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Nr. 7 PAPIER-ZEITUNG 3152 Nachschleifen von Gummiwalzen 8590. Tausend begriffen ist so hoch, daß darin auch das Verlagsrecht in- sein dürfte. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund ferencai, Friedenau. Zuschrijten nur an Papier-Zeitung, Berlin SW n erbeten. Druck ven ▲. W. Hayn’* Erben, Berlin SW, Zimmerstraße a9. walzen drehe ich mir selbst mittels Diamants ab, aber wie ich Gummiwalzen zu bearbeiten habe, weiß ich nicht, und bitte Sie, mir zu raten. Eine Maschinenfabrik, welche Streich- und Lackier maschinen baut, beantwortete obige Frage wie folgt: Ich kann zum Schleifen von Gummiwalzen Anleitungen nicht geben. Zum Abschleifen solcher Walzen gehören be sondere Vorrichtungen und vor allen Dingen große Erfahrung. Ich glaube nicht, daß es dem fragestellenden Werkführer über haupt gelingen würde, eine Gummiwalze ganz genau zylindrisch rund zu schleifen. Das einfachste ist deshalb, der Werkführer sendet mir die Walzen zum Schleifen ein. Zum Nachschleifen der Gummi-Preßwalzen von Papier maschinen hat sich der Schnitzersche patentierte Walzen schleifer sehr gut bewährt. Die Handhabung dieser ver hältnismäßig einfachen und von J. M. Voith in Heidenheim, Württemberg, gebauten Vorrichtung wird vom Monteur der liefernden Maschinenfabrik gelehrt. Glimmer-Druckfarbe 8591. Präge: Mit welchen Substanzen wird der glimmer artige und schimmernde Druck bei mitfolgenden Dessinpapieren hergestellt? Ich vermute, daß der im Handel käufliche Glimmer der flüssigen Farbe zugesetzt wird, doch habe ich damit noch keine rechten Ergebnisse erzielt, weil die schwere Substanz sich am Boden des Farbebehälters festsetzt. Es ist wohl irgend ein Bindemittel nötig, um den Glimmer mit der Farbe in gewünschter Weise zusammenzubringen. Könnten Sie mir ein derartiges Mittel sagen? Antwort eines F achmitarbeiters: Um den glimmerartigen Druck der eingesandten Proben herzustellen, ist kein be sonderes Bindemittel nötig. Setzt sich der Glimmer auf den Boden des Farbebehälters fest, so ist die Glimmer masse, welche anscheinend aus Silberbronzeschliff besteht, zu schwer, und es empfiehlt sich, als Glimmer nur extra feinen Aluminiumschlift zu verwenden. Um stets gleich mäßig schillernde Abzüge zu erhalten, ist die Farbmasse ab und zu gut umzurühren. X Nachbildung von Ansichtskarten 8589. frage: Beiliegend sende ich Ihnen einige Postkarten mit Platin- und ohne Platindruck, auf ersteren steht die Verlags firma A . . . S . . . . in K . . . . 1903 habe ich von A. K. das Geschäft mit allen Rechten übernommen, folglich ist doch wohl auch dieser Verlag auf mich übergegangen. Durch Zufall kommen mir meine Karten, aber ohne Platindruck, mit meinen eigenen Verlagsnummern, aber mit meiner Konkurrenzfirma als Verlag, zu Gesicht. Ist dieser Nachdruck nicht unehrenhaft, und was könnte ich dagegen tun? Oder kann die Firma diese Karten nachdrucken, da sie die photographischen Aufnahmen gemacht hat? Meinem Dafürhalten ist doch mit 65 M. fürs Tausend die Aufnahme auf alle Fälle mit bezahlt, denn der Rasterdruck ist nicht gerade gut ausgeführt und die Farbenstimmung auf meinen Karten geradezu unfein, auch würde doch, wenn dies der Fall wäre, die Firma ihre Adresse aufdrucken. Ich bitte um Ihren Bescheid. Antwort: Fragesteller hat mit dem Geschäft auch das Urheberrecht an den von seinem Vorgänger verlegten Post karten erworben. Da die Postkarten einen Schreibraum auf der Vorderseite haben, galten sie bis 1. Juli 1907 als Ge brauchsgegenstände und durften ungestraft nachgeahmt werden, falls sie nicht beim Amtsgericht als Geschmacks muster eingetragen wurden. Der Aufdruck (4947 Ges. gesch.) deutet an, daß auf diese Karten durch Eintragung in die Geschmacksmusterrolle beim Amtsgericht Geschmacks musterschutz genommen wurde. Dieser Schutz wurde durch die vom Konkurrenten herausgegebenen Nach bildungen verletzt, und der Konkurrent erlaubte sich sogar, die Eintragungsnummer der Karten sowie den Aufdruck »gesetzlich geschützt« auf den Nachbildungen anzubringen. Fragesteller kann auf Grund des Gesetzes zum Schutz von Mustern und Modellen den Konkurrenten auf Schadenersatz verklagen und beim Gericht beantragen, daß die zur Her stellung der Nachbildungen benutzten Formen und Platten vernichtet und die nachgebildeten Karten eingezogen werden. Vom 1. Juli 1907 an sind diese Karten, auch wenn sie nicht in die Geschmacksmusterrolle eingetragen sind, gegen Nachdruck geschützt. Der Preis von 60 M. fürs frage: Wie schleift man Gummiwalzen an Streich- und Lackiermaschinen nach? Papier- und