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DAPIER-UERARBEITUNG Bu CH G E WERBE EÜ 8. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag Unter starker Beteiligung der Delegierten der Handwerks und Gewerbekammern sowie von Vertretern der Reichs- und Landesbehörden fanden in Straßburg i. E. vom 9.—n. September die Verhandlungen des deutschen Handwerkertags statt. Eine eingehende Diskussion rief der vorliegende Gesetzentwurf betr. die Abänderung der Gewerbeordnung (der kleine Befähigungs nachweis) hervor. Demselben sei eine Mehrheit im Parlament gesichert. Einige Aenderungen werden für zweckmäßig er achtet, u. a. daß die Verleihung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur widerruflich und mit Zustimmung der Hand werkskammern erfolgen kann. Eins fehlt aber noch: die obligatorische Gesellenprüfung, welche unbedingt Gegenstand eines besonderen Gesetzentwurfs bilden muß. Dem Antrag, daß für solche Gewerbe, bei denen der Meistertitel nicht üblich ist, •geprüfter Buchdruckereibesitzer« usw. oder ähnliche Bezeich nungen dem Meistertitel gleichberechtigt seien, wurde keine Folge gegeben. Der nächste Punkt der Tagesordnung betrifft die Vergebung öffentlicher Lieferungen und Arbeiten an Handwerkervereini gungen. Aus der Debatte ging schließlich folgende Resolution hervor: »Nachdem sowohl auf dem Gebiete der Theorie durch fortgesetzte Schulung als auch nach der praktischen Seite hin eine wichtige Förderung durch Einrichtung gesetzlich gewähr leisteter Organisationen sowie durch Nutzbarmachung von Hilfs- Maschinen im Handwerk bezw. bei den Angehörigen des Standes Vorteile eingetreten sind, so wird beantragt, daß dem Handwerk die Ausführung von Aufträgen seitens der staatlichen und Gemeindebehörden ebenfalls in größerem Maße als bis her zugewiesen werden möge.« Es sollen Grundsätze aus gearbeitet werden, wie die Körperschaften des Handwerks die beste Gewähr für gute und rechtzeitige Lieferung der behörd- ichen Arbeiten übernehmen können. . Für eine in Aussicht stehende Reform der Arbeiterver- siche rungsgesetze im Sinne einer Zusammenlegung der drei Arbeiterschutzgesetze kann der Handwerkertag seine Zu- Stimmung nicht geben. Man befürchtet Aufhebung der ge- Werblichen Berufs-Genossenschaften oder Beeinträchtigung ihrer e.bständigkeit, welche Herabsetzung der Rentenansprüche zur Folge haben würde. Aenderung des § 34 des Unfall- Mersicherungsgesetzes erklärte man für unbedingt notwendig, da- mit anstatt der weiteren Ansammlung des Reservefonds der Berufs- genossenschaften d er künftige Jahresbedarf auf dem Umlage- "e8 aufgebracht wird. Im weiteren Verlauf sprach sich der Handwerkertag in zu- wmmendem Sinne aus für den Erlaß eines Scheckgesetzes, sicher die Ausdehnung des Ueberweisungs- und Scheckver- e hrs auch für das Handwerk in Aussicht nimmt. Der Aus- .bhuß für Geld- und Kreditverkehr wird beauftragt, Material "Der diese Frage zu sammeln und dasselbe den Kammern vorzulegen. । Am Denkmal des großen Handwerkers Gutenberg nte der Vorsitzende einen Kranz nieder. Nächster Tagungs- ot Breslau. A. H. Briefumschläge mit durchscheinender Adresse Vergl. Nr. 13 S. 556 kannie Handelskammer Wiesbaden hatte, wie andere Handels- vonmern, bei dem Reichspostamt den Antrag auf Zulassung D “ Briefumschlägen mit durchscheinender Adresse im Reichs- Beztebiet gestellt. Die Fabrikation von Briefumschlägen im kowirk der Handelskammer kann Briefumschläge mit voll- nutomen durchscheinender Adresse herstellen, und bei Be- sparung dieser Umschläge ließen sich im Geschäftsverkehr Er- wernisse erzielen. Das Reichspostamt hat den Antrag abgelehnt, s chl' ein allgemeines Bedürfnis zur Verwendung von Briefum- wenggen nicht anerkannt wird. Eswäre indes nicht abgeneigt, dieVer- brief ung von Briefen in solchen Umschlägen (in sogen. Fenster- «ine C zuzulassen, wenn deren Einrichtung und Beschaffenheit des ewähr dafür böte, daß ihre Benutzung keine Erschwernis Reichriefverteilungsdienstes zur Folge hätte. Nach Ansicht des Mu s t Postamts ist dies jedoch nicht der Fall. Die vorgelegten Gla n er von Briefumschlägen zeigen den Mangel, daß infolge des a U ( des ‘les Oelpapiers die Adresse bei künstlichem Licht nicht schei 11 ersten Blick gelesen werden kann, daß ferner die durch- schlanende Adresse auch dann undeutlich ist, wenn der Um- boges 8 latt