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2988 PAPIER-ZEITUNG Nr. 72 Rechte und Pflichten des Lehrlings (Nachdruck, auch teilweiser, verboten) Das Berliner Gewerbegericht hatte sich kürzlich mit fol gendem Falle zu beschäftigen: Ein Lehrling war von seinem Meister aufgefordert worden, an einem Feiertage in die Werkstatt zu kommen, um eine Arbeit vorzunehmen. Da er nicht ge kommen war, erklärte ihm der Meister bei seinem Erscheinen am nächsten Tage; er solle machen, daß er fortkomme und sich nicht wieder blicken lassen. Darauf entfernte sich der Lehrling. Einige Tage später forderte der Meister ihn auf, das Lehr verhältnis fortzusetzen. Dieses hatte bereits über 2 Jahre be standen. Anstatt der Aufforderung des Meisters zu genügen, verklagte der Lehrling den Meister auf 452 M. 50 Pf. Schaden ersatz wegen unrechtmäßiger Entlassung. Er führte in der Klage aus, das Lehrverhältnis sei für ihn wegen seines vor zeitigen Abbruches wertlos, dagegen hätte er in den 21/4 Jahren, die es gedauert hatte, als Arbeitsbursche 452 M. 50 Pf. mehr verdient. Das Gewerbegericht wies die Klage ab. Aus den Ent scheidungsgründen sei das Folgende hervorgehoben: »Wenn der verklagte Meister auch die Absicht gehabt hätte, das Lehr verhältnis aufzulösen, als er seinem Lehrling erklärte, er solle machen, daß er fortkomme und sich nicht wieder blicken lassen, so wäre doch diese Auflösung durch die Erklärung des Meisters nicht zustande gekommen, denn er hatte keinen gesetzlichen Kündigungsgrund. Vielmehr verschaffte das ungesetzliche Hinaus werfen des Lehrlings diesem in erster Linie den Anspruch gegen den Meister auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses. Einen solchen Anspruch hat der Lehrling nicht geltend gemacht. In zweiter Linie erwuchs dem Lehrling das Recht, seinerseits wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Meisters (§ 127b der Ge werbeordnung) oder auch, weil der Meister mit. der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen im Verzüge war (§ 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches) das Lehrverhältnis zu lösen. Jedoch hätte er, wenn er sich auf den Verzug des Meisters stützen wollte, diesen vorher zur Fortsetzung des Lehr verhältnisses mahnen müssen. Auch hätte die Lösung durch eine ausdrückliche Erklärung des Lehrlings erfolgen müssen. Nun hat aber der Lehrling eine solche Erklärung nicht abgegeben und anderseits der Meister sich ausdrücklich bereit erklärt, das Lehrverhältnis fortzusetzen. Dieses besteht also, da es von keiner Seite rechtswirksam gelöst ist, noch fort. Deshalb kann von einem Schaden des Lehrlings, den er durch die- Auflösung er litten hätte, keine Rede sein. Dr. -e- W -■ Rückgewinnung des Wassers aus den Saugkästen —_= System KRON-KINAUX - Patentanmeldung K 30877 Getrennte Absaugung gänzlicher Vermeidnng’von Schaum und Fettflecken, Nutzbarmachung Fasern, Farbe, ER; Erde etc., Kräftion mechanische, sehr regelmssige Saugung, wenig niaIu, Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luftpumpe, da das Saugerwasser nicht in die Pumpe gelangt, liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma in Gölzern (Sachsen) 117130a Weise & Monski, Halle a.S. Grösste u. älteste Spezialfabrik Deutschlands für Pumpenbau. SPEZIALITÄTEN: Duplex-Dampfpumpen als Kesselspeise-, Reservoir- und Wasserhaltungs pumpen für alle Zwecke. Kolbenpumpen f. Riemen- u. etektr. Antrieb in jeder Bauart. Luftpumpen. Tiefbrunnenpumpen f. jede Leistung und Kraftantrieb. Zentrifugalpumpen f. Hoch- und Niederdruck. [180571 Duplex-Kesselspeisepumpe vorzüglichste Pumpe der Gegenwart Hydraulische Pressen für alle Zwecke der Papier-Industrie, in einfacher und Zwillingsform, mit meiner seit Jahren best bewährten Reservekolbendichtung — kein undichter Kolben mehr — in jeder gewünschten Pressfläche, bis 1000000 kg Druckvermögen, überall ohne Fundamentierung aufstellbar. [181178 Presswagen, Jangpressen Hydraulische Presspumpen bis 400 Atm., für Hand- u. Maschinen betrieb, mit Seibstaus- und Einlösung bei jedem Druck, liefert als älteste und renommierteste Spezialfabrik d. Rheinpfalz M. Häusser, Neustadt a. Haardt Feinste Referenzen — Prospekte gratis und franko Telegramm-Adresse: Pressenfabrik Neustadthaardt. — Telephonruf 347 Walzen Baumwoll- Papier- Asbest- Wickel- Antideflektions- Gummi- Roll-Kalander Pergamyn-Kalander * Kalander Joh. Albert Henckels, Düsseldorf [178171 Glycerin.. Marseiller-Seife zum Auswaschen der Filze Aug. Luhn & Co, Ges. m. b. 11., Barmen