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358 PAPIER-ZEITUNG Herstellung von Kunstleder Die Erzeugung von Pappe aus Lederabfällen ist da durch erschwert, daß sich die grobe und schmierige Leder faser schlecht entwässert. Dem will diese Erfindung ab helfen, für welche Edwin D. Alvord und Harry R. Knox in Hartford, Staat Connecticut, das amerikanische Patent Nr. 824086 erhielten. Danach werden Platten aus Leder pappe unter Zuhilfenahme der Zentrifugalkraft hergestellt. Die Abbildung zeigt die zu diesem Zweck benutzte Ein richtung in Ansicht. Zwischen zwei aus eisernen Speichen gebildeten Wänden W eines radähnlichen Gestelles sind acht durchbrochene Platten P befestigt, die mittels Hand räder H etwas gehoben und gesenkt werden können. Die Platten P bestehen je aus einer dickeren, siebartig gelochten Holzplatte und einer damit verschraubten Metallplatte von gleicher Lochung. Unterhalb einer jeder dieser Platten P (nach dem Mittelpunkte des Rades gerechnet) ist je eine zweite solche Platte angeordnet, welche auf Führungsleisten der Radspeichen radial ge führt werden. Zwischen je zwei solcher Platten wird von den Stirnseiten des Rades aus je ein viereckiger flacher Kasten, dessen durchbrochene Wände mit feinem Draht gewebe bedeckt sind, ein geschoben. Diese Kasten sind mit Papier- oder Holzstoff, dem Leder- oder andere mehr oder minder grobe und fettige Fasern zugesetzt sind, gefüllt. Durch Niederschrauben der Handräder H wird teilweise Vorentwässerung des Papierstoffs vorgenommen, worauf man die Einrichtung wie eine Zentrifuge in sehr schnelle Umdrehung versetzt. Der Rest des Wassers wird dabei aus dem Papier- oder Pappenstoff getrieben. Die inneren Platten P werden dabei durch die Zentrifugalkraft gegen die mit Papierstoff gefüllten Kasten gepreßt und be fördern die Entwässerung. Nach dem Zurückdrehen der Handräder H kann man die Kasten aus der Maschine ent fernen und nach Herausnahme der Lederpappentafeln von neuem mit Papierstoff füllen. Der Antrieb der Maschine wird mittels der auf ihrer Achse befestigten Riemscheibe R bewirkt. Eisenbahnfracht für Lenzin Vergl. Nrn. 89 und 94 von 1906 Der Deutsche Gipsverein hat an den Königl. Preuß. Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten eine Eingabe ge richtet, worin beantragt wird, die Herabsetzung des Fracht satzes für gemahlenen Rohgips (Lenzin) in wohlwollende Erwägung ziehen zu wollen und die Beförderung von Lenzin nach Ausnahmetarif 2 zuzulassen. Seitens der Papierfabrik Oscar Dietrich, Weißenfels, wurde die Befürwortung dieses Antrages durch den Verein Deutscher Papierfabrikanten vorgeschlagen. Der Ge schäftsführer verlas in der letzten Vorstandssitzung des V. D. P. die Eingabe des Deutschen Gipsvereins. Der Vor stand beschloß, dieselbe zu unterstützen. Unlautere Frachtvergütungen In der letzten Zeit wurden vielfach Vorschläge laut, wie dem Bestechungswesen unter den Angestellten gesteuert werden kann. Auch ich kann das Gebaren gewisser Lieferanten An gestellten gegenüber nicht billigen, aber an diesen Zuständen sind viele Geschäftsinhaber selbst schuld. Einesteils ist die schlechte Bezahlung schuld, andernteils fehlt es oft am guten Beispiel, denn es gibt viele Geschäfte, die im Trüben fischen. Im Speditionsgewerbe wird das sogenannte Sammelgut dazu mißbraucht. Mir ist es in meiner langjährigen Tätigkeit vielfach vorgekommen, daß sich Firmen die sogenannte »Differenz:, welche durch Senden als Sammelgut gegenüber der gewöhn lichen Fracht entsteht, seitens der Spediteure vergüten lassen. Für den Empfänger springt hierbei kein Vorteil heraus, viel Nr. 9 mehr dauert die Beförderung bedeutend länger, und durch die verschiedenen Nebenspesen, die angerechnet werden, bezahlt der Empfänger in der Regel mehr Fracht, als er bei direkter Verladung bezahlt hätte. Die Waren treffen meist 3—5 Tage später ein, als wenn sie gleich zur Bahn gegeben worden wären. Bei der Bahn könnte man sich auch über Lieferzeit-Ueber- schreitung beschweren und Anspruch auf