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210 PAPIER-ZEITUNG Nr. 5 Darf der Reisende Nebenartikel mitführen? Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Ueber den Begriff der »ausschließlichen Tätigkeit« eines Reisenden für eine bestimmte Firma verhandelte die zweite Kammer des Kaufmannsge richts am 17. Dezember. Der Reisende Alfred B. war bei der Fabrik für elektrische Lampen K. & Co. mit festem Gehalt, Provision und Tagesspesen angestellt. Der Anstellungsvertrag enthielt die Verpflichtung des Reisenden, sich während der Vertragsdauer der ausschließlichen Tätigkeit für die Firma K. & Co. zu widmen. B. wurde sofort entlassen, nachdem die Firma in Erfahrung gebracht hatte, daß er noch eine andere Ware auf die Reise mitgenommen hatte, und klagt jetzt auf Zahlung des Restgehalts in Höhe von 584 M. Er führt aus, daß er den Vertrag nicht verletzt habe, da er ausschließlich für die Verklagte tätig war. Er habe zwar von einem kleinen in Berlin hergestellten Apparat eine Anzahl Prospekte mit genommen und davon mehrere bei den Kunden, die er für die verklagte Firma zu besuchen hatte, zurückgelassen, aber weder durch Anbieten der Ware nutzlos Zeit verschwendet, noch durch das Abgeben der Prospekte etwas verdient. Durch Vernehmung des Fabrikanten der Ware wurde festgestellt, daß der Kläger an diesen laufend Bericht erstattete, aber durch diese Tätigkeit keinen Verdienst gehabt habe. Das Kaufmannsgericht erachtete die sofortige Entlassung des Klägers als zu Recht ergangen und wies ihn mit seiner Klage ab. Das Gericht nimmt an, daß der Kläger die Prospekte ab gegeben hat, um bei direkter Aufgabe von Aufträgen eine Provision zu erlangen. Dieses Manöver des Klägers sei aber im Hinblick auf den Anstellungsvertrag als ein grober Vertrauensbruch an zusehen, der die sofortige Entlassung rechtfertige. An dieser Tatsache werde auch nichts dadurch geändert, daß durch die empfehlende Tätigkeit des Klägers zufällig keine Aufträge ein gingen und dieser somit keinen Nutzen davon hatte. sowie selbsttätige Zuführung “ des zu prägenden Materials 50 Prägungen • - per Minute :: :: DarentPrägepressen I mit automatischer Blattgold; Metall-und \ farbigen Prägepapier-Zuführung. Miller&v.Merrschinsky, I’ Dresdon-N. 12. Extrafeste, surrogatfreie, weisse und farbige Maschinen- und Büttenpapiere für Banknoten, Aktien, Zinsscheine etc. Kontobücher-Papiere In mittl. u. feinen Qualitäten, Normalpapiere aller Art [187313 empfehlen BERLIN W 8, c.L. LL..4 FabrikSpechthausen Mohrenstr. 13/14, UcD• LDdrl, b. Eberswalde. Rrägepapier und Unterdruckpapier zur Herstellung weisser und farbiger Prägungen und grosser weisser Flächen :: :: D. R.-P. 69729 und 122232 Alleinige Fabrikanten: Jochstein 8 Weinberg BERLIN S 42 Kartonpapierfabrik für Natur-, Glac- und Phantasie-Karton Patentgefärbte Holz- und Lederpappen (Patent Iris) —— --- Lizensen zu vergeben —— NEUHEIT! Ordnerkasten für Schriftstücke ohne Lochung 65 Pf. la Monopol-Ordner mit Hebel von Küssner & Co., Liegnitz 65 Pf. bei 100 Stück 60 Pf. pro Stück franko Probepostpakete franko zur Ansicht bei Referenzaufgabe oder Markeneinsendung. Neue Preislisten in 1189077 Postkarten-Albums, Poesies, Ordnungsmappen, Druck sachen in Heften perforiert, Geschäftsbüchern, Notizbüchern W. Loewenthal, Brieg (Bez. Breslau) J. J. Rehbach Blei- und Farbstift-Fabrik Gegründet 1821 [18054a Regensburg Prämiiert: London, Paris, Brüssel, Antwerpen eto. Fabrikation aller Sattungen ^lei-, Färb-, Fastell-, JCopier- u. Fintenstifte etc. von den feinsten Qualitäten bit tu den billigeten Sorten