Volltext Seite (XML)
3058 PAPIER-ZEITUNG Nr. 69 Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach Fortsetzung zu Nr. 68 S. 3018 Die Königl. Bayerische General-Zolldirektion hat eingerahmte Bilder au] Papier, die im amtlichen Warenverzeichnis unter dem Stichwort »Bilder« Ziffer 1 und 8 sowie Stichwort »Rahmen« Anmerkung enthalten sind, nach Tarif-Nr. 676 für zollfrei erklärt. Das auf Papier gedruckte Bild stellt die Mutter Gottes und das Kloster St. Maria Einsiedeln dar. Es ist mit der Schauseite auf eine ovale Glastafel aufgeklebt und auf der Rückseite mit einem nach der Größe der Glastafel oval geschnittenen Pappdeckel bedeckt, an dem sich ein Aufhänger (Drahtring) befindet. Das Ganze ist mit einem Messingrand eingefaßt. Der Fragesteller nennt die Ware »Glastafel«. Sie dient als Andenken-Artikel, wird in Böhmen verfertigt und von dort eingeführt. Der General-Zolldirektor in Hamburg hat für Kongodach deckung (Kongo-Roofing) den Zollsatz der Tarif-Nr. 651 mit 1 M. So Pf. für 1 dz bestimmt. Die in verschiedenen Stärken vor liegende, vorgenannte Handelsbezeichnung führende Ware ist eine aus Lumpenpapiermasse hergestellte und deshalb vege tabilische und animalische Spinnstoffe enthaltende, gegautschte Pappe, deren einzelne Lagen (Lamellen) mit einem asphalt- und teerähnlichen Stoffe, wahrscheinlich Stearinpecb, getränkt sind. Die Pappe soll in Rollen eingehen und als Dachdeckungsmaterial verwendet werden. Bei der Tariffestsetzung ist auf das Stich wort »Dachpappen« und Stichwort »Pappen« Ziffer 3 im amt lichen Warenverzeichnis verwiesen. Die Ware wird in den Vereinigten Staaten von Amerika hergestellt und von dort nach Deutschland verfrachtet. Derselbe General-Zolldirektor hat für Phantasiepapiere und holzfreie Vorsatzpapiere die Zollsätze der Tarif-Nr. 657 und 660 mit 10 M., vertragsmäßig 6 M., und 24 M., vertragsmäßig 12 M. für 1 dz bemessen. Die vorliegenden Musterhefte enthalten dünne, teils weiße, teils in der Masse gefärbte, glatte Papiere, die mit verschiedenen Mustern (Figuren, Blumen, Linien usw.) teils ein-, teils mehrfarbig bedruckt sind. Die Papiere führen die Handelsbezeichnungen »Phantasiepapiere« und »holzfreie Vorsatzpapiere«. Sie sollen in größeren Rollen von verschiedener Breite und in Form von Bogen eingeführt und zum Bekleben von Kartonnagen, als Büchervorsätze und für ähnliche Zwecke verwendet werden. Da sie nach ihrer Beschaffenheit auch zur Wandbekleidung geeignet sind, so sind sie, wenn sie in Rollen eingehen, als nicht vergoldete usw. Tapeten aus Papier nach der Tarif-Nr. 660 mit 24 M., vertragsmäßig 12 M. für 1 dz zu verzollen. Gehen sie in rechteckigen Bogen ein, so fallen sie als Bilderpapier oder durch Druck verziertes Papier unter die Tarif-Nr. 657 und sind mit 10 M., vertragsmäßig 6 M. für 1 dz zu verzollen. Die Waren werden in Schweden hergestellt und von dort angebracht. Die Königl. Sächsische Zoll- und Steuerdirektion in Dresden hat für durchschlagenes Papier den Zollsatz der Tarif-Nr. 658 mit 20 M. für 1 dz angeordnet. Die als Druckpapier bezeichnete Ware besteht in einem langen, 11 cm breiten Streifen von weißem, beidseitig glattem Papiere, der an jeder Längs kante eine dichte Reihe von 1 mm großen Löchern aufweist, auf eine Holzrolle aufgewickelt ist und am Ende als Um hüllung noch ein gleichbreites Stück kräftigeren Papiers an geklebt erhalten hat, das auf der Rückseite schwarz, auf der Schauseite blaugefärbt und mit je einer Abbildung der Lanston- Monotype-Setzmaschine und der Lanston-Monotype-Gießmaschine REG sowie mit dem Zeichen OKp zwischen Ziermustern bedruckt ist. Die so hergestellte Papierrolle von 10 cm Durchmesser befindet sich in einem ihr angepaßten braunen Papierkarton und wiegt lose 830, mit Karton 890 g. Das Papierband wird, in der Monotype-Setzmaschine dem gewünschten Buchdrucksatze ent sprechend gelocht und löst dann mit Hilfe dieser Lochungen in der Monotype-Gießmaschine die entsprechenden Buchstaben matrizen zum Gusse aus. Die Randlochungen gewährleisten seine zuverlässige Führung durch die Maschinen. Waren