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PAPIER-ZEITUNG Nr. 3 114 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von i M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschinerstr. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Vorrichtung zum Anschärfen von Schreib- und Zeichen stiften mit einer drehbaren Schärfscheibe von Heinrich F. Hambruch in Hamburg-Borgjelde. DRP 177 096. (Kl. 70) Anstelle der bisher verwendeten breiten Scheiben oder Walzen wird ein schmaler Fräser nach Art einer Kreissäge angewendet, der wie eine gewöhnliche Kreissäge in be kannter Weise nachgeschärft werden kann. Der Antrieb der Schnecke e erfolgt durch ein Zahnrad getriebe d, f von der Welle a des Schneidwerkzeuges b aus, das durch eine Kurbel g von Hand in Umdrehung versetzt wird. Das als Fräser ausgebildete Schneidwerkzeug ist so schmal, als der Berührungsfläche mit dem Werkstück s ent spricht. In der Führungshülse i des Werkstückes ist ein Schlitz i vorgesehen, in den der Fräser b eingreift, sodaß die Hülse gleichzeitig zur Führung des Fräsers dient. Die Zähne sind so gerichtet, daß der Fräser in Richtung des Pfeiles gedreht werden muß, wobei der Stift s durch die Schnecke e langsam vorgeschoben und zugleich gedreht wird. Patent-Anspruch: Vorrichtung zum Anscbärfen von Schreib- und Zeichen stiften mit einer drehbaren Schärfscheite, dadurch gekenn zeichnet, daß die Schärfscheibe nach Art einer Kreissäge aus einem dünnen gezahnten Blatt besteht, das in einem Schlitz der Führungshülse des Werkstückes Führung hat und gegen dessen gezahnten Umfang der Stift tangential gedrückt wird. Zusammenklappbarer Zeichenständer mit vier aneinander gelenkten Stützwänden von Ferd. Asheim in Berlin. DRP I77O95- (Kl. 70) Dieser zusammenklappbare Zeichenständer ist vor nehmlich in zwei Hauptlagen, jedesmal mit Neigung der Zeichenfläche in spitzem oder stumpfem Winkel, verwendbar und kann in vier verschiedenen Stellungen angewendet werden, wobei er in jeder Lage fest und unverrückbar steht. Das Halteband ist so angebracht, daß der Ständer aus der einen Gebrauchsstellung in die andere umgeklappt werden kann, ohne daß die Enden des Haltebandes gelöst zu werden brauchen. Letztere sind daher, was für die Haltbarkeit des Ständers wesentlich ist, mit dessen Wänden unlösbar, z. B. durch Verklebung, verbunden. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift vergleichen. Aufwickelhaspel für Kopiermaschinen von Georg Blucn in Berlin. DRP 175 810. (Kl. 15) Bei diesem Aufwickelhaspel sind anstelle des sich mit- einrollenden Befestigungsbandes zwei seitliche Schnüre vorgesehen, die mit einer Querstange des Haspels oder dessen Seitenrändern fest verbunden sind und deren an deres Ende die Klemmschienen oder einzelne Klammern halten. Letztere Verbindung ist durch Karabinerhaken oder in ähnlicher Weise lösbar gemacht. Man kann daher die Klemme im Bedarfsfälle von der jeweiligen Befestigungs- stelle am Papier lösen, seitlich herausziehen und an den beiden Enden der weiter aufzuwickelnden Papierbahn be festigen. Wegen der Einzelheiten wolle man die Patentschrift vergleichen. Kopiermaschine mit Abschneidevorrichtung von Charles Ellsworth Adamson in Munde (V. St. A.). DRP 176625. ( KL 15) . . . . . Die Erfindung bezieht sich auf Kopiermaschinen, bet denen die Papierbahn auf einer wagerechten Unterlage unter der Kopierwalze durcbgeschoben wird, und bezweckt, derartige Maschinen mit einer einfachen und für die Hand habung bequemen Vorrichtung zum Abreißen der einzelnen Kopierblätter zu versehen. Das zu kopierende Schriftstück legt man auf die Kopier platte, worauf das zum Kopieren des Blattes erforderliche Kopierpapier von der Vorratsrolle abgewickelt und gegen die Schneide der Kopierplatte gezogen wird, um es durch eine rasche seitliche Bewegung abzureißen. Nach Bedecken des Schriftstückes mit dem losen Kopierpapierbogen läßt man beide Bogen mit der Kopierplatte zwischen Walzen durchlaufen. Die Einzelheiten wolle man der Patentschrift ent nehmen. Patent-Ansprüche: 1. Kopiermaschine mit Abschneidevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die als Unterlage dienende, in Schlitzen des Gestelles geführte Kopierplatte mit einer Abschneidkante versehen ist, damit das von der Vorratsrolle abgezogene und in bekannter Weise angefeuchtete Kopierpapier an der Schneidkante abgetrennt werden kann. 2. Kopiermaschine nach Anspruch I, dadurch gekenn zeichnet, daß die Kopierplatte aus Blech gestaltet, durch umgebogene Ränder versteift und mit Lappen am hinteren Rande versehen ist, mittels deren sie in den Schlitzen des Gestelles geführt wird. Fingeranfeuchtvorrichtung von Anton Kälin in Neuenburg, Schweiz. DRP 176573. (Kl. 70) Dieser Fingerring mit Anfeuchtvorrichtung soll das beim Kartenspielen, Bücherlesen und dergl. übliche, ge sundheitswidrige Fingerbenetzen an Lippe und Zunge ent behrlich machen. Im Innern des Fingerringes befindet sich ein durch lässiger, mit Flüssigkeit getränkter Stoff c, der durch eine Oeffnung zum Teil freigelegt ist, sodaß an ihm die zu be netzenden Finger angefeuchtet werden können. Bild 1 Bild 2 Die Oeffnung ist durch einen Schiebedeckel b ab schließbar. Durch Zurückschieben des Deckels b wird ein Teil des im Hohlraum befindlichen, mit Wasser getränkten Stoffes, z. B. Schwamm, freigelegt. Zweckmäßig wird der Fingerring am linken Daumen getragen, wenn er zum An feuchten der Finger der rechten Hand benutzt werden soll. Bei Nichtbenutzung des Fingerringes wird die Oeffnung geschlossen, wodurch der Stoff mehrere Tage feucht bleibt. Patent-Anspruch: Fingeranfeuchtvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß der die Flüssigkeit aufnehmende Stoff (c) in einem mit einer verschließbaren Oeffnung versehenen hohlen Finger ring angeordnet ist.