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Braunholzpappen über See 529. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefallt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Pappenfabrik Z haben wir den Alleinverkauf für deren Fabrikate für ein bestimmtes überseeisches Land ver einbart. Die Muster, darunter Lederpappen, die uns zur Bear beitung des Absatzgebietes übersandt wurden, sind vor nicht zu langer Zeit nach drüben abgegangen, und als einen der ersten Probeaufträge erhielten wir eine Bestellung auf 2000 kg Leder Da die bedeutende Pappenfabrik Z im Laufe eines Jahres viele Muster aussendet, die an Farbe von einander ab weichen, mußte sie nicht mehr wissen, daß die an Y ge sandten Muster hellfarbig waren. Wir entscheiden, daß die Großhandlung A die Pappen übernehmen muß. Da es gangbare Sorten sind, kann die Großhandlung sie leicht an den Mann bringen, auch wenn sie nach Uebersee hellere Ware senden will. pappen. Das beifolgende Muster A entstammt den seinerzeit em pfangenen Mustern, Probe B stellt den Ausfall dar. B ist wesent lich dunkler, und wir baten daraufhin die Fabrik, die Ware nicht zu versenden, sondern Ersatz von einer helleren Kochung zu nehmen, umsomehr, als es sich nur um je 1000 kg, 70x100 cm, 90 und 110 Blatt auf die 50 kg, handelt, die jederzeit anderweitig verkauft werden können. Die Fabrik lehnte dies nach wieder holten Briefen ab, und wir haben mit ihr vereinbart, die Sache Ihrem Schiedspruch zu unterbreiten. Wir führen Lederpappen in großem Maßstabe aus, die, wenn - sie zur Herstellung von Kartonnagen dienen, von den über seeischen Verbrauchern meistens roh verarbeitet werden. Hier für wird helle Pappe, wie das vorliegende Muster A, allgemein bevorzugt. Wir haben ferner erfahren, daß die Lederpappen der meisten Fabriken annähernd gleichbleibende Färbung zeigen, sodaß sowohl wir als auch unsere Kundschaft daran ewöhnt ist, eine bestimmte Marke immer in einer bestimmten ärbung zu erhalten. Aus diesem Grunde haben wir es auch nicht für nötig gehalten, in der Bestellung helle Pappen vorzu schreiben, da wir ohne weiteres voraussetzen durften, daß die Fabrik die Pappen in Färbung nach ihrem eigenen Muster liefern würde. Wir haben uns darauf beschränkt, nach dem seinerzeit gemachten Angebot zu bestellen. Die überseeische Kundschaft ist von Natur aus genauer und mißtrauischer als die Kundschaft in Deutschland, mit der man sich jeden Tag mündlich verständigen kann. Sie ist deshalb leicht geneigt, in einer Abweichung, namentlich wenn die ge lieferte Ware dunkler und infolgedessen weniger schön ist, eine geringere Sorte zu erblicken. Abgesehen davon wird auch der Absatz bei den meisten Waren, die jahraus jahrein in einer be kannten Aufmachung geliefert werden, wesentlich beeinträchtigt, wenn diese Verpackung äußerlich eine andere Farbe aufweist, als man gewöhnt ist, sie zu kaufen. Die Kundschaft in den überseeischen Ländern gibt viel mehr auf das Aeußere als die unsrige. Wir sind der Ansicht, daß der Streitgegenstand so gering fügig ist, daß die Fabrik unseren Wunsch, die Pappen von einer helleren Kochung zu liefern, erfüllen kann, denn sie muß doch dasselbe Interesse daran haben wie wir, die Kundschaft durch eine Probelieferung zu befriedigen, und sich dadurch regelmäßige und größere Nachbestellungen von dem Lande, für welches sie uns den Alleinverkauf übertragen hat, zu verschaffen. Gerade wenn man daran geht, sich ein neues Absatzgebiet zu erobern, muß die erste Lieferung mit der peinlichsten Genauigkeit, selbst unterBerücksichtigung kleiner Nebenumstände, ausgeführt werden. Gegen die Qualität der Pappen haben wir nicht das geringste einzuwenden. Y, Großhandlung in B * * * In einer Streitsache mit der Firma Y in B haben wir uns geeinigt, Ihr Urteil als maßgebend anzuerkennen. Die Firma Y, mit welcher wir längere Zeit in Verbindung stehen, hat bei Beginn der Geschäftsverbindung Mustersortimente verschiedener Pappen erhalten. Kürzlich bestellte sie bei uns 20C0 kg Lederpappen in Normalformaten ohne jede besondere Bemerkung, und wir sandten ihr nach Fertigstellung Ausfall muster. Sie bemängelt, daß die Farbe der Ausfallmuster nicht mit der unserer vor etwa Jahresfrist übersandten Musterkollektion übereinstimmt, und will die Ware nur unter dem Vorbehalt ab nehmen, daß, wenn ihr überseeischer Kunde aus der Farben abweichung Bemängelungen herleitet, wir dafür haftbar sein sollen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß Lederpappe als ein Naturprodukt, welches nicht gefärbt wird, naturgemäß je nach der Art des Holzes und der Dauer der Kochung Farben abweichungen zeigen muß, und daß die gerügte Farbenabweichung zu gering ist, um daraus Rechte gegen uns herzuleiten. Zudem ist die Menge von 2000 kg so gering, daß sie auf unserer großen Kartonmaschine mit einer Tageserzeugung von 15—-20000 kg nur in Verbindung mit anderen Aufträgen gearbeitet werden kann, es also unmöglich ist, dafür eine besonders helle Stoff-Qualität auszuwählen. Hätte die Firma besonderen Wert auf genaue Innehaltung der Farbe gelegt, mußte sie uns bei Auftragerteilung darauf aufmerksam machen, in welchem Falle wir die Anfertigung abgelehnt hätten. Pappenfabrik Z in C Wir halten die Beweisführung der Pappenfabrik Z im großen und ganzen für zutreffend. Besonders wichtig in diesem Fall ist, daß die Großhandlung bei Bestellung des Probeauftrages nicht vorgeschrieben hat, die Pappe dürfe nicht dunkler sein als die vor Jahresfrist erhaltenen Muster. Andres Sieb-Zylinder lieber 1200 Stück im Betrieb liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft GÖLZERN-GRIMMA LOUIS SCHOPPER, LEIPZIG 1 Fabrikation von allen Prüfungs-Apparaten Pappen-, Papier- u. 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