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Nr. 71 PAPIER-ZEITUNG 2979 Zellstoffpapier 7766. Frage: Ich liefere einem meiner Kunden einseitig glatt rosa Zellstoff, 40 g, in den beiden Qualitäten T und O. Diese Papiere wurden bisher stets unbeanstandet verbraucht. Heute wird die Qualität O von meinem Kunden bemängelt. Ist zwischen den beiden Fabrikaten ein Unterschied, welcher zu einer Beanstandung Grund bietet? Antwort: Beide Papiere sind an Stoffzusammensetzung und Festigkeit ziemlich gleich, jedoch hat das Papier O schönere Glätte und ist reiner. Chromopapierfabrik in Oesterreich Aus Norddeutschland n&l. Frage: Lohnt es sich, in Oesterreich eine Chromo papierfabrik zu errichten, da es durch die neuen Zollsätze fast unmöglich gemacht ist, solche Papiere dorthin auszuführen? Welche Fabriken haben dort Filialen errichtet? Antwort: In Oesterreich bestehen mehrere Chromo papierfabriken, die meist von bedeutenden Papierfabrikanten betrieben werden. Wie aus den Geschäftsberichten hervor geht, arbeiten diese Fabriken zum Teil mit Verlust. Davon, daß deutsche Chromopapierfabriken in Oesterreich Zweig fabriken errichtet hätten, ist uns nichts bekannt. Wir ver weisen auf die Aufsätze über Buntpapierfabrikation in Oesterreich in Nummern 33, 35 und 50 der Papier-Zeitung von 1905. Sulfitstoff für Pergamynpapier 7768. Frage: Wir senden Ihnen zwei Muster unseres Zell stoffs gez. A und B nebst zwei Mustern daraus angefertigten Papieres, gez. A und B. Wir liefern einer Papierfabrik Sulfit zellstoff wie Muster A und B, und der Papierfabrikant behauptet, daß der Unterschied zwischen den Papiermustern A und B da durch entsteht, daß die Zellstoffe so verschiedenartig sind. Er habe Papier A aus Zellstoff A und Papier B aus Zellstoff B an angefertigt. Obwohl wir zugeben müssen, daß Alter und Reinheit der Zellstoffsorten verschieden sind, meinen wir, daß solche allein keinen derartigen Einfluß auf die Papierqualität haben können. Wie ist Ihre Meinung? Antwort: Sulfitstoff A hat weiße, B bedeutend dunklere Farbe. A scheint etwas kürzere Fasern zu haben als B. Papiermuster A ist hell, B bedeutend dunkler. Wir glauben, daß die Unterschiede beider Papiere auf der Verschiedenheit der Rohstoffe beruhen können, aber auch die Art des Glättens konnte auf die dunklere Farbe des Musters B Einfluß haben. Veränderung der Druckfarbe 7769. Frage: Die grüne Tonfarbe auf beifolgenden Kartonen verändert sich nach 3 bis 4 Tagen und nimmt gelbe Färbung an, wofür wir nicht den geringsten Anhalt oder Erklärung haben. Die Farbe ist zusammengesetzt, wie wir sie schon seit Jahren verdrucken, ohne solche Mißerfolge zu haben. Auch verändern sich nicht alle Bogen, sondern nur 30—40 v. H. Wodurch kann dies entstehen? Enthält der Karton etwa Säure oder sonstige Bestandteile, durch welche die Farbe zersetzt wird? Antwort: Die Maschinenpappe, auf welche die grüne Farbe gedruckt ist, besteht aus einer dickeren Schicht grauen Stoffs und einer dünnen Schicht weißen Papier stoffs, welche als Druckfläche dient. Das weiße Papier hat sehr lockeres Gefüge und ist halbgeleimt. Die graue Schicht ist stark holzschliffhaltig, auch die weiße Schicht enthält Holzschliff. Von beiden uns gesandten Mustern des be druckten Kartons