Herauszahlung eines Teils der Fracht erheben. Bei der Sammelgut-Ladung kann man dies nicht, da hat man also auch auf diese Weise Nachteil. Ich empfehle, die Frachtbriefe genau zu prüfen, allen den Firmen, die sich auf diese Weise Vorteile verschaffen, auf die Finger zu sehen und ihnen ihr unlauteres Vorgehen un geschminkt vorzuhalten, außerdem etwa zuviel gezahlte Frachten abzuziehen. Hauptsächlich verfahren Firmen westfälischer Bezirke in obiger Weise. X. Zur Reichstagswahl Zu Nr. 7 Titelseite So sehr der Einsender aus Sachsen mit seiner Bitte an die Prinzipale um Freigabe der Angestellten zwecks Ausübung des Wahlrechts recht hat, so falsch ist seine Begründung dazu. Was hat eine »vaterländische« Stimmabgabe, was hat ein kolonial freundlicher, ein flottenfreundlicher Reichstag mit dem Papier fach zu tun? Der angekündigte Rückgang der Papier-Industrie wird von der Tatsache glänzend illustriert, daß gerade die kolonialfeindliche Haltung des Reichstags, verbunden mit seiner Auflösung, den Geschäftsgang sehr belebt hat. Meines Erachtens gehört eine Polemik über diese und andere politische Fragen nicht in unser Fach und auch nicht in unsere Fachzeitung. Wohin sollte es führen, wenn wir in unsere ge schäftliche Tätigkeit solche Doktrinen einführen wollten? Oder hält es der Einsender für den idealsten Standpunkt, bei Be schreibung eines Blattes Papier zuerst zu fragen, ob das Papier aus einer liberalen oder konservativen Fabrik stammt, ob eine nationalliberale oder freisinnige Druckerei ihm seine Briefbogen druckt, ob sein Kunde Sozialist oder Zentrumsmann ist? Dann wäre wohl ein neues parteipolitisches Papier-Adreßbuch zu empfehlen. Ganz entschieden wehre ich mich aber gegen die Belehrung über vaterländische Gesinnung. Wer dient besser dem Vater lande, der, welcher alle militärischen Forderungen glattweg be willigt, oder welcher zu der Mißwirtschaft keinen Pfennig mehr beisteuert? Mag der Herr Einsender privat seine politische Ansicht betätigen, wie er will, und politischen Blättern Artikel einsenden nach Herzenslust, die Leser der Papier-Zeitung haben das Recht, damit verschont zu bleiben und sich ihre nationale Gesinnung nicht verdächtigen zu lassen. Ein Rheinländer Wir fanden in der Einsendung »Aus Sachsen« keine parteipolitische Spitze und schließen die Aussprache über diesen Gegenstand. Schriftleitung. Briefumschläge für die Reichstagswahlen Zu den Reichstagswahlen am 25. Januar waren 20 Millionen Umschläge für die Stimmzettel nötig. Die Wahlzettel-Umschläge für die letzte Wahl (1903) wurden seitens des preußischen Staates bei der Privatindustrie bestellt. Für das Tausend wurden 4 M. bezahlt. Die Umschläge mußten undurchsichtig, aus holzfreiem Papier und mit den vorgeschriebenen Stempelaufdrücken ver sehen sein. Der Selbstkostenpreis dieser Briefumschläge betrug 3 M. 50 Pf. das Tausend, ferner mußte die Fabrik die Kosten für den Versand an die verschiedenen zuständigen Stellen über nehmen, sodaß der Verdienst äußerst gering war. Für die am 25. Januar stattgefundene Wahl hat der preußische Staat die Selbstanfertigung der Briefumschläge übernommen; sie wurden in der Strafanstalt zu Tegel hergestellt. (Nach »Confectionär«). Staubentwicklung bei der Verarbeitung von Hadern Von Gewerbe-Inspektor Dr. A. Bender, Düren Die mit der Verarbeitung von Hadern, besonders mit dem Sortieren beschäftigten Personen werden hauptsäch lich durch den bei der Arbeit entstehenden Staub gefährdet, der nicht nur die Atmungsorgane ungünstig beeinflußt, sondern auch als Träger von Keimen Anlaß zu anstecken den Krankheiten geben kann. Die Gefährdung der Arbeiter ist im wesentlichen von der Art der zu sortierenden Lum pen abhängig; insbesondere kommt in Frage, ob die Lum pen bereits vorsortiert sind, und ob dem Sortieren eine Reinigung (Dreschen) vorausgegangen ist. Ferner ist zu unterscheiden, ob nur Sortieren stattfindet, oder gleich zeitig ein Schneiden oder Reißen der Lumpen vorgenommen wird. Die gesundheitlichen Verhältnisse in den Papierfabriken