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Nr. 73 Die neueren Papiermaschinen werden daher immer mehr so gebaut und aufgestellt. (Hofmann’s Handbuch S. 843). Naßpressen. Es ist sehr darauf zu achten, daß die Maschinenführer, wenn die Papiermaschine einige Zeit steht, zwischen Filz und die obere Hartgußwalze Papier bogen legen, um Rostansatz an den Filz zu verhüten. Holländer. Wenn der Stoff die Feiertage über im Holländer bleibt, ist es gut die Leimung erst am Tage des Wiederbeginns zuzuteilen. Die Papierbahn klebt andern falls leicht an den Pressen. Stoßbleiche. Lumpen- wie Zellstoff sollte vor dem Bleichen absolut rein sein. Versagt die Bleiche wegen Un reinigkeit, so ist es am besten nochmals zu waschen oder die Masse in einen besonderen Stoffkasten zum Zweck späterer Nachbleiche laufen zu lassen. Jutestoff bleicht übrigens am besten, wenn man vorbleicht und je nach dem zu fertigenden Papier ein- oder auch zweimal nachbleicht. Da solches mehrfaches Bleichen Verteuerung mit sich bringt, so empfiehlt es sich, Jute nur zu minder weißen Papiersorten zu verwenden. Baumwoll-Emballage. Unter dieser Lumpengattung findet sich zeitweise eine Sorte, welche sich leicht so weiß wie Leinen bleichen läßt. Man sollte nicht, wie es häufig ge schieht, diesen herrlichen Stoff zu naturbraun Bast oder sonstigen ungebleichten Packsorten verarbeiten. Fabriken, welche keine Bleicherei haben, sollten diesen hanfartigen Bast ausscheiden, da sie hohe Preise dafür erzielen können. Er ist an seiner schwärzlichen Färbung leicht er kennbar. Ehe man faserzerstörende Säuren beim Bleichen an wendet, sollte man einen Versuch mit Anwärmen, wo nötig auch über 40 0 C, machen. Bei buntem Kattun kann etwas Säure zum Bleichen genommen werden, um Rückbleibsel von farbigen Faserbündeln, welche dem Chlor oft hart näckigen Widerstand leisten, zu entfärben. Ein mit Wasser verdünntes Liter Säure genügt schon für einen 1 Tonne Stoff fassenden Bleichholländer. In den wenigsten Fällen verlohnt es sich, die in den Kästen ablaufende Bleichlauge zum nochmaligen Gebrauch wieder in den Holländer zu pumpen, da der Holländer aus Sparsamkeits- und polizei lichen Rücksichten erst geleert werden soll, wenn die Bleichstoffe vollständig ausgenützt sind. Forts, folgt Angestellte in kaufmännischen Kontoren Der unter •^Angestellte in kaufmännischen Kontoren" in Nr. 69 erschienene Aufsatz, worin angeregt wird, den Kontor-An- gestellten durch Verkürzung der Arbeitszeit und praktische Arbeitseinteilung entgegen zu kommen, um auf diese Weise ihr Geschäftsinteresse zu heben, wird gewiß in den Kreisen der Handlungsgehilfen lebhafte Zustimmung finden. Die darin auf gestellte Behauptung, daß die Handlungsgehilfen-Verbände zur Sozialdemokratie hinneigen, entspricht jedoch nicht den Tat sachen. Die Zahl der Handlungsgehilfen, die sich zur Sozial demokratie bekennen, ist ziemlich gering; die meisten davon sind noch dazu Angestellte von sozialdemokratischen Betrieben (Konsum - Vereine, Druckerei). Daß die Sozialdemokratie so wenig Anhänger unter den Handlungsgehilfen hat, ist vor allem auf die tatkräftige sozialpolitische Arbeit des deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes zurückzuführen, der heute mit über 85000 Mitgliedern an der Spitze des Handlungsgehilfen- Verbände steht. Wie schon aus dem Namen dieses größten Verbandes hervor geht, ist dieser nicht sozialdemokratisch, sondern er steht sogar in fortwährendem Kampfe mit der Sozialdemokratie. Der deutschnationale Handlungsgehilfen - Verband ist schon seit Jahren bemüht, die Einführung des gesetzlichen 8 Uhr-Laden- schlusscs durch Reglung der Arbeitszeit in den Kontoren zu er gänzen. Es würde.von den national gesinnten Gehilfen gewiß mit Freude begrüßt, wenn man innerhalb der selbständigen Kauf mannschaft stetig bestrebt wäre, das Los der Angestellten durch Verkürzung der Arbeitszeit im Sinne des Einsenders zu ver bessern. E. K. * * • Obwohl ich den Ausführungen, welche in Nr. 69 unter der Ueberschrift »Angestellte in kaufmännischen Kontoren« ab gedruckt waren, im allgemeinen zustimme, kann ich es nicht unterlassen, dem Herrn Verfasser in einem Punkte zu wider sprechen. In dem erwähnten Aufsatze wird gesagt, die Organisationen der kaufmännischen Angestellten seien meist sozialdemokratischen Gepräges. Das trifft nicht zu. Es besteht in Deutschland nur eine Organisation von Handlungsgehilfen, welche im sozialdemokratischen Fahrwasser treibt, doch ist diese hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl so un bedeutend, daß sie neben den drei großen Verbänden (Leipziger