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3460 Briefkasten Der Frage muß io Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewahr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Reinnetto 8629. trage: In Ausfuhrrechnungen wird für Bücherpapier plano Angabe des Brutto-, Netto- und Reinnettogewichts ge wünscht. Was verstehen Sie unter Reinnettogewicht? Antwort: Das italienische Wort brutto bedeutet roh und netto rein. Reinnetto bedeutet reinrein, ist also eine über flüssige Wiederholung. Wir kennen nur ein Roh- oder ein Reingewicht. Bemerkung des Fragestellers: Ich erhielt obige Auskunft und mache Sie darauf aufmerksam, daß im Feinpapierfach unter dem Nettogewicht das Papier mit seiner ersten Umhüllung, also dem sogenannten Einband, verstanden wird, daß sich aber namentlich im Ausfuhrgeschäft der Begriff Reinnetto eingebürgert hat, wo runter das Gewicht des nackten Papiers ohne irgend welchen Einband verstanden wird. Geprägte Pappen 8630. Frage: Wegen einer Pappenlieferung bin ich mit meiner Fabrik in Meinungsverschiedenheit geraten. Ich bestellte nach dem beigefügten Fabrikmuster E, Prägung i, eine Ladung Pappen von rd. 5000 kg, in zwei Partien abzunehmen. Während die erste Lieferung genau nach Muster war, fiel die zweite wie Probe II aus. Mein Abnehmer, der aus diesen Pappen Schachteln anfertigt, stellt mir die Ware, der falschen Prägung wegen, zur Verfügung, und ich habe meiner Fabrik gegenüber ein Gleiches getan; diese will jedoch keinen Weigerungsgrund anerkennen, da bei der ersten Lieferung ein altes, abgenutztes, und bei der letzten Sendung ein 'vollständig neues Gewebe zum Prägen der Pappen benutzt worden sei, und hieraus der Dessinunterschied herrühre. Mein Abnehmer, ein Fachmann, will diesen Grund als nicht stichhaltig gelten lassen, und verlangt von mir Pappen genau wie zuerst geliefert. Ich möchte gern Ihre Ansicht hierüber hören. Antwort: Die Prägung des Vorlagemusters ist erheblich tiefer und schärfer als die der gelieferten Pappe, und diese Verschiedenheit verleiht der Ware anderes Aussehen. Es ist dem Besteller gleichgiltig, ob und welches Gewebe der Fabrikant zur Herstellung der Prägung benutzt. Ihm kommt es nur darauf an, daß die Lieferung mustergetreu ausfällt, und dies ist hier nicht geschehen. Da derartige Pappen zur Herstellung von Schachteln für bestimmte Waren dienen, welche gleichmäßig ausgestattet sein müssen, kann die ge lieferte Pappe vermöge ihres abweichenden Aussehens für den Besteller unerwünscht sein. Anderseits kann auch die Versicherung des Fabrikanten richtig sein, daß die Prägung immer seichter wird, je mehr das Gewebe durch Gebrauch ab genutzt wird, und daß sich deshalb der Abnehmer verschiedene Tiefe der Prägung gefallen lassen muß. Jedoch hätte der Fabrikant, als das Gewebe zu stark abgenutzt war, es durch neues ersetzen sollen. Ob die Abweichung hier so groß ist, daß die Ware zurückgewiesen werden darf, oder ob Uebernahme mit Nachlaß am Platze ist, erscheint zweifel haft. Daher wäre es am besten, wenn sich Fabrikant und Abnehmer gütlich einigten. *** 8631. Frage: Ich bestellte 2500 Kilo Lederpappe, Dessin und Qualität wie Muster I, die Fabrik lieferte Qualität und Dessin wie Muster II. Die Ware stellte ich sofort zur Verfügung, und die Fabrik lehnt solche wiederholt ab mit der Begründung, daß sie nur ein neues Gewebe genommen habe, dasselbe sehe aber genau so aus wie das alte. Mehrmals versuchte ich, meinen Kunden, eine Kerzenfabrik, zu bewegen, Kartons aus dieser Lieferung zu nehmen, welches dieselbe aber strikte ablehnt. Meines Erachtens ist nun das Dessin derartig abweichend, daß mein Kunde mit Recht Annahme verweigern will, sofern ich Kartons aus dieser Pappe herstelle, und zweitens ist die ge lieferte Qualität wohl Maschinenpappe, wohingegen Qualität I Handlederpappe ist, daher wohl auch der starke Farben unterschied. Kann ich mich anderweitig auf Kosten des Lieferanten ein decken? Antwort: Fragesteller hat anscheinend von derselben Fabrik wie der Fragesteller Nr. 8630 geprägtePappen auf Grund derselben tiefgeprägten Proben bestellt und ebenso seicht geprägte Ware erhalten. Wir können nur dieselbe Ant wort geben wie bei Nr. 8630. Es scheint aber auch uns, daß Bestellprobe Nr. 1 in beiden Fällen aus naß auf gerollter sogenannter Handlederpappe, die Ausfallprobe Nr. 2 aus Maschinenpappe besteht, und falls dies zutrifft, dürfte Ablehnung berechtigt sein. Nr. 78 Gemeinsame Verkaufsstelle 8632. Frage: Ich habe die Organisation einer gemeinsamen Verkaufsstelle für bestimmte Papiersorten in einem Teil Deutsch lands übernommen. 