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Verbilligung des Weltpostverkehrs Die Vereinbarungen, die auf dem in Rom abgehaltenen Weltpostkongresse getroffen worden sind, werden jetzt im Zusammenhang bekannt gegeben. Wir haben die meisten Ergebnisse bereits mitgeteilt, fassen aber die neuen Be stimmungen nochmals zusammen. § 1. Erhöhung des Briefgewichts im internationalen Verkehr* Den Postverwaltungen wird die Ermächtigung erteilt, das Brief gewicht von 15 auf 20 g zu erhöhen, und das zweite Porto, für Briefe mit Uebergewicht, von 25 auf 15 Centimes zu ermäßigen. § 2. Die Höchstgrenze des durch Nachnahme zu erhebenden Betrages wird in allen Ländern des Weltpostvereins im inter nationalen Verkehr auf 1000 Frank festgesetzt. Den Absendern wird gestattet, die durch Nachnahme zu erhebende Summe noch zu verringern oder gänzlich aufzuheben, wenn auch die Sendung schon am Bestimmungsorte angelangt ist. § 3. Briefe, Postpakete und Postanweisungen an Kriegs gefangene sind portofrei. Dasselbe gilt von postalischen Sen dungen aller Art, die von Kriegsgefangenen in die Heimat ge richtet werden. § 4. Einführung von Rückantwortscheinen. Briefen, die nach dem Auslande gerichtet sind, kann ein »Rückantwortschein« beigelegt werden. Diese Scheine kosten 28 Centimes, und man erhält für sie eine Briefmarke von 25 Centimes (bezw. 20 Pf., 25 Heller usw.), die dann zur Frankatur des Antwortbriefes dient. Der Preis des Rückantwortscheines ist auf 28 Centimes festgestellt worden, um zu verhindern, daß die Scheine in größeren Beträgen als internationale Münze Verwendung finden, und ferner, weil den Postverwaltungen durch die gegenseitige Verrechnung der Rückantwortscheine Unkosten entstehen. Die Einrichtung der Rückantwortscheine löst in befriedigender Weise ein seit Jahren als dringend empfundenes Problem. § 5. Das Prinzip der Ersatzpflicht für verloren gegangene eingeschriebene Sendungen wird von allen Staaten des Welt postvereins anerkannt. § 6. Im internationalen Verkehr dürfen Postkarten nach allen Ländern des Weltpostvereins auch auf einem Teile der Adressenseite zu Mitteilungen benutzt werden. Offene Briefe und Postkarten alten Datums in größerer Anzahl dürfen im internationalen Verkehr als Geschäftspapiere versandt werden. § 7. Das Porto für Weltpostanweisungen (bisher 25 Cen times für je 25 Frank) wird auf 25 Centimes für je 50 Frank herabgesetzt. Bereits absandte Weltpostanweisungen können durch telegraphische Anordnung des Absenders wieder zurück gezogen werden. § 8. Ueberseeische Postpakete mit Wertangabe. Die Gebühr für den Seetransport von Postpaketen mit Wertangabe wird um ein Drittel verringert. Bei Paketen von höchstens 1 kg Gewicht kostet der Seetransport höchstens 1 Frank. Bei Paketen von mehr als 1 kg Gewicht berechnen sich die Kosten des See transportes nach der Entfernung. Es treten Ermäßigungen von 1/2 bis 11/2 Frank ein. § 9. Die Postämter nehmen im Weltpostverkehr auch Be stellungen auf nur zeitweilig oder mit Unterbrechungen er scheinende Veröffentlichungen entgegen. Obige Bestimmungen sollen schon am 1. Oktober 1906 in Kraft treten, bedürfen aber noch der Zustimmung der beteiligten Regierungen. MATHIAS LÜTTGEN OTTENSENBEr HAMBURG Special-Fabriken für Klosettu Butterbrotpapiere N. Jepsen Sohn, Flensburg baut auf Grund langjähriger eigener Erfahrungen und seiner zahl reichen Kundschaft: Universal-Sack-Maschlnen zur Erzeugung von Papiersäcken mit und ohne Seitenfalz, Zigarren-, Kaffee- und Teebeuteln. 2 Arbei terinnen können von endlosen Papierrollen mit 1 Pf. Betriebskraft 10 Zentner Säcke in 10 Stunden erzeugen. [174716 SpitZtÜt6I1-Maschinen in zwei Grössen, auf welchen von end losem Rollenpapier stündlich 6600—7600 Tüten, fast ohne Ausschuss, hergestellt werden. Rollen-Schneide-, Um wickel- und Anfeucht- Maschine von 1200—2000 mm Arbeitsbr. 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