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raum auf der Vorderseite besitzt, so dürfte sie als Werk der Industrie gelten und gegen Nachbildung nur geschützt sein, wenn das Bild als Geschmacksmuster beim Amts gericht des Urhebers eingetragen ist. Musterschutz auf Spielkarten 7810. Frage: Spielkarten mit Ausnahme von Luxuskarten haben bekanntlich fast durchweg den gleichen Typ und unter scheiden sich bei den einzelnen Spielkartenfabriken nur durch die Qualität der Ware. Unser beifolgendes Kartenspiel, dessen frühere Ausführung wir ebenfalls in einem Spiel beifügen, haben wir nach dem Vorbild der Xer Spielkartenfabrik etwas reicher umzeichnen lassen und werden nun von befreundeter Seite darauf aufmerksam gemacht, daß diese Umarbeitung des Bildes als Nachbildung angesehen werden könnte. Wir sind keinesfalls dieser Ansicht, weil im wesentlichen das Spiel nicht geändert worden ist, und z B. die Figuren ihre gleichen Stellungen und Abzeichen wie früher aufweisen. Das Fabrikat unserer Konkurrenz hat außerdem weder im Spiel selbst noch auf der Umhüllung den Hinweis auf einen Musterschutz. Nach unserer Ansicht sind Spielkarten überhaupt ein Werk der Industrie. Zwei weitere Kartenspiele von anderen Fabriken in der gleichen Ausführung fügen wir ebenfalls hinzu. Um Weiterungen aus dem Wege zu gehen, wären wir Ihnen für Ihre Ansicht sehr verbunden. Antwort: Wir finden, daß viele Karten des neuen Spiels, z. B. die Könige und Asse, dem Xer Spiel durch genaues Kopieren nachgebildet sind. Auch ist die Farben gebung der Eicheln, Schellen usw. dem Xer Spiel be deutend ähnlicher als dem früheren Spiel der fragestellen den Fabrik. Wenn sich die Xer Fabrik die Muster dieses Spiels als Geschmacksmuster durch Einträgen beim Amts gericht hat schützen lassen, so kann sie unseres Er achtens das vom Fragesteller herausgegebene neue Spiel mit Recht als unerlaubte Nachahmung anfechten und den Vertrieb dieser Karten durch gerichtliche Verfügung ver bieten lassen. Das Musterschutzgesetz schreibt nicht vor, daß an dem gesphützten Werk ein Vermerk angebracht werden muß, welcher den Schutz andeutet. Der Gesetzgeber bezweckt hierdurch, das Nachbilden überhaupt zu erschweren. Wohl sind Spielkarten ein Werk der Industrie im Sinne des Kunstschutzgesetzes, aber gerade zum Schutz solcher Werke der Industrie dient das Gesetz zum Schutz von Mustern und Modellen, sogenanntes Geschmacksmuster gesetz. Die zwei Kartenspiele anderer Fabriken sowie das von der fragestellenden Fabrik früher hergestellte Spiel sind zwar dem Xer gleichfalls ähnlich, sie stimmen aber damit nur in den typischen Eigenschaften dieses Kartenspiels überein, während sie in den Einzelheiten, besonders auch in den Formen der Figuren und den Farben der Eicheln usw. davon abweichen und auch nicht in den beiden unteren Ecken jeder Karte Anfangsbuchstaben oder Ziffern tragen wie das Xer und das von der fragestellenden Fabrik neu hergestellte Spiel. Durch diese genaue Ueber einstimmung sowie durch die Aehnlichkeit der Rückseiten kann bei den Verbrauchern der Anschein erweckt werden, als hätten sie ein Spiel aus der Xer Fabrik vor sich, deren Erzeugnisse in weitesten Kreisen bekannt sind. Papiersäcke für pulverförmige Ware 7811. Frage: Ich stelle staubdichte Papiersäcke aus äußerst zähem Stoff zum Versand von Zement u. dgl. her. Könnten Sie oder einer Ihrer Herren Leser mir nicht mit Maßen und Preisen an die Hand gehen, wie diese Säcke gewünscht werden? Antwort: Der uns vom Fragesteller eingesandte Sack ist 70 cm lang und flach zusammengelegt 40 cm breit. Diese Größe dürfte für Zementfabriken entsprechen. Ein solcher Sack darf aber nicht mehr als 10 Pf. kosten, da deutsche Zementfabriken derlei Papiersäcke zu solchem Preis aus Amerika beziehen. Die Säcke müssen billig sein, da sie nach einmaligem Gebrauch fortgeworfen werden. Papier für Bilderdruck 7812. Frage: Wir lassen ein Werk drucken, wovon 2 Bogen •einliegen. Trotz der Zusicherung des Fabrikanten, das Papier so zu liefern, daß auch Zinkätzungen gut kommen, ist das leider nicht der Fall. Liegt die Schuld am Papier oder vielleicht auch, wie wir vermuten, an der zu geringen Farbe, oder eignen sich derartige Aetzungen mit größeren schwarzen Flächen nicht für ■derartiges nur schwach satiniertes Papier? Am Unterlegen und Zurichten scheint es nicht gelegen zu haben. Auch die Einlage zu demselben Buche ist nicht nach unsern Wünschen ausgefallen, obwohl das Papier als »Autotypie-Kunst druck« bezeichnet worden ist, und