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Nr. 73 PAPIER-ZEITUNG 3059 Briefkasten Der Frage 'muß 10 Pf.-Marke beiliegen. Anonyme' Anfragen bleiben unberücksichtig Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Chromopapier auf Holzpappe kleben 7784. Frage: Ich klebe auf einer Maschine schwaches Chromopapier auf Holzkarton. Der Bogen kommt vollständig glatt ohne irgendwelche Falten aus der Maschine. Kurze Zeit danach bilden sich aber Blasen und Fältchen, die jedenfalls ihre Begründung darin haben, daß sich das aufgeklebte Chromo papier durch die erhaltene Feuchtigkeit etwas gedehnt hat. Ich habe es nun mit verschiedenen Kleisterarten, auch in möglichst konsistentem Zustande versucht, auch mit Anwärmen, ohne den Uebelstand beseitigen zu können. Können Sie mir einen Rat erteilen? Antwort eines Fachmannes: Daß der Kunde Faltenbildung im aufgeklebten Chromo- papier erhält, liegt, wie er selbst bemerkt daran, daß das Papier unter Einwirkung der Feuchtigkeit sich dehnt. Ohne Kenntnis der Maschine läßt sieh nicht beurteilen, ob der Mangel an dieser liegt. Jedenfalls ist darauf zu achten, daß die Papierbahn zwischen dem Kleisterauftrag und der Zusammenführung mit der Pappe hinreichend langen Weg zurücklegt, damit die Feuchtigkeit aus dem Kleister auf gesaugt werden kann. Andernfalls läßt sich Besserung da durch erzielen, daß das Chromopapier vor dem Kleben feucht, etwa im Keller, gelagert oder mit einer Feucht maschine befeuchtet wird. In diesem Falle empfiehlt es sich, nur die Rückseite zu befeuchten. Unter Umständen kann auch durch Anwendung kalten Leims statt Kleisters Besserung erzielt werden. * * * Nachdem wir einen Abdruck dieser Antwort dem Fragesteller zugestellt, schrieb er uns: Das Bekleben geschieht auf einer X’schen Beklebemaschine, und das Papier wird sofort, nachdem es den Kleisterauftrag er halten hat, mit der Pappe zusammengeführt. Es wird in Bogen aufgeklebt. An der Maschine kann es keineswegs liegen, da die aufgezogenen Bogen vollständig glatt die Maschine verlassen. Auch bilden sich keine Luftblasen, da die Fältchen sich glatt mit dem Finger niederdrücken lassen ohne Widerstand entgegen zusetzen. Als Klebmittel habe ich schon die verschiedensten Kaltleime verwendet und dieselben in der Maschine auch an wärmen lassen, ohne Besserung zu bemerken. Vorheriges An feuchten des Papieres würde das Arbeiten auf der Maschine er schweren, da die Maschine das dann etwas lappig gewordene Papier schwer transportieren würde. Außerdem liegt dann die Gefahr vor, daß sich leicht Quetschfalten bilden. Zeugnis des Lagermeisters 7785. Frage: Ich verlangte und erhielt im Mai von meiner früheren Firma, bei der ich als Lagermeister angestellt war, ein Zeugnis. Dieses lautete: »Herr N. N. war vom 28. August 1904 bis 24. November 1905 in unserem Geschäft als Lagermeister tätig. «Ich schrieb darauf, daß ich mich mit diesem Zeugnis nicht zufrieden geben könne und auf Ausstellung eines solchen, welches genau den Vorschriften des HGB entspricht, bestehen müsse. Ich er hielt keine Antwort. Am 13. August schrieb ich nochmals und drohte mit Klage, erhielt aber wieder keine Antwort. Vor dem Kaufmannsgericht machte der Vertreter der Firma geltend, daß ich in meinen Briefen nicht verlangt habe, daß das Zeugnis auch auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Ich bin nun der Meinung, daß ich dadurch, daß ich das erste Zeugnis beanstandete und es, obwohl es formell den Vorschriften des HGB entsprach, genau den gesetzlichen Vorschriften entsprech end ausgestellt wissen wollte, zum Ausdruck gebracht habe, daß das Zeugnis auch auf Führung und Leistung ausgedehnt werden sollte, denn etwas anderes kommt ja hier garnicht in Betracht. Die Firma wurde zur Ausstellung eines vorschriftsmäßigen Zeugnisses verurteilt. Habe ich Aussicht auf Gewinnung einer Schadenersatzklage, da ich infolge des mir ausgestellten Zeugnisses keine Anstellung finden konnte oder erscheint dadurch, daß ich nicht ausdrück lich verlangte, das Zeugnis auch auf Führung und Leistung aus zudehnen, die Klage aussichtslos ? Antwort: Die Firma kann sich mit einigem Recht darauf berufen, daß sie die Ausstellung eines Zeugnisses, wie es Fragesteller wünschte, nur aus dem Grunde verweigerte, weil sie nicht wußte, was Fragesteller wünschte. Nach Aufklärung des Mißverständnisses hat die Fabrik das Zeug nis in gewünschter Form ausgestellt. Zu Schadenersatz ist sie unseres Erachtens nicht ohne Weiteres