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Gehaltszulage Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Der Handlungsgehilfe H. war am i. November 1906 bei der Verlagsbuchhandlung W. als Hilfsbuchhalter mit 100 M. Monats gehalt eingetreten. Bei der Anstellung bezeichnete der Bureau vorsteher dies Gehalt als Anfangsgehalt und stellte ihm bei zufriedenstellenden Leistungen baldige Aufbesserung in Aus sicht. H. ersuchte nach zweimonatiger Tätigkeit mehrere Male den Bureauvorsteher um Gehaltsaufbesserung, die dieser befür wortete, jedoch jedesmal vom Direktor ablehnenden Bescheid erhielt. H. klagte auf Nachzahlung einer angemessenen Gehalts zulage für 1907; er behauptet, der Bureauvorsteher hätte ihm zugesichert, er würde beim Direktor die Zulage durchsetzen, Kläger möge nur erst die Jahresabschluß-Arbeiten vorüber gehen lassen, er würde dann die Zulage nachgezahlt erhalten. Der als Zeuge vernommene Vorsteher bestritt mit Entschieden heit, dem Kläger feste Zusicherungen bezüglich der Zulage ge macht zu haben, er habe nur gesagt, bei den meisten An gestellten der Firma trete mit der Zeit Gehaltserhöhung ein. Der Zeuge erklärt, er hätte dem Kläger die Zulage aus vollem Herzen gegönnt, habe sich auch sehr darum bei der Direktion bemüht, weil H zur Zufriedenheit arbeitete, aber er habe immer vom Direktor ablehnenden Bescheid erhalten. Das Kaufmannsgericht erachtete die Beklagte zur Zahlung der Klageforderung nicht für verpflichtet; die Zulage wurde bei der vertraglichen Unterredung weder der Höhe nach noch zeit lich bestimmt, es wurde nur ganz allgemein von der Aussicht später eintretender Gehaltserhöhung gesprochen. Nachdem Kläger schon im Januar 1907 die Ablehnung seitens der Direktion erfahren, hätte er, sofern ihm das Gehalt zu niedrig, kündigen sollen. Da er dies nicht tat, so blieben die alten Be dingungen bestehen. Provision des Reisenden Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Der Reisende G. batte für die Wasserleitungsfabrik S. eine Anzahl Aufträge veimittelt, die ausgeführt wurden, und für welche auch die Bezahlung erfolgte. Nach diesen glatt ver laufenen Geschäften fanden an die betr. Firmen Nachlieferungen statt. Durch Konkurs bezw. Zahlungseinstellung verlor die Firma S. den gesamten Betrag für die Nachlieferungen. Sie kürzte dem Reisenden die Provision für die früheren voll be zahlten Aufträge. Das Kaufmannsgericht erachtete aber eine, derartige Kürzung für unzulässig. Für die Posten, welche von den Auftraggebern bezahlt wurden, habe der Reisende auf alle Fälle die Provision zu beanspruchen. Zweigniederlassung Nach § 13 HGB müssen die Anmeldungen für eine Zweig niederlassung bei dem zuständigen Gericht zum Handelsregister in gleicher Weise erfolgen, wie bei dem Gericht der Haupt niederlassung. Voraussetzungen für die Annahme einer Zweig niederlassung sind nach einer Entscheidung des Kammergerichts: Es müssen von hier aus selbständige Geschäfte, und zwar nicht blos nebensächliche, sondern auch für das gewerbliche Unter nehmen wesentliche, mit einer gewissen Freiheit der Ent schließung für die Leiter der Filiale, gemacht werden. Es muß eine äußerlich selbständige Leitung vorhanden sein, ein nach innen gesondertes Geschäftsvermögen, mit welchem es aus gestattet ist, u td eine besondere Buchführung. Die Organisation muß somit im ganzen derart sein, daß das Nebengeschäft auf Grund seines Geschäftsbetriebes beim Wegfalle der Haupt niederlassung als eigene Handelsniederlassung fortbestehen könnte. 1. W. B. (Nachdruck verboten) Nichtrollende gummierte Papiere in Rollen und Bogen, sowie alle Arten Streifengummierung Gummieren u. Lackieren von Plakaten, Etiketten etc. Echt Gummi arabicum Patentleisten für Plakate liefert billigst [188579 €mil Seidel, Leipzig-Lindenau Fabrik gummierter Papiere, Gummier- und Lackier-Anstalt Engros Telephon 2840 Export Vorteilhafteste "genTFeem Bezugsyuelle 666666558 für " „Glucoldin" Aa&. -Aw- AM Chemische Fabrik für Klebstoffe UIIO KUIZMEI, Beriin"ö,aRPkanaerstr.22 KAWECOHN9748— „ K AW ECO“ Sicherheits-Füllf ederhalter bester, brauchbarster und weit verbreitetster Füllfederhalter der Gegenwart, mit unerreicht exakt gearbeiteter Goldfeder (14 0d5 i8kar. und garantiert bester Iridiumspitze), gesetzlich geschotzt Heidelberger Federhalter-Fabrik, KOCH, WEBER & Co., Heidelberg ERNST KUNZ & CO., Schreibwaren-Fabrik BERLN SW 13, Alexandrinenstrasse 105/106 fabrizieren als SpezialltAt: Schreibzeuge in Metall und Holz Neue Sorten Bücherständer 18912 Stahllineale mit Gummi- und Lösch- Metall-Tintenlöscher — (Unter a,e Stempelständer, lackiert u vernickel» Briefklemmer, lose und auf Holz- Geldkassetten — Bücherständer — Vernickelte Kartenständer — Bureau-Nadeln und Eckenklammern usw. usw. Illustrierter Katalog nur für Wieder verkäufen