und fest auf dem die Aufschrift tragenden Brief- 'laß v iegt und dieser den Umschlag nicht so voll ausfüllt, kommerschiebung des Inhalts ausgeschlossen ist. Hierzu <ni > daß bei der Eigenart des Briefpapiers Aenderung der Briefaufschrift in allen Fällen der Nach- oder Rücksendung viel fach sehr schwierig, wenn nicht unausführbar ist. Wie die Er fahrungen bei den vereinzelt vom Ausland eingehenden Briefen mit durchscheinender Adresse gezeigt haben, sind die Beamten, um die Aufschriften dieser Briefe lesen zu können, vielfach ge nötigt, das Oelpapier erst glatt zu streichen. Dadurch entsteht eine Mehrarbeit, welche die schnelle Abwicklung des Sortier geschäfts gefährdet und auch bei der Verteilung Verzögerungen herbeiführen muß. Das Reichspostamt kann daher die Brief umschläge mit durchscheinender Adresse im inneren Verkehr erst dann zulassen, wenn diese Uebelstände beseitigt sind. (Tageblatt, Wiesbaden) Papiersäcke für pulverförmige Waren In Nr. 3 Seiten 86—87 und Nr. 64 S. 2821 wurde über Papiersäcke für pulverförmige Waren, hauptsächlich für Zement, gesprochen. Ein neuer Vorschlag hierzu rührt von Herrn Rudolf Geldmacher in Köln, Hansa-Haus, her. Er besitzt Musterschutz und meldete Patent an auf einen Sack folgender Art: Der Papiersack besteht aus ge krepptem, gepreßtem oder gaufriertem, wasserdichtem Papier. Durch die Kreppung oder Gaufrierung, welche parallel zur Höhe des Sackes geht, wird die Widerstands kraft des Sackes, infolge der erzielten Dehnungsfähigkeit, gegen seitliche und wagerechte Stöße erhöht. Mehrere unten und oben angeordnete scharfe Querfalten hinwieder geben dem Inhalt des Sackes den nötigen Spielraum, falls der Sack auf seinen Boden fällt. Diese Querfalten werden durch eine elastische Schnur in ihrer Lage festgehalten und die Enden der Schnur für die obern Querfalten zum Zubinden benutzt. Diese Schnur kann auch wegbleiben, weil bei starkem festem Papier das Vorhandensein der Querfalten allein genügt, um dem Sack die angestrebte Elastizität auch nach der vertikalen Richtung hin zu ver leihen. Mag ein solcher Sack wie immer auffallen, er wird nach Angabe des Erfinders nicht platzen, da der Sack dehnungsfähig ist und nach allen Richtungen nachgibt. Der Sack ist in allen maßgebenden Staaten zum Patent an gemeldet und hat sich, wie uns mitgeteilt wird, bei prak tischen Versuchen gut bewährt. Ein uns vorgelegter Sack dieser Art bestätigt die Angaben des Erfinders. Unnötige Spesen Eine Papierfirma ließ sich von einer Etikettenfabrik im Nachbarort Muster und Preise von Siegelmarken einsenden. Sie bestellte hierauf 10000 Stück und sandte noch einige Vor lagen zur Berechnung mit. Die ersten Tausend waren in zwischen fertig geworden, sie waren als sehr eilig bestellt, und die Fabrik sandte sie als Drucksache mit 40 Pf. frankiert unter Nachnahme ab. Der Adressat nahm, da er in Verlegenheit war, die Sendung an, brach aber die Verbindung ab und erbat sich die noch unbeantworteten Anfragen zurück. Er teilte der Fabrik mit, daß er, wie verlangt, gute Referenzen aufgegeben habe, und daß diese 1000 Stück beim Versand als Postpaket, da erste Zone, nur 25 Pf. Porto gekostet hätten, was bei einer so wenig lohnenden Ware wie Siegelmarken in Betracht komme. Da der Absender die Rechnung der Drucksache nicht beileg.n konnte und für deren Uebersendung weitere 10 Pf. nachnahm, entstanden 25 Pf. unnötige Kosten; welcher Verdienst bleibt dann noch an einem Tausend Siegelmarken? Der Fabrikant verwies hierauf auf seinen Geschäftsgrundsatz, daß er an ihm neue. Firmen nur unter Nachnahme liefere. Wenn das sein Prinzip ist, so hätte er keine Referenzen verlangen sollen oder mitteilen müssen, daß ihm diese nicht genügten. Ich halte daher die von der Firma geübte Versendungsweise nicht für kaufmännisch. X Neue Setzmaschine. Eine neue Setzmaschine bringt die Canadian-American Machinery Co. London EC. 8 Bouverie Street unter dem Namen »Thompson Typecaster« auf den Markt. In Amerika hat diese Maschine guten Erfolg gehabt. Sie ist sehr einfach dargestellt und liefert 50 bis 150 Buchstaben in der Minute. Sitz des Hauptgeschäftes ist Chicago, wo die Firma mit einem Kapital von 100000 Lstr. gegründet wurde. Die ersten 10 Stück der Setzmaschine wurden im Mal fertig gestellt. Adresse dieser Thompson Type Machine Co. ist Chicago, 130 Sherman Street.