. Fabrikation von Aerographen jeder Grösse Feststehende Besuch erwünscht zwecks Vorführung. Strahl-Apparate Pressluft- Einrichtungen Auf Wunsch Preislisten Der Aerograph Feinste Zerteilung jeg licher Farbenmischung, geringer Farben- und Pressluftverbrauch Besonders geeignet zur Auftragung von Ab- tönungs- u. Changeant- Effekten, Schablonen- Arbeiten usw., f. Luxuspapierfabriken, Buchdruckereien, lithograph. Anstalten. Der beste 2erstäubungs- Apparat 2/8 22 Posilit) Wasser- und Säurebad, Negativ blau und braun Besonders für Lichtpausanstalten mit elektrischem Betrieb Schnellkopierend wie Negativ blau = Alles erstklassige Fabrikate = — 10 iährige praktische Erfahrung = □ □ □ Telegramm-Adresse: ,.Obermiilde KÖlnrhein a Q □ O Telephon Nr. gz6o Joacfi. ^CQinridi ^naacR 8 Ges. mit beschr. Haftung Köln am Rhein, Brüsselerstr. 21 empfehlen in hervorragender Qualität bei höchster Leistung in der Preisfrage: Riesenkalender 1908 Blockgrösse 24 X 32 cm ferner Kalender mit Blocks 15 X 22 cm und 13 X 18 cm fertigt [191154 Fritz Eilers junr. Bielefeld Postfach 166 D.R.-P. Briefordner Tadalog< Briefordner D. R.-P Binfachste, solid. Konstrukt. 97 I CuUV• Bequemste HandhabungI Kein Hebell Keine Federl Man blättert darin Hnhar Rabatt Fertg zum inordnen.oderet wie in einem Büchel honer K a DaIt , Herausiehmen der sehriftstücket für Wiederverkäufer I Tisch- und Wandblocks mit Patentmechanik Fabrik f. Registratoren u. technische Apparate J. Bodenhelmer & C0 Frankfurt a. M., Niddastrasse 60 1 5 Vertreter für Rheinland und Westfalen Arthur Kleinau, Köln a. Rh. Vertreter für Bayern : A. Leuchsenring,München, Thalkirchnerstr. 14 Vertreter für Berlin: Oskar Vogt, Berlin N, Chausseestrasse 8