verpflichtet, da der Schaden des Fragestellers hauptsächlich durch die von • ihm angewandte unrichtige Ausdrucksweise, also durch eigene Schuld, entstanden ist. Der Ausgang einer Schaden ersatzklage erscheint demnach zweifelhaft. Blenden der Schaufenster 7786. Frage: Besteht die Verordnung des Blendens der Schau fenster während des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen noch zu recht, oder ist sie aufgehoben, oder besteht sie nur noch für bestimmte Bezirke Deutschlands? Während ich früher meine Schaufenster immer geblendet, habe ich in letzter Zeit die Fenster während des Hauptgottesdienstes verschiedentlich offen gelassen. Heute wurde ich von der Polizei aufgefordert, meine Schaufenster zu blenden, und ich werde wahrscheinlich ein Strafmandat erhalten. Auf meine Bemerkung, die Verordnung sei doch aufgehoben, erhielt ich zur Antwort: »Das geht uns hier im Rheinland nichts an.« Ist das richtig? Oder kann ich gegen ein diesbezügliches Strafmandat mit Erfolg Beschwerde einlegen? Antwort: Die Reichs-Gewerbeordnung sagt in § 41 a, daß in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an Sonn- und Festtagen stattfindet, soweit Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen be schäftigt werden dürfen. Weitergehenden landesgesetz lichen Beschränkungen des Gewerbebetriebs an Sonn- und Festtagen steht diese Bestimmung nicht entgegen. Eine solche landesgesetzliche Bestimmung ist in Preußen, daß die Provinzialbehörden befugt sind, Verordnungen über das Blenden der Schaufenster während des Gottesdienstes zu erlassen. Näheres hierüber ergibt sich aus Nr. 105 der Papier-Zeitung von 1905, wo auf Seite 4039 über eine leider nicht erfolgreiche Eingabe der rheinisch-westfälischen Papierhändler berichtet wurde. Danach ist in der Rhein provinz, wo auch Fragesteller wohnt, die Vorschrift des Blendens der Schaufenster noch in Kraft und muß von den Kaufleuten der Provinz befolgt werden. Es wäre er wünscht, daß für ganz Preußen eine einheitliche Verord nung erlassen würde, wonach die Schaufenster während des Gottesdienstes unverhängt bleiben dürfen. Geruch von gestrichenem Papier 7787. Frage: Einliegend übersende ich Ihnen zwei Papier proben — holzhaltig und holzfrei — die am gleichen Tage mit ein und demselben Leim hergestellt wurden. Während das eine Muster starken Geruch ausströmt, ist ein solcher bei dem holzhaltigen nicht wahrnehmbar, sodaß die Möglichkeit nicht ausgeschlossen erscheint, daß der Geruch auf Rohpapier zurück zuführen ist. Ich bitte um Ihre Meinung hierüber. Antwort eines Fachmannes: Das holzschliffhaltige Papier hat denselben Geruch wie das andere, aber in viel geringerem Grade. Jedenfalls war der zum Mischen verwendete Leim nicht ganz geruchlos, was bei der gegenwärtigen warmen Witterung leicht vor kommt. Daß das holzfreie Papier stärker riecht, kann daran liegen, daß es etwas später gestrichen wurde, so daß die um soviel länger gestandene Farbe eine etwas stärkere Zersetzung des Leimes erfahren hat. Es ist kaum anzunehmen, daß das holzfreie Rohpapier einen Bestandteil enthält, welcher am Geruch schuld wäre. Wenn man beide Papiere mit Wasser befeuchtet und mit dem Finger die Farbe etwas aufwäscht, dann die Papiere bis zum beginnenden Trocknen liegen läßt, riecht auch das holzhaltige Papier stark, stärker als trocken. Der Geruch ist dem Leimgeruch ähnlich. A. W. Zinkätzung 7788. Frage : Ich möchte von Druckstöcken auf der Boston presse drucken. Es handelt sich hier meist um einfache, breite Zeichnungen, breite Umrisse, Federzeichnungen usw., und ich will diese mittels lithographischen Umdrucks auf Zink über tragen, teilweise auch mit lithogr. Tusche auf Zink zeichnen und dann hochätzen. 1. Welches Zink muß ich zu den Druckstöcken verwenden, und wie stark muß es sein? 2 Wie hoch muß der Druckstock geätzt werden, und wie geschieht die Aetzung? 3. Auf welches Holz muß die Druckplatte genagelt werden? Kann man jedes harte Holz verwenden? 4. Woher kann ich das Zink beziehen? 5. Welches ist das beste Lehrbuch über Zinkhochätzung? Antwort: Alle die vom Fragesteller aufgeworfenen Fragen wurden in Nr. 53 von 1904 S. 2004 ausführlich be antwortet. Uebrigens glauben wir, daß auch die beste gedruckte Anleitung nicht genügt, um das Zinkätzen, welches große Uebung und große Handfertigkeit erfordert, einem damit nicht Vertrauten beizubringen. Nicht zu kurz bemessene Lehrzeit in einer chemigraphischen Anstalt erscheint für den Erfolg nötig.