feine schwarze Farbe ver wendet wurde. Wir glauben, daß die Schuld an dem Papier liegt, das in der Durchsicht gesprenkelt erscheint. Gestrichenes Papier durfte nicht benutzt werden, da auf den Innenseiten schriftliche Eintragungen vorgesehen sind. Antwort: Die Textbogen des Werkes bestehen aus gutem, weichem, griffigem holzschliffreiem Papier, das matte, aber nicht rauhe Fläche besitzt und zum Druck von Federzeichnungen, wie sie im Werk vorkommen, mittels Zink-Klischees vorzüglich geeignet ist. Wenn das Bild trotzdem matt wirkt, so liegt die Hauptschuld an der Feder zeichnung. Diese durfte keine so großen schwarzen Schattenflächen enthalten, denn wenn man solche Flächen mit guter, glänzender Druckfarbe einreibt, so verschmiert der Druck auf dem Papier leicht, weshalb der Drucker bei solchen Druckstöcken mit der Farbe sparsam umgehen muß. In zweiter Linie hätte der Aetzer helfen können, wenn er durch Kreuz- und Querstriche die schwarzen Flächen auf gehellt hätte. Dies kann jedoch nur ein künstlerisch ge schulter Aetzer ohne Nachteil für das Bild tun, weshalb es sich empfiehlt, Aetzungen nur bei bewährten Anstalten zu bestellen. Das zu den Einlagen benutzte hochgeglättete Druck papier eignet sich zum Druck von Autotypien so gut wie irgend ein nicht gestrichenes Papier. Die Autotypie ist auch recht gut gedruckt. Auch hier hätte der Aetzer durch Aufhellung einzelner Teile das Bild plastischer machen können, aber auch der Drucker konnte durch Zurichtung noch einiges besser hervorheben. Mietsraum mit Kraft und Licht 7813. Frage: Ich habe in einem neuen Fabrikgebäude, welches mit Kraftanlage und Dampfheizung versehen ist, im 4. Stockwerk einen 300 •m großen Raum mit Kraft gemietet. Ueber die Art des Betriebes, betr. Anschaffung neuer Maschinen, ist ebenfalls gesprochen worden. Nachdem ich die Räume am 1. Mai bezogen habe, teilte mir der Wirt mit, daß in meinem Auf gange — das Fabrikgebäude hat mehrere Aufgänge — nur 220 Volt Kraft liegen. Diese Stärke genügt entweder nur für Lichtleitung oder allenfalls für einen kleinen Motor bis zu 5 PS. Vorschrift von den B. E. W. ist im allgemeinen für Berlin 440 Volt, die auch heute fast in allen Fabrikgebäuden vorhanden sind. Bemerken will ich, daß das 440 Volt Kabel nur bis auf den Hof gelegt ist und nicht wie sonst üblich bis auf die Treppenzugänge jedes Stockwerks, von wo aus dann immer auf Kosten jedes Mieters abgezweigt wird. In dem Vertrage ist von der Zuleitungsstelle gesprochen, die sich hier nicht an der richtigen Stelle befindet. Wer hat die Kosten dafür zu tragen, daß eine neue Leitung durch die Räume meines Nachbars gelegt werden mußte, die 280 M. kostete? Im Mietskontrakt befindet sich folgender Passus: »Dem Mieter ist nur, insoweit ihm hierzu die schriftliche Erlaubnis vom Ver mieter erteilt ist, gestattet, die Hauskabel, soweit sie vom Ver mieterhergestelltsind, zum Anschluß für elektrische Beleuchtung und maschinellen Betrieb zu benutzen, jedoch nur, wenn diese Kabel hierdurch nicht überlastet werden. Würde dagegen Ueber- lastung eintreten, so hat Mieter falls er elektrische Kraft ver wenden will, auf seine Kosten die erforderlichen Zuleitungen in ordnungsmäßiger Weise herstellen zu lassen.« Wenn es all gemein üblich ist, daß in neuen Gebäuden 440 Volt liegen, so hat meiner Meinung nach der Wirt hierfür aufzukommen. Ich bitte um Antwort. Antwort: Fragesteller kann vom Vermieter nur Er füllung des Mietsvertrages verlangen. Wenn 440 Volt zu seinem Betriebe nötig sind, so hätte er sich von dem Vor handensein der entsprechenden Anlagen in seinem Treppen aufgang vor Abschluß des Mietsvertrages überzeugen oder deren Einrichtung vom Vermieter im Vertrage bedingen sollen. Da Fragesteller dies nicht getan hat, wird er am besten tun, sich mit dem Vermieter zu einigen und schlimmsten Falls zu bezahlen. Die Berufung auf einen angeblichen Brauch dürfte dem Vertrag gegenüber schwerlich Geltung erhalten. .... in 7814. Frage: Wir bitten um Angabe einer Bezugsquelle für .... in. Dieser Stoff soll sich als Zusatz zur Lösung von Gummi arabicum gut bewährt haben, die damit bestrichenen Papiere, hörten wir, sollen nach dem Trocknen nicht rollen. Wäre es Ihnen möglich, uns über die chemische Zusammen setzung des ....ins Angaben zu machen? Uns liegt hauptsäch lich daran zu erfahren, ob die Mischung von .... in und Gummi arab. nicht Feuchtigkeit anzieht, und Versenden von so gummierten Etiketten für Ausfuhrzwecke bedenklich wird. Antwort: Uns ist .... in unbekannt.