Verband, 58er Verein und Deutschnationaler Handlungsgehilfen- Verband) garnicht in Frage kommen kann. Als die in der Handlungsgehilfenbewegung in Betracht kommenden Organisationen kann man wohl nur diese drei Verbände ansprechen, und es dürfte sich lohnen, die Be strebungen dieser Vereine auf ihre »sozialdemokratischen« Tendenzen hin zu untersuchen. Beim 58er Verein und dem Leipziger Verband sind viele selbständige Kaufleute, Handelskammern und Prinzipalsvereine Mitglieder und haben in der Leitung dieser Handlungsgehilfen- Verbände den ausschlaggebenden Einfluß. Man findet bei diesen Verbänden schon eher alles andere als sozialdemokratisches Gepräge. Der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband ist eine reine Gehilfenorganisation, d. h. also in seiner Leitung sowie in seinen Ortsgruppen haben nur Handlungsgehilfen Stimmrecht, und nur Handlungsgehilfen dürfen Aemter in diesem Verbände bekleiden. Im Gegensatz zum 58er Verein und Leipziger Ver band, welche unserem Stande auf dem Wege der Selbsthilfe (durch Stellenvermittlung und Kassen zur. Unterstützung der Mitglieder usw.) helfen wollen, betrachtet der Deutschnationale Verband diese Einrichtungen nicht als Hauptsache. Seine Be strebungen laufen auf Hebung der sozialen und materiellen Lage der Handlungsgehilfen durch Staatshilfe hinaus. Selbst verständlich muß jeder sozialpolitische Fortschritt mühsam er kämpft werden, und diejenigen Prinzipalskreise, welche für das freie Spiel der Kräfte schwärmen, wollen von einem Eingreifen der Gesetzgebung in das Erwerbsleben nichts wissen, und die jenigen, welche das Fehlen gesetzlicher Einschränkungen bisher rücksichtslos ausgenutzt haben, befürchten Schmälerung ihres Geschäftsgewinnes. Das tatkräftige und erfolgreiche Eintreten für seine Ziele hat den Deutschnationalen Handlungsgehilfen- Verband bei rückständigen Prinzipalen und bei Leuten, welche weder diesen Verband noch die Bestrebungen der Partei Bebel kennen, in den Ruf gebracht, sozialdemokratischen Bestrebungen zu huldigen. Logisch müßte demnach jeder, welcher sein Los, sei es auf dem Wege der Selbsthilfe oder durch Einwirkung auf die Ge setzgebung zu bessern sucht, Sozialdemokrat sein, mithin doch auch die Prinzipale, welche dadurch, daß sie ihre Betriebe in Syndikaten vereinigen, höhere Preise für ihre Erzeugnisse er zielen wollen. Freilich brauchte es keinen Deutschnationalen Handlungs gehilfen-Verband zu geben, wenn alle Prinzipale so wären, wie derjenige des Artikelschreibers in Nr. 69. Davon sind wir aber noch recht weit entfernt. Die Lehrlingszüchterei im Handel, die überlangen Arbeits zeiten sowie die Stellenlosigkeit, welche durch die Frauenarbeit immer noch verschärft wird, führen den Handlungsgehilfen jeden Tag die Notwendigkeit des Zusammenschlusses in unab hängigen Organisationen vor Augen, solange nicht die Prinzipale selbst die Uebel unseres Standes beseitigen. Auch unter den nichtorganisierten Handlungsgehilfen gibt es nicht so viele heimliche Sozialdemokraten, wie Welten besserer glaubt. Bei den im vorigen Jahre getätigten Wahlen der Gehilfenbeisitzer zu den Kaufmannsgerichten trat dies deut lich zutage. Dort, wo es zu einem Wahlkampfe zwischen den Deutschnationalen und den anderen Vereinen kam, erzielten die Kandidaten der Deutschnationalen eine Stimmenzahl, die teil weise 3, 4 und 5 mal so groß war, wie die Zahl ihrer wahl berechtigten Mitglieder (siehe Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank furt a. M., Dortmund). Wer die Zeichen der Zeit versteht, der muß zu der Ueber- zeugung gelangen, daß die »Roten« unter den Handlungsgehilfen nicht zur Bedeutung kommen, wie Weltenbesserer annimmt. Treudcutsch Provisions-Anspruch des Agenten für nicht ausgeführte Geschäfte Der Handelsagent F. hatte der Firma W. verschiedene Ver käufe von Papier vermittelt, die zum größten Teil nicht zur Ausführung gekommen sind, weil die Fabrik, von welcher W. die Ware bezog, wegen Ueberbürdung und zeitweiliger Störung der Maschinen nicht rechtzeitig lieferte, und der Käufer W. von dem Vertrage zurücktrat. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte, sich auf § 89 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches stützend, dem Kläger F. die von diesen Geschäften verlangte Provision zugebilligt, weil anzunehmen sei, daß die teilweise Nichtsaus führung der fraglichen Kaufgeschäfte in einem Verschulden des W. beziehungsweise in einem von ihm dem Kläger F. gegen über zu vertretenden Verschulden seiner Lieferanten ihren Grund habe. Diese Begründung ist, wie das Reichsgericht, III. Zivilsenat,