1. Welches sind nach Ihrer Ansicht die Vorteile einer ge meinsamen Verkaufsstelle a) für die vereinigten Fabriken, b) für die Abnehmer? 2. Welches sind die Nachteile für die vereinigten Fabriken a) während des Bestehens, b) nach Auflösung der Vereinigung? 3. Welche Vereinigungsform würden Sie für die zweck mäßigste halten? 4. Wie denken Sie sich die Organisation der Geschäftsstelle, wie den Verkehr mit den Fabriken und wie mit den Ab nehmern? 5. Wie denken Sie sich die Beschaffung der zum Betrieb erforderlichen Geldmittel? Antwort: 1. Der Hauptvorteil ist, daß für bestimmte Papiersorten nur einheitliche Preisangebote abgegeben werden, also der Marktpreis nicht durch Unterbietung ge drückt werden kann. Den Vorteil haben in der Haupt sache die Fabriken und nicht die Abnehmer. 2. Nachteile für die vereinigten Fabriken bringt eine Verkaufsstelle nicht, falls sie gut geleitet ist. 3. Als gute Form empfiehlt sich die Gründung einer G. m. b. H., bei welcher sich die vereinigten Fabriken im Verhältnis zu ihrer Erzeugung beteiligen. 4. Die Organisation muß sich nach den Verhältnissen richten. Vielleicht gibt der Leiter des Verbandes deutscher Druckpapierfabriken, Herr Direktor Reuther in Berlin, auf Wunsch dem Fragesteller einige Winke. 5. Siehe 3. Provision des Reisenden 8633. Frage: Ich bin als Expedient und Reisender bei einer Papierfabrik für einige Jahre verpflichtet und erhalte zufolge meines Vertrages außer meinem Gehalt Provision von allen durch mich persönlich abgeschlossenen Geschäften. Jetzt wird mir von meinem Geschäftsherrn mitgeteilt, daß ein anderer Herr als Reisender angestellt ist. Hierdurch verliere ich meine Provisionsgelder. Stehen mir angemessene Entschädigungs ansprüche zu? Ist der Vertrag als gebrochen zu betrachten? Antwort: Wenn Fragesteller mit der Bedingung an gestellt wurde, daß er auch reisen und dabei Provision er halten soll, so.kann der Geschäftsherr diesen Punkt während der Vertragsdauer nicht einseitig ändern. Tut er dies doch, so hat Fragesteller Anspruch auf angemessene Ent schädigung, und wenn solche nicht gezahlt wird, kann Fragesteller dies als Grund zum Lösen des Dienstverhält nisses ansehen. Chromopapier oder Chromokarton? 8634. Frage: Wir möchten wissen, von welcher Stärke an Chromopapier einschl. Strich als Chromokarton bezeichnet werden kann. Antwort eines Fachmannes: Der Begriff, was Chromo karton und was Chromopapier ist, läßt sich nicht so genau festlegen. Man würde vielleicht Papiere von 200 g/qm an als Karton ansprechen können, doch ist diese Auffassung ganz subjektiv. Ein Brauch besteht diesbezüglich nicht. K. B. Pappenkleberei 8635. Frage: Ich beabsichtige, eine Pappenkleberei für ge wöhnliche Strohpappen, beklebt mit Druck- (2 weißen Deckel) und Glanzpapieren einzurichten. Welche Maschinen sind hierzu notwendig, und wer baut solche? Wie hoch stellt sich der Preis hierfür? Ist eine solche Anlage einigermaßen nutzbringend? Antwort: Ein Betrieb, wie ihn Fragesteller einrichten will, kann nur gedeihen, wenn er von einem tüchtigen Fachmann mit allen erforderlichen Maschinen ausgerüstet und betrieben wird, da jede Buchbinderei diese Arbeiten vorkommendenfalls herstellt, und Fragesteller demgemäß die Leistungen der Buchbindereien entweder in der Güte der Arbeit über- oder im Preise unterbieten müßte. Die für solchen Betrieb notwendigen Maschinen werden fortwährend in den Anzeigen der Papier-Zeitung angeboten. Wir können diese jedoch nicht aufzählen, weil die Angaben des Fragestellers viel zu allgemein sind. Es wäre vor allem nötig, zu erfahren, welche Mengen von Pappen täglich beklebt und ob sie beschnitten oder sonstwie bearbeitet werden sollen. PAPIER-ZEITUNG Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencsi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW n erbeten. Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmerstraße 29. Hierzu eine Beilage von F. Soennecken, Kopiermaschinen-Fabrik, Bonn