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□ Leipziger Herbstmesse (Papiermesse) 1906 Nachtrag: Wie uns geschrieben wird, war auf der diesjährigen Messe die Firma Arthur Friedheim (vorm. Paul Schönecker) in Berlin O. 27, wieder hervorragend vertreten. Aus der reichen Mustersammlung werden besonders erwähnt: Postkarten mit geprägten Seidenblumen, Postkarten mit geprägtem Velvet, Post karten mit Photographien in Hochglanz, ferner Schachteldecken mit Photographien. Auch Reklameplakate brachte die Firma in künstlerischen Mustern, und die Nachfrage nach all diesen Gegen ständen war sehr rege. Anlaufen der Schaufenster Nachdruck verboten Zur Verhütung des Anlaufens der Glasfläche hat man allent halben wohl in dem unteren Rahmenstücke und im oberen Ab schlusse des Schaufensters verschließbare Durchbrechungen vor gesehen, um entsprechende Luftbewegung im Raume hinter der Scheibe hervorzurufen, durch welche die feuchte Luft Niederschlagen des Wasser vorgebeugt wird. Die Praxis allgemein angewandte Mittel allein nicht genügt. Der größte Mangel der so er zeugten Luftbewegung be steht darin, daß sie nicht in unmittelbarer Nähe der Glasfläche vor sich geht, sondern dort am schwäch sten ist. Erst wenn die Luftbewegung, anstatt in der Mitte des Schaufenster raumes, an der Glasfläche entlang geht, wirkt sie stark genug, um die daran haftenden feuchten Luftteilchen mit fortzu reißen. Bild i stellt einen senkrechten Schnitt nach der Linie x—x von Bild 3 durch den unteren Teil eines Schaufensters dar und Bild 2 einen wage rechten Schnitt nach der Linie i—i von Bild 1. Bild 3 gibt eine An sicht in Richtung des Pfeiles o von Bild 1. Ist, wie üblich, stellenweise durchbrochen (Bilder 1 und 2), wobei an der.Außenseite des selben jede Durchbrechung 2 durch ein mit Einzelöffnungen 3 versehenes Deckblech 4 maskiert ist. Dieses Deckblech 4 ist mit Führungen s versehen, in welchen der die Oeffnungen 3 freigebende und abschließende Luftschieber 6 der Länge nach verschiebbar ist. In diesem Schieber 6 sind Luftöffnungen 7 vorgesehen, welche, je nach Lage des Schiebers, in seinen Führungen mit den Oeffnungen 3 des Blechdeckels 4 zusammenfallen oder unter einen vollen Teil zu liegen kommen. Um die durch Oeffnungen 3 und 7 eintretende Außenluft möglichst vom Staub zu reinigen, ist, wie aus Bildern 1 und 2 ersichtlich, auf einer Seite des Luftschiebers 6 ein feines Drahtgeflecht 12 angebracht. An der Innenseite des Rahmenstückes 1 ist die Durchbrechung 2 durch ein Leitblech 8 von rinnenförmigem Durchschnitt derart über deckt, daß der durch die Durchbrechung 2 gebildete Luftstrom kanal nach oben in einen engen, dicht an der Glasfläche 11 mündenden Spalt 9 ausläuft, damit die Luftbewegung in un mittelbarer Nähe der Glasfläche zusammengehalten wird und längs derselben kräftig genug ist, um etwa an dieser Fläche haftende feuchte Luftteilchen mitzureißen Die Glasfläche wird bei dieser Einrichtung stets von Wasserdunst reingehalten. Das Leitblech 8 bewirkt außerdem noch Ablagern von etwa trotz des Drahtgeflechtes 12 mitgerissenen Staubteilchen vor dem Passieren des Spaltes 9 zwischen diesem Blech 8 und dem unteren Rahmenstück 1. Da das Leitblech, wie aus Bild 1 er sichtlich, auf dem Rahmenstück z mittels Schrauben und Lang loch lösbar befestigt ist, genügt ein einfacher Handgriff, um es behufs Entfernung des abgelagerten Staubes vom Rahmenstück zu lösen. nach außen abgeführt und dem dampfes auf der kalten Glasfläche hat aber gezeigt, daß dies ganz Das untere Rahmenstück z Beschleunigter Luftzug dicht an der Glasfläche entlang kann auch durch mechanische Mittel erzeugt werden, z. B. durch Ab saugung und auch durch Druck. Bei allen solchen