von Beschaffenheit der Probe sind als durchschlagenes Papier zu verzollen, da die Ausschlagung der Lochreihen an den Rändern für die Zweckbestimmung wesentliche Bedeutung hat, aber weder die Anklebung des Schutzstreifens noch die Aufmachung in nicht zum Einzelverkaufe bestimmten Rollen die Verzollung als Papierware bedingen, wobei auf das Stichwort »Papier« Ziffer 6 und Anmerkung dazu sowie allgemeine Anmerkung verwiesen ist. Die nach der Rolle geformte Umschließung aus Pappe ist zum zollpflichtigen Reingewichte der Ware zu rechnen. Beim Eingänge der Ware in Kisten oder in Fässern werden je 14, in Körben 13 und in Ballen 8 v. H. des Rohgewichts als Tara gewährt. Die Waren werden in Böhmen angefertigt und von dort nach Deutschland versandt. Der Kaiserliche General-Zolldirektor für Elsaß-Lothringen in Straßburg hat für Strohpappe den Zollsatz der Tarif-Nr. 651 mit 1 M. po Pf. für 1 dz verordnet. Die vorgelegten Waren muster stellen sich als Abschnitte von gegautschter Strohpappe dar, welche sich wegen ihrer Brüchigkeit und Steifheit zur Verwendung als Packpapier nicht eignet und daher ohne Rück sicht auf ihr Gewicht als Pappe anzusehen ist. Die Ware, welche in den Niederlanden hergestellt und von dort eingeführt wird, wird zur Herstellung von Hülsen (Rollen) zu Einlagen für Bänder verwendet. Der Provinzial-Steuerdirektor für die Rheinprovinz in Köln hat für ungefärbtes, unbedrucktes Briefpapier den Zollsatz der Tarif-Nr. 655 mit 10 M., vertragsmäßig 6 M. für 1 dz festgestellt. Die als »Feinstes Billet Post, Bombay Mill highly glazed water lined, Schmetterlingspost, Fein Briefpostpapier, Leykam Mill pure linen« bezeichnete Ware besteht in rechteckig zu geschnittenen Briefbogen ohne jede Verzierung von verschiedener Größe (111/2X171/2, 11‘/2X18, 13X20, 221/2X281/2 cm) und von ver schiedener Beschaffenheit. Die Briefbogen sind zu 100 und mehr Stück zwischen je zwei in der Größe der Bogen ge schnittene dünne Pappen gelegt und in Umschlagpapier ein geschlagen, das mit den oben angegebenen Bezeichnungen, teil weise auch mit einem auf den Namen hinweisenden Bilde, wie einer Gebirgslandschaft mit darüber schwebendem Adler, in Bunt- oder Schwarzdruck bedruckt ist. Diese Aufmachung kann nicht als Papierausstattung der Tarif-Nr. 667 (als Behältnisse, die zur dauernden Aufnahme der darin befindlichen Briefbogen bestimmt sind), sondern nur als gewöhnliche, zum Reingewicht gehörige Fabrikverpackung angesehen werden. Die Ware ist daher als ungefärbtes, unbedrucktes Briefpapier zu verzollen. Dieselbe wird in Oesterreich hergestellt und von dort ein geführt. Neues Pappscheren-Modell 1907 „Präcis" von Curt Neidhardt, Wurzen ([194078 Beste kräftigste Konstruktion ganz aus Eisen, auch für schwerste Arbeit, akkurater Schnitt durch erstklassig breite Messer garantiert, nach Vorschrift der Berufsgenossenschaft gebaut, bedeutend billiger als andere Fabrikate, Preise zu Diensten. Zu besichtigen bei G. KRAUSS, Berlin S, Alexandrinenstrasse 93 Nickelrand - Etiketten M. Kragen & Co., Breslau II Abt. I: Papierwarenfabrik Abt. II: Metallkurzwarenfabrik Gummi- W alzendruck und Färb - Maschinen für Buntpapier-, Pappen-, Kartonnagen-, Servietten-. Lampions-, Seidenpapier-, Tapeten-, Sandpapier-, Luft schlangen-, Fahrkarten-Fabriken sowie Druckereien. Kettenlose Aufhängeapparate mit selbsttätigem Stabein leger, Lager mit Ringschmierung. Dreifache Trockenfähigkeit gegenüber Kettenapparaten, deshalb grosse Raumersparnis, durchaus zuverlässig arbeitend. Diese Apparate bedeuten eine grosse Verbesserung für die Buntpapier-, Tapeten-, Färbe- etc. Industrie. Sonstige Trockenvorrichtungen. Unsere Ein- und Mehr-Farbendruckmaschinen drucken mit elastischen Gummidessinwalzen oder Holz-, Messing- und geätzten Walzen sehr ausgiebige wasserfeste Anilinfarben, welche sofort trocknen, und Oelfarben. Für tadelloses Arbeiten unserer Maschinen übernehmen wir volle Garantie. . Interessenten ist Besichtigung der Maschinen im Betrieb bei vorheriger Anmeldung gern gestattet. [184818 Druekmasehinenwerke Altona-Elbe