Baumwollkalander Packpapier nach Muster 8592. frage: Die Firma X in A bestellte bei uns etwa 1000 kg satiniert braun Packpapier 75X115 cm nach einliegenden! Bestellmuster zum Preise von . . . M. die 100 kg franko Station A. , Wir nahmen diesen Auftrag in Nota laut Bestätigungsbri vom 28. Januar 1907. Wir lieferten jetzt nach einliegendem Lieferungsmuster, und Firma X stellt uns die Sendung zur Ver fügung, da wir in Qualität und Aussehen viel geringeres Papis geliefert hätten, als sie bestellte. Wir sind der Meinung, da» die Reklamation zu Unrecht gemacht und nach keiner Seite di zulässige Grenze, wenn nach fremdem Muster gearbeitet wurde, überschritten ist. Wir bitten Sie um Ihr Urteil. Antwort: Wir finden nicht, daß das gelieferte Papi in Qualität und Aussehen geringer ist als das Bestellmusten Es ist etwas dunkler, dafür aber von reinerer Tönung Wir halten beide Papiere für gleichwertig und glauben, daß der bei Neu-Anfertigung zulässige Spielraum weder 1 Festigkeit noch Farbe überschritten ist. Wasserrecht in Sachsen 8593. Frage: In der Einlage übersende ich Ihnen ein Schreiben der König!. Amtshauptmannschaft meines Bezirks be meinen Obermüller, das auch mich betrifft, da ich dasselle Mühlgrabenwasser bezw. Wehr als Untermüller benutze. Pin Wehranlage liegt oberhalb, die Mühle meines Obermüllers er der Mitte und meine Wasserkraft am Ende der Stadt. ImSoffl® fließt kein Wasser über das Wehr, und der die Stadt durser fließende Mutterbach liegt fast trocken, nur Schleusenwab fließt in geringer Menge, da die Stadt den Mutterbach zur A leitung ihrer Kanalwässer benutzt. Dieses Schleusenwasat fließt, da die Stadtgemeinde das Flußbett nicht reguliert les nur träge und bildet übelriechende Tümpel. Wegen di Uebelstands fordert uns die Amtshauptmannschaft auf,sdhit Mutterbach fortlaufend fließendes Wasser zuzulühren, d» regelrechte Fortführung des Schleusenwassers erfolgt. Kämen wir dieser Aufforderung nach, so wäre unsere in wasserarm Zeiten ohnedies schon stark herabgeminderte Wasserkraft ( weilen nur 80 sekltr.) so gut wie in Frage gestellt. Wir glauler nicht, daß wir gezwungen werden können, das wenige Wasded welches wir in solchen Zeiten erst recht benötigen, in sie Dienst der Stadtgemeinde zu stellen, die doch wohl, wennnde den Mutterbach als Schleusenkanal benutzt, durch entsprechgi Regulierung des Flußbettes (Einbau eines Gerinnes) für Seit ständigen Abfluß der stinkenden Abwässer zu sorgen hat. % Bestehen unseres Stauprivilegiums, das Alter läßt sich garnlis mehr nachweisen und dürfte mehr als 150 Jahre betragenden, kein derartiges Ansinnen an die Mühlenbesitzer gestellt woel- Ich bitte um Ihre Aeußerung über diese Frage, welche "sie leicht auch manchen Fachgenossen berühren dürfte, bez" der Aussprache freizugeben. det Antwort eines Sachverständigen: In Sachsen bellje sich ein neues Wasserbaugesetz in Ausarbeitung, und a Vorschriften für Wasseranlagen wurden bisher von Se) der vorgesetzten Behörde angeordnet. Der Mühlenbesittdje hat an seinem Wehre irgend etwas gebaut, wozu er halt Genehmigung der Königlichen Amtshauptmanns c eb brauchte, und diese hat die Bespülung des Mutterb 3 bettes, welches durch die Stadt führt, zur Bedingung L, macht. Ob mit Recht oder Unrecht könnte nur duube Privatklage zum Austrag gebracht werden. Ich 84 ges kaum, daß der Mühlenbesitzer X ein für sich günste Urteil erzielen wird, weil dem öffentliche Interessen gegenstehen. Das Wehr hat jedenfalls vor der Repadbe soviel Wasser durchgelassen, daß eine genügend gge Wassermenge im alten Flußlauf verblieb. Durch diesser paratur wurde das Wehr verdichtet, gibt also kein Wazeo für Spülzwecke mehr ab, infolgedessen wurden Bedingu'ed auferlegt, die dem Mühlenbesitzer etwas Wasser entz G-1‘ Papier-Lieferung . u0d 8594. frage: Wir bestellten 500 kg Papier nach Probe eipe erhalten Lieferung nach Probe II. Da die Lieferung in FVe‘ Weise dem Bestellmuster entspricht, so stellten wir sie zuasse fügung. Die Fabrik will sich jedoch hierauf nicht einmfa und behauptet, die Lieferung weiche vom Bestellmusten do gar nicht ab. Wir können kein anderes Papier gebrauchen fe bitten um Ihr Urteil; nach unserem Dafürhalten ist diesnicb' rung ein ganz anderes Papier. Mit einem Nachlaß ist uns gedient, darauf gehen wir nicht aus. papie Antwort: Das dunkelblaue, in der Masse gefärbte ihtef bleibt in Farbe, Glätte Griff und Festigkeit erheblich necbt der Vorlage zurück, ob aber Verfügungstellung ger eio fertigt wäre, könnten wir nur entscheiden, wenn ge Schiedspruch auf Grund beiderseitiger Darstellung fordert würde.