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D)APIER-UERARBEITUNG IM BÜCH GEWERBE eB Ex-Libris Der kürzlich erfolgte Tod des größten Ex-Libris- Sammlers, des Grafen Carl Emich zu Leiningen-Westerburg in Pasing bei München, hat dieser in den letzten Jahren wieder rege gewordenen Liebhaberei neues Interesse zu geführt. Der Tote besaß selbst eine der größten Ex-Libris- Sammlungen von über 22 ooo Stück, die unlängst dem Germanischen Museum zu Nürnberg vermacht wurde. Auch in künstlerischer Hinsicht hat er äußerst fruchtbringend gewirkt, und er wußte alle bücherlescnden Kreise für Ex-libris zu interessieren. Sein reger Briefwechsel, die Liebenswürdig keit im Verkehr mit jedem haben wohl das übrige getan, einer Sache, die man so leicht als »Spielerei« zu bezeichnen geneigt ist, höheren Wert zu verleihen. Zeichnete man also in früheren Jahrhunderten das Bücherzeichen in die Bücher ein, so diente später Guten bergs Kunst selbst zur Vervielfältigung. Zahlreiche mittel alterliche Handschriften und Inkunabeln enthalten noch die ursprünglich eingezeichneten und neben diesen die sie er setzenden eingeklebten Ex-Libris. Dieser Eigentumsvermerk war in manchen Klosterbibliotheken sogar Vorschrift, wie sich aus dem »Buch der empter der Swestern prediger ordens«, dessen Vorrede etwa um das Jahr 1454 geschrieben ist, ergibt. Es enthält ein besonderes Kapitel über das Amt der Buchmeisterei, also des Bibliothekars, worin bestimmt ist, daß in jedes Buch seine Herkunft zu schreiben sei. Weiter findet sich folgende Anweisung in den Be stimmungen: »Und ist denn das buch oder der geber des buchs so fürnehm, so schreibe des gebers namen ooch dar- Aber auch die im letzten Jahrzehnt mächtig entwickelte Buchausstattung hat dazu beigetragen, dieser graphischen Kleinkunst größere Beachtung zu schenken. Namhafte Künstler haben es nicht verschmäht, Bucheignerzeichen zu entwerfen, und es gibt neuere Ex-Libris, deren Wert heute schon ziemlich hoch ist und sich mit den Jahren noch steigern wird. Das Wort Ex-Libris bedeutet soviel wie »aus den Büchern« oder »aus der Bibliothek, daher wird es auch oft Bibliothekzeichen oder Bücherzeichen, auch Bucheigner zeichen genannt, englisch book-plate, holländisch bockmerk- tecken; dagegen besitzen die Franzosen kein eigenes Wort dafür; zuweilen findet man dort neben Ex-Libris noch marque de possession. Ein Ex-Libris ist ein in beliebiger Druckart hergestelltes Blatt mit irgend einer bildlichen Darstellung oder dem Namenszug seines Besitzers, bestimmt in den Büchern auf die Innenseite des Vorderdeckels geklebt zu werden, um den Eigentümer des Buches zu bezeichnen. Bereits vor Gutenbergs Zeit pflegte man auf die Innen seite der Buchdeckel den Namen oder das Wappen der Besitzer einzuzeichnen, auch schrieb man zuweilen Gedenk worte oder Sprüche an diese Stelle. Zweck der Ex-Libris war zu allen Zeiten, das Buch vorm Verlorengehen zu schützen und es als Bestandteil einer bestimmten Bibliothek zu kennzeichnen. zu.« Solche Blätter, deren Zahl gering ist, werden in der Ex-Libriskunde »Memoiren« oder »Geberzeichen« genannt, zum Unterschied von den »Eignerzeichen«, welche lediglich den Eigentümer bezeichnen. Das Vaterland des Ex-Libris soll Süddeutschland sein, von wo es sich nach und nach über alle zivilisierten Länder verbreitete. Man nannte diese Eignerzeichen früher noch nicht Ex-Libris, diesen Namen erfanden erst in neuerer Zeit die Bücherfreunde, die ihre Bücher mit schönen Eigner zeichen schmückten, welche oftmals von ersten Künstlern stammten. Nicht geringere als Dürer, Holbein, Burgkmair, Jost, Ammann, Kranach, und in neuerer Zeit Boucher, Chodowiecki, Ludwig Richter, und unsere lebenden Meister Max Klinger, Sattler, Lechter u. a. m. haben sich mit Zeichnen von Ex-Libris befaßt. Manche Bücherliebhaber besaßen Doppel-Ex-Libris, sie klebten nämlich das eine auf den Vorderdeckel, das andere auf den Hinterdeckel ihrer Bücher oder verwendeten sie bei entsprechender Größe als Vorsatzblätter. Manche ließen auf ihr Ex-Libris ihr Konterfei zeichnen oder kennzeichneten in der Art der Darstellung ihren Stand, ihre Beziehungen zu ihren Büchern, die von ihnen bevor zugte Wissenschaft usw. Anfänglich liebte man die Wieder gabe des Wappens des Besitzers, bald aber beschränkte man sich darauf nicht mehr, sondern brachte den Geschmack des Besitzers zum Ausdruck: allegorische und symbolische