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Küchenkanten Patent Cartonnagen Fa M," [187821 Haben Sie sich notiert, dass die Firma Joseph Renger, Düsseldorf die Papierbearbeitungs- Maschinen fabrikation der Firma Kellner & Flothmann käuflich erworben hat und Ihnen heute durch die Firma Renger wesentliche Vorteile geboten sind??? Bildnisse in Anzeigen Der Kaufmann Kabitzky in Magdeburg hatte den Kommis Henseleit zum i. Oktober 1906 engagiert. H. trat die Stellung nicht an und schrieb in letzter Stunde, ohne irgendwelche Gründe anzugeben, daß er die Stellung nicht antreten könne. Kaufmann K. veröffentlichte nun in der Zeitschrift der deutschen Eisen warenhändler das Bild des H. und daneben einen nicht be sonders auffälligen Text, in dem er kurz und sachlich die Hand lungsweise des H. schilderte und dann bemerkte, daß er gegen ein derartiges rücksichtsloses Benehmen vorgehen und den Kommis gerichtlich belangen wolle. Da der Aufenthalt des H. unbekannt sei, möchten die Kollegen ihm im Falle der Ermitt lung Mitteilung machen. Die Anzeige hatte den Erfolg, daß K. gegen H. eine Schadenersatzklage anstrengen konnte und sie auch gewann. Nun beschritt H. aber den Weg der Privatklage gegen K., und zwar wegen Beleidigung, denn das steckbriefähnliche Inserat hätte sein Ansehen geschädigt, auch sei der Ausdruck „rücksichtslos“ beleidigend. Gleichzeitig klagte er aus demselben Anlaß gegen den Redakteur Wittenstein von der genannten Zeitschrift in Mainz. Schöffengericht und Strafkammer in Kiel erkannten auf Freisprechung. H. legte darauf Revision ein. Doch auch der Senat des Oberlandesgerichts sprach die Be klagten frei. In der Begründung hieß esu. a.: In der Fachpresse sei es nicht mehr ungewöhnlich, daß bei Anzeigen Bildnisse veröffentlicht werden. In diesem Falle war eine solche Ver öffentlichung im Interesse der Erlangung der Adresse des Ge suchten nur dienlich; auch der Text sei so abgefaßt, daß er eine Beleidigung nicht enthalte, und es sei aus der ganzen Form ersichtlich, daß die Absicht, zu beleidigen, fehlte. Das Wort „rücksichtslos“ sei sehr am Platze, denn für das Verhalten des H., der den Prinzipal ohne weiteres im Stiche lasse, hätte die deutsche Sprache keine andere, etwa mildere Bezeichnung. („Der Zeitungs-Verlag“, Fachblatt in Hannover.) Fromme Spenden und Geschäft Entscheidung des Obersten Landesgerichts in München Der Verlagsbuchhändler Joseph Wilpert von München setzte die vom Rheinischen Verlagsinstitut für katholische Literatur in Köln zum Preise von 14 M. 50 Pf. herausgegebene »Goldene Legende« durch Unteragenten im Wege der Kolportage in der Umgebung Münchens ab. Um den Absatz des Werkes zu heben, wandte er sich im Oktober 1905 an Pfarrer Theodor Trieben bacher in Milbertshofen mit der Bitte um Empfehlung der »Legende« und dem Versprechen, hierfür aus dem Erlös für jedes abgesetzte Buch ihm 1 M. für den Kirchenbauverein Milbertshofen zu überlassen. Auf Grund der vom Pfarrer Triebenbacher erhaltenen »Empfehlungsatteste« gelang es Wil pert, in kurzer Zeit über 2000 Exemplare der »Legende« in der Gegend von Bruck abzusetzen. Er hatte von seinem Abkommen mit Pfarrer Triebenbacher das Kölner Verlagsinstitut benach richtigt und dieses angewiesen, von der ihm zustehenden Pro vision von 5 M. 50 Pf. jeweils 1 M. an Triebenbacher einzu senden, der die angewiesenen Beträge der Kasse des Kirchen bauvereins überließ. Verleger Wilpert und Pfarrer Trieben bacher hatten sich unter der Anschuldigung, ohne die erforder liche polizeiliche Bewilligung eine Sammlung von Geld unternommen zu haben, vor dem Schöffengericht Bruck zu verantworten und wurden freigesprochen. Auf die Berufung des Amtsanwalts hob die Strafkammer des Landgerichts München II das Urteil des Schöffengerichts auf und verurteilte die Angeklagten zu je 3 M. Geldstrafe; es wurde ausgesprochen, daß das unbefugt Gesammelte zum Besten der Armenkassen der Orte der Betretung eingezogen werde, jedoch seine Verwendung für den Kirchenbau in Milbertshofen vorbehaltlich der Zu stimmung der Regierung von Oberbayern zulässig sei. Das Oberste Landesgericht hob auf die Revision der Verteidiger das Urteil der Strafkammer auf und verwarf die Berufung des Amts anwalts, da die dem Kirchenbauverein zugewendeten Beträge lediglich aus der Provision geleistet wurden, auf die Wilpert Anspruch gegen die Verlagsfirma hatte, und keine Sammlung vorliegt, wenn eine Reihe von Gaben aus dem Vermögen einer Person nach und nach für einen bestimmten Zweck gewährt werden. M. (Augsburger Abendzeitung.) Papiermaass bänder zum Einlegen in Stoffe können nur rationell fabriziert werden auf Spezialmaschinen meines neuesten eigenen Systems. Als weitere Spezialitäten fabriziere ich in bewährter Ausführung Rotationsdruekmaschinen [i97°49 für Strassenbahnbilletts und Kassenblocks sow. Maschinen für alle ähnl. Zwecke u. in allen Ausführungen. Maschinenfabrik Alex Lohmann, Psseldort,