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a86o PAPIER-ZEITUNG Nr. 65 Holzfrei Schreib 531. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Firma X in A haben wir einen Streitfall wegen einer Sendung holzfrei Schreib, und da wir uns mit der Firma nicht einigen können, sind wir übereingekommen, die An gelegenheit Ihrer Entscheidung zu unterbreiten und bitten um Ihr Urteil. Wir verkauften der Firma s. Zt. persönlich holzfrei Schreib nach dem beifolgenden Muster Nr. 288; die Firma machte bei der Auftragserteilung zur Bedingung, daß das zu liefernde Papier in Aufsicht und Weiße diesem Muster zu entsprechen habe, und daß im übrigen die Qualität unseren früheren Liefe rungen, die in gleichem Stoff wie Vorlage 288 erfolgt waren, gleich zu kommen haben. Unsere Lieferung vom 15. Juni, die von unserm Kunden beanstandet wird, fiel aus wie das bei folgende Muster Nr 480, und er will uns diese zur Verfügung stellen, weil der Ausfall nicht die gleiche Weiße zeige, wie das Verkaufsmuster 288, die Farbe vielmehr grau sei, und das Papier auch sonst nicht den früheren Lieferungen entspreche. Muster aus den früheren Lieferungen, mit denen die Firma zu frieden war, schließen wir unter Nr. 6388 (Sendung vom 17. No vember 1905), Nr. 6763 (Sendung vom 20. April 1906) zum Ver gleich bei. Wir sind nun der Ansicht, daß die Verfügung stellung unserer Lieferung vom 15. Juni zu Unrecht geschieht und zwar, weil 1. der Unterschied in der Färbung nur gering und 2. ein Unterschied in der Qualität gegenüber den früheren Lieferungen überhaupt nicht vorhanden ist. Das Verkaufsmuster Nr. 288 ist nur etwa 70 g, das bestellte Papier dagegen etwa 120 g aufs Quadratmeter schwer, was ge eignet ist, das dickere Papier in der Färbung etwas weniger weiß erscheinen zu lassen. Wir schließen den Briefwechsel zwischen uns und der Firma X in A bei. Papierjabrik Y * * * Von der Papierfabrik Y werden Sie ein Schreiben erhalten haben, aus dem hervorgeht, daß ich mit ihr wegen einer Lieferung holzfrei Schreib in Streit geraten bin. Ich behaupte, daß das »Verkaufsmuster« nicht nur in Färbung, sondern auch in Qualität entschieden besser ist als das »Lieferungsmuster«, wogegen Y zwischen den beiden Papieren keinen Unterschied finden will. An Hand der beiden einliegenden Muster bitte ich um Ihr Urteil, dem wir uns unterworfen haben. X, Großhändler C. G. Huubold jr., CÄ 's. liefert und empfiehlt [191914 Modell „JF“ mit Bürste. Modernste Konstruktionen! Präzisionsausführung! Kulante Bedienung! Billigste Preise! Anfeucht- und Geraderollmaschinen. Kalander jeder Walzenanzahl u. Breite, für höchstmögh Satinage und Leistung. Schneidmaschinen nach neuen, vereinfachten Modellen. Kollmaschinen normal und für staubfreien Schnitt. Satinierwerke bis zu 60 000 kg Druck. Walzen- und Rundmesser-Schleifmaschinen. Anfeuchtmaschinen für zuverlässig gleichmässige, in weitesten Grenzen regulierbare Feuchtung. Großhändler X bestellte in Farbe und Aufsicht nach einem Muster, welches weißer und feiner ist als die früheren Anfertigungen. An sonstiger Beschaffenheit sollten diese als Vorbild dienen. Aus dieser angenommenen Bedingung geht hervor, daß weißeres Papier als bisher geliefert werden sollte. Nun ist aber die Lieferung nicht nur dunkler als die Farbvorlage, sondern auch etwas dunkler als die früheren Lieferungen ausgefallen, woraus sich ergibt, daß die Farbe mit Recht beanstandet wird. Der Stoff des beanstandeten Papiers erweist sich beim Einreißen etwas weniger fest und zäh, also ist auch die Vorschrift über die stoffliche Beschaffenheit des Papiers nicht genau erfüllt. Immerhin sind die Abweichungen nicht derart, daß das Papier für seinen Zweck unverwendbar wäre. Wir ent scheiden daher, daß der Großhändler das streitige Papier mit ro v. H. Preisnachlaß übernehmen soll. Andres Sieb-Zylinder Ueber 1200 Stück im Betrieb liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft GOLZERN-GRIMMA J. J. Marx, Lambrecht (Pfalz) LOUIS SCHOPPER, Fabrikation von allen Prülungs-Apparaten Pappen-, Papier- u. Präzis.-Wage für die gesamte 193 Papier-, Pappen- u. Papierstof-Industg, Chemikallen, Rengentien, Praparier-nE •e mittel, Fagefstolfe und StoHml»®““ * naeD Alkobol. Vollatändige Paplerprüfungs-Elnrlohtunan erot"" dem Muster des Königl. Mlerial-Prütangsamtn Lichterfelde-West (Abt. für Papierprura"’ Dr. C. WursteFs Papierzerfaserer ■ ■ ■ - Patentiert in allen Industrie-Staaten = Zum Zerfasern von Maschinenausschuss Altpapier, Zellstoffen, Holzschliff- a Der Zerfaserer mahlt nicht, zerfasert nur, lässt die Verunreinigungen uD Der Zerfaserer macht für Pappen den Kollergang und den Holländer entbehrlic) Nahezu 300 Stück verkauft und im Betriebftajit me Die Masohinen werden I Monat zur Probe gegeben. Auskunft 9 69918] Dr. C. Wurster, Berlin N4—