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PAPIER-ZEITUNG 2387 Briefkasten Der Frage muß ro Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Strohstoff 8467. Frage: Welches Verfahren sollte man verfolgen, um Strohstoff wie beiliegendes Muster zu erzeugen? Dieses soll, wie man mir sagt, mit gewöhnlichen Kochern erzielbar sein. Wir möchten jedoch solchen Stoff in Kugelkochern herstellen, welche mit 41/2 Atm. Druck arbeiten. Antwort eines Fachmannes: Bei dem fraglichen Muster handelt es sich um 1/2 bis 3/4 gekochten Strohstoff, der mit der Ablauge, also ohne Wäsche, zu Papier verarbeitet worden ist. Sch. Sparkarten 8468. Frage: Unser Kunde, Papierhändler und Buch druckereibesitzer, bestellte bei uns 20000 geschnittene Karten aus weiß Normaldeckel 7 a laut beifolgendem Muster 1. Wir lieferten ihm 20000 Karten laut inliegendem Muster 2. Unserm Abnehmer, welcher diese Karten bedruckt an die Städtische Sparkasse seines Ortes zu liefern hatte, wurden die Karten zur Verfügung gestellt, weil der Karton zu weich und faserig sei, weshalb die Tintenschrift darauf verlaufe. Nach unserer Ansicht liegt ein Grund zur Beanstandung der Ware umsoweniger vor, als die gelieferten Karten nach den beifolgenden Mustern sogar stärker und schwerer sind, nämlich 1,3 g die Karte. Halten Sie Bemängelung seitens der Sparkasse für gerechtfertigt? Bei der Bestellung wurden besondere Ansprüche nicht geltend gemacht. Von Verlaufen der Tinte — wie es in der Mängelanzeige be hauptet wird — kann nach der auf Muster 2 gemachten Probe keine Rede sein. Antwort: Die gelieferten Karten haben etwas weicheren Stoff und etwas weniger geschlossene Fläche, auch sind sie etwas weniger gut geleimt als die gleichfalls ziemlich leimschwache Vorlage. Diese Unterschiede machen aber die Karten nicht unverwendbar, denn dünne Schrift läuft darauf nicht aus, und dicke läuft auch auf der Vorlage aus. Billige Stellen-Anzeigen 8469. Frage: In der Einlage erhalten Sie 4 M. 40 Pf. zur Begleichung Ihrer Rechnung und ein Angebot der Papier- und i Schreibwaren-Zeitung. Wie Sie daraus ersehen, verlangen die Leute nur 25 Pf. für die Anzeige, Sie dagegen verlangen 4 M. 1 4° Pf. Was sagen Sie dazu? Druckerei-Besitzer Antwort: Wenn eine Zeitung für eine 5 cm breite und 3 mm hohe Zeile im Anzeigenteil 21/2 Pfennig fordert, so gibt sie damit selbst einen Maßstab für den Wert der An zeigen in ihrem Blatt. Wir haben dieselbe Zeitung wegen Nachdrucks unserer Anzeigen verklagt, und sie wurde, wie aus Nr. 32 von 1907 hervorgeht, auch verurteilt. Das Gericht hat festgestellt, daß die Zeitung unsere Stellen- Anzeigen abdruckte, um den Anschein zu erwecken, als würde sie in den Kreisen der Stellensuchenden gelesen. Da das Nachdrucken verboten ist, schickt sie jetzt, wie obige Frage beweist, Ausschnitte unserer mit Namen unter- : zeichneten Stellen-Anzeigen an die Anzeigenden und bietet i ihnen den Abdruck derselben Anzeige zu einem nominellen Preis an. Lederpapiere 8470. Frage: Wie ist beigelegtes, billiges Lederpapier her gestellt? Wir wissen, daß bessere Lederpapiere drei- bis viermal mit Lackfarbe, Kasein, Glyzerin, Formol und Firnis gestrichen werden. Dieses Verfahren ist ziemlich kostspielig. Beiliegendes Muster ist anscheinend nur einmal mit Lackfarbe, dann mit etwas Firnis gestrichen. Dadurch ist es sehr billig. Die Decke ist. haltbar und geschmeidig, trotz der billigen Herstellungsart. Wir möchten wissen, ob einmaliges Streichen der Lackfarbe (ohne Kasein, welches bei besseren Papieren genommen wird, auch um zu verhindern, daß der zuletzt aufgetragene Firnis dirchkommt) genügt, und welche Art Firnis hierzu verwendet Antwort eines Fachmannes: Die dunkelrote Probe, welche sich für Blattgoldprägung eignet, wurde zuerst vorgestrichen mit Mischung aus 1 Teil Glyzerin, 2 Teilen Kartoffelmehl kleister 1:10 und 3 Teilen Wasser. Der Farbstrich besteht aus 1o Teilen Maroon- oder Granatlack, 2 Teilen Wasser, 3 Teilen Leim 1:3 und 1/2 Teil Glyzerin. Der Ueberstrich- lack besteht aus 50 Teilen Schellack, 10 Teilen Borax, 200 Teilen Wasser und 1 Teil Ammoniak. Mit Kasein lösung würde die Goldprägefähigkeit nicht erreicht werden. A. IV. Vertrauensspesen 8471. frage: Was versteht man handelsgebräuchlich unter Vertrauensspesen eines Reisenden? Ich bin auf