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jetzt ausführt, insoweit rechtsirrtümlich, als das Berufungsgericht ein Verschulden der Lieferanten des W. ohne weiteres einem Verschulden des W. selbst gleichstellt, ihn für ein Verschulden jener ohne weiteres haften läßt. Vielmehr seien die Worte des Absatzes 2 des § 88, »infolge des Verhaltens des Geschäftsherrn die Ausführung unterblieben ist«, dahin zu verstehen, daß, was der Agent zu beweisen hat, die Nichtausführung vom Geschäfts herrn verschuldet oder mindestens in freier Entschließung her beigeführt sein muß. Von letzterem kann aber hier keine Rede sein, da W. sich alle Mühe gegeben hat, seine Lieferanten, die Fabrikanten, zur rechtzeitigen Lieferung zu bewegen. Es kann sich daher allein darum handeln, ob den W. ein Verschulden trifft. Für die Annahme des Berufungsgerichts, daß nicht ein persönliches Verschulden des Geschäftsherrn erforderlich sei, er vielmehr auch für seine Fabrikanten beziehungsweise deren Verschulden hafte, fehle es an einem gesetzlichen Anhalt. Der Agent soll an dem Gewinn teilnehmen, und daher soll er an sich auch nur, wenn das Geschäft zur Ausführung kommt, und die Zahlung eingeht, einen Anspruch haben. Davon ist in Abs. 2 des § 88 nur die Ausnahme gemacht, wenn der Geschäftsherr aus freiem Willen von dem Geschäft absteht, oder wenn ihn ein Verschulden trifft. Das kann aber in diesem Zusammenhang nur ein eigenes Verschulden sein. Ein solches würde allerdings auch angenommen werden können, wenn die Verkaufs- und Lieferungsaufträge in Kenntnis oder schuldhafter Unkenntnis der Leistungsfähigkeit der liefernden Fabrik von dem Geschäfts herrn gegeben wären. In dieser Beziehung finden sich zwar Andeutungen im Berufungsurteil. Die Sache ist aber in dieser Beziehung nicht verhandelt, jedenfalls nicht aufgeklärt. Deshalb wurde die Sache zu anderweiter Verhandlung und Ent scheidung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurückver wiesen. (Berl. Tagebl.) Papiermarkt in Bulgarien Die Gesamteinfuhr von Papier und Papierwaren bezifferte sich in 1905 auf 60320 dz im Werte von 3 013 105 Frank (gegen 51970 dz bezw. 2901238 Frank im Jahre 1904). Der Absatz dieser Waren war im Berichtsjahre sehr ansehnlich, zumal da der Bedarf infolge der fortschreitenden Volksbildung und des ausgedehnten Zeitungswesens, namentlich aber wegen des bedeutenden Verlages von Schulbüchern steigt. Außerdem ist in dem Berichtsjahre das spekulative Moment zur Geltung ge kommen, da die Händler sich noch vor dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifes durch ansehnliche Bezüge mit Ware versorgten. Druck-, Kanzlei- und Schreibpapier gelangte im Werte von 1199 702 Fr. zur Einfuhr. Hiervon entfielen 1076193 Fr. auf Oesterreich-Ungarn und 101 755 Fr. auf Deutschland. Aus anderen Ländern war die Einfuhr ganz belanglos. Den gesamten Bedarf für die Staatsdruckerei in Sofia hat zu sehr niedrigen Angeboten die österr.-ungar. Industrie gedeckt, ohne daß dieselbe hierbei mit einer anderen Konkurrenz zu rechnen gehabt hätte. Die Handelsware, mit Ausnahme einiger Posten satinierten Druck papiers, welches Deutschland zu 21—211/, M. für den Doppel zentner frei Fabrik lieferte, war ebenfalls überwiegend öster reichisch-ungarischer Herkunft. In Luxusbriefpapier in Kassetten ist jedoch Deutschland leistungsfähiger. In Pack-, Fließpapier und Kartonen betrug der Gesamtumsatz 717215 Fr. An der Einfuhr waren Oesterreich - Ungarn mit 576766 Fr., Deutschland mit 70276 und Frankreich mit 43449 Fr. beteiligt. In grauer Pappe, welche von den Buchbindern stark gefragt wird, gelangten auch inländische Erzeugnisse in den Handel, doch konnten sich dieselben der Einfuhrware gegen über wegen minderer Güte nicht behaupten. Das weniger absatzfähige Tapetenpapier kommt teils aus Deutschland, teils aus Oesterreich-Ungarn. In Zigarettenpapier bewertete sich die Einfuhr auf 308806 Fr. Infolge des Umstandes, daß das Staatsmonopol auf diesen Artikel erst in der zweiten Jahreshälfte in Kraft trat, haben noch nam hafte Bezüge für private Rechnung stattgefunden. Der größte Teil des Bedarfs (185293 Fr.) entfiel auf Oesterreich-Ungarn. Frankreich war mit 75427 Fr. und Rumänien mit 37 117 Fr. an der Einfuhr beteiligt. Hefte und Zeichenblöcke liefert die inländische Industrie, Welche das Material hierzu aus Oesterreich-Ungarn bezieht, zu sehr billigen Preisen. Notizbücher und Register werden zum Teil im Inlande erzeugt, zum Teil aus Deutschland, Oesterreich- Ungarn und Italien bezogen. In Tinte sind wegen des im neuen Zolltarif vorgesehenen höheren Zolles die Lagerbestände auf längere Zeit hinaus ergänzt worden. Der Bezug erfolgte zumeist aus Wien. Von Schreibfedern kommt die gangbare Handelsware größtenteils aus Deutschland und England; die sonst gute österr.- ungar. Ware kann wegen der Preise nicht durchdringen. In Bleistiften ist eine österreichische Marke sehr gut ein geführt und beliebt. Billigere Ware bezieht man aus Deutschland. (Nach einem österr.-ungar. Konsulatsbericht) Papierfabrik ZELL a. H. G. m. b. H. • in ZELL a. H. (Schwarzwald) empfiehlt ihre hoeb einseit. glatten Säst- und anderen besseren Packpapiere In Formaten, Masohlnen- und Rotations-Rollen [175224 Dr. C. Wurster’s Papierzerfaserer ■ — Patentiert in allen Industrie-Staaten === Zum Zerfasern von Maschinenausschuss, Altpapier, Zellstoffen, Holzschliff. Der Zerfaserer mahlt nicht, zerfasert nur, lässt die Verunreinigungen unberührt Der Zerfaserer macht für Pappen den Kollergang und den Holländer entbehrlich. Ueber 200 Stück verkauft und im Betriebe ua Die Masohinen werden 3 Monate zur Probe gegeben. Auskunft erteilt 177698' Dr. C. Wurster, Berlin N 4 Fr. Chr. Fikentscher G. m. b. H. Tonwarenfabrik, Zwickau i. 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