Einrichtungen ist das Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß eine kräftige Luftströmung unmittelbar an der Glasfläche stattfindet, während bei den meisten Einrichtungen für diesen Zweck die stärkste Luftbewegung in der Mitte des Schaufensters vor sich geht. Rg. Prozente an die Lehrervereine Aus dem Rheinland Kann ein Lehrer-Verein für Hefte und Zeichenwaren 20 v. H. für seine Kasse verlangen, und welches Recht steht mir zu, ein solches Verlangen erfolgreich anzufechten? Hier sind nämlich neue Hefte mit landläufigen Liniaturen eingeführt worden. Der Lehrer-Verband beabsichtigt, diese Hefte zum Großvertrieb an solche Firmen zu vergeben, welche den höchsten Prozentsatz der Lehrerkasse zufließen lassen. Vor allen Dingen verlangt der Lehrer-Verein mindestens 20 v. H. des Verkaufspreises der Hefte für seine Kasse. Der Anfertiger der Hefte, welcher den Lehrern von jedem 10 Pf.-Heft 21/2 Pf. Abgabe für ihre Kasse geben muß, will uns Wiederverkäufern die Hefte für 81/2 Pf. liefern. Der Lehrer-Verein verdient also ohne jegliche Mühe und Wagnis 25 v. H., dagegen der Schreib warenhändler, welcher davon leben muß und mit hoher Miete, Wettbewerb usw. zu rechnen hat, bei Einzelverkauf nur 15 v. H. Dazu kommen noch die bekannten Zugabeartikel. Außerdem verlangt der Lehrer-Verein für Zeichengeräte 20 v. H. Kohle, Farbstifte, Zeichenpapier sind monopolisiert, sodaß man solche von gewissen Firmen beziehen soll, die den größten Prozentsatz an die Lehrerkasse abgeben, natürlich liefern solche dann die vorzüglichsten Waren! Schreibwaren-Händler in X Wie uns ein angesehener Schreibwarenhändler aus einer anderen rheinländischen Stadt meldet, herrschen Zustände wie die vorstehend geschilderten auch an seinem Wohnort, nur mit dem Unterschied, daß der Prozentsatz niedriger ist als 20 v. H. Die Schreibwarenhändler wissen, daß solches Vorgehen der Lchrerverbände verboten ist, in der Regel lassen sie sich aber diese Steuer gefallen, um im Geschäft nicht durch Schülerbeeinflussung usw. be unruhigt zu werden. Es wäre jedoch besser, gegen dieses Verfahren der Lehrerverbände vorzugehen. In X wird dies nicht schwierig sein, da es dort nur wenige Schreibwaren- händler gibt, die sich schnell vereinigen können. Wir druckten in Nr. 8 von 1903 auf Seite 252 den Ende 1902 im »Centralbl. f. d. gcs. Unterrichts-Verwaltung in Preußen« veröffentlichten Ministerial-Erlaß ab, der jede Beeinflussung der Schüler seitens der Lehrer beim Einkauf des Schulbedarfs aufs strengste verbietet. Insbesondere wird darin als unzulässig bezeichnet, daß solche Lehrmittel bevorzugt werden, deren Lieferanten Beiträge zu Wohl tätigkeits-Einrichtungen für Lehrer zahlen. Der Minister fordert die Kgl. Regierungen (Regierungspräsidenten) auf, gegen Lehrer, welche derlei Bevorzugung gewisser Lehr mittel üben und unterstützen, im Disziplinarwege ein zuschreiten. Fragesteller sollte also unter Berufung auf den er wähnten Erlaß im Verein mit seinen Xer Fachgenossen eine durch Beweismittel gestützte Eingabe an den für ihn zuständigen Regierungspräsidenten richten, und der Erfolg wird nicht ausbleiben. Briefmarken - Kunde. Die deutschen Briefmarkensammler (14 Ringvereine mit 507 Mitgliedern) hielten am 26. August in Göttingen ihren elften Markensammlertag ab. Herr Dr. Pirl, Charlottenburg, hielt einen Vortrag über Aushilfsmarken aus Haiti, Herr Albert Friedmann aus Leipzig einen solchen über inter essante Kolonialmarken. Herr Hauptmann Ohrt, Braunschweig, über das Prüfen von Postwertzeichen, Herr L. Berger, Potsdam, über deutsch-chinesische Marken. Mit der Tagung war eine Briefmarkenausstellungverbunden, die von zahlreichem Publikum besucht wurde. CI. (Frankf. Ztg.)