festes Gehalt und Provision angestellt und bekomme, wenn ich auswärts bin, Vertrauensspesen. Kann ich meiner Firma sämtliche Auslagen, wie Fahrt, Essen und Trinken, Wohnung usw. in Anrechnung bringen? Antwort: Ja, Fragesteller ist nicht an einen festen Spesensatz gebunden, sondern darf alle Unkosten be rechnen, die sich aus seiner Tätigkeit und der Bedeutung seiner Firma ergeben. Es ist im allgemeinen nicht üblich, bei Vertrauensspesen die einzelnen Posten für Wohnung, Beköstigung, Fahrgeld, Trinkgeld usw. besonders aufzu zählen, der Angestellte berechnet vielmehr sämtliche Spesen der ganzen Reise oder an jedem einzelnen Reise tag in einem Betrag. Kolorieren von Lichtdruckkarten auf Baryt-Karton 8472. Frage: Beigeschlossen übersenden wir Ihnen einige Lichtdruckkarten auf Baryt-Karton, von deren Auflage ein Teil mit Handkolorit zu versehen ist. Der Kolorist zeigte uns an Hand einiger Proben, daß das Kolorieren unmöglich sei, weil sich der Druck bei der feuchten Farbe sofort verwische. Wir haben nun Proben mit den Karten angestellt und finden, daß sich mit einem feuchten Schwamm das gedruckte Bild fast ganz fortwischen läßt. Auf anderen Baryt-, Bromsilber- und Bromaryt- Kartonen hergestellte Lichtdruckkarten zeigen diesen Uebelstand ebenso wenig, wie der Lichtdruck auf Elfenbeinkarton, freilich stammen die lichtdruckhältenden Kartone aus anderen Fabriken. Wir sind der Meinung, daß das Nichthaften des Lichtdrucks nur an der sogenannten Barytschicht Tiegen kann. Wir bitten um Ihre Ansicht. Antwort eines Fachmannes: Das Nichthaften der schwarzen Farbe an dem Karton liegt nicht am Barytstrich, dieser könnte für diesen Zweck nicht besser sein. Die Druckfarbe hat aber zu wenig Bindemittel; der Drucker hätte dazu besser geeignete Farbe verwenden sollen. Wenn diese Karten koloriert werden sollen, müßte man sie vor her in eine Gelatinelösung aus 1 Teil Gelatine und 15 Teilen Wasser tauchen. Die Adressenseite leidet da runter nicht. Der Lichtdruck wird dadurch fürs Kolorieren fest genug. A. W. Schutz von Plakaten gegen Nachdruck 8473. f rage: Ich bin Vertreter eines Plakat-Instituts. Einer meiner Kunden möchte die ihm gelieferten Plakate gegen Nach ahmung sicher schützen; es sind szenische Darstellungen ohne Reklametext, nur am Fuße steht, wie üblich, die Firma meines Hauses klein. Mein Haus läßt wohl alle neuen Erzeugnisse für sich in einer Musterschutzrolle beim Amtsgericht eintragen. Dieser Schutz erstreckt sich aber meines Wissens nur auf wenige Jahre. Sollte bei derartigen Arbeiten, die kostspielige künstlerische Vorwürfe erforderlich machten, nicht ein Urheber recht längeren Schutz für das Bildwerk gewähren? Oder müßte dieser Schutz für längere Dauer besonders beantragt werden? Antwort: Bis jetzt mußten Plakate, welche zur Waren empfehlung dienten, als sogenannte Werke der Industrie durch Eintragung beim Amtsgericht gegen Nachahmung geschützt werden. Seit 1. Juli 1907 ist jedoch das neue Gesetz zum Schutz des Urheberrechts an Kunstwerken in Geltung, welches keinen Unterschied zwischen Werken der reinen und der angewandten Kunst macht und alle Kunst werke ohne Ausnahme zu Lebzeiten des Urhebers und 30 Jahre nach seinem Tode schützt. Somit braucht die Firma des Fragestellers für den Schutz der Plakate, soweit diese Kunstwerke sind, keine besonderen Schritte zu unternehmen. Nötig ist jedoch, daß die Firma von dem Künstler ausdrücklich das Urheberrecht der für die Plakate gelieferten Zeichnungen erwirbt. Arbeitszeit 8474. Frage: Am 1. April trat ich bei der Firma N. als Ver käufer und Kontorist ein. Es wurde ausgemacht, daß ich von morgens 8 bis abends 8 Uhr Arbeitszeit hätte, darunter 11/2 Std. Mittagspause. Nachdem nun einige Wechselworte vorfielen, sagte der Geschäftsherr, ich müßte von heute ab bis 9 Uhr ar beiten, was ich nicht zugab. Ist Herr N. berechtigt, mich sofort aus seinem Geschäft zu entlassen? Antwort: Da die Arbeitszeit vereinbart war, durfte der Geschäftsherr diese nicht einseitig ändern. Er durfte wohl ausnahmsweise, wenn es viel zu tun gibt, den Fragesteller länger als gewöhnlich arbeiten lassen, wenn jedoch Frage steller mit der dauernden Verlängerung der Arbeitszeit nicht einverstanden ist und die verlängerte Arbeitszeit nicht innehält, so ist das kein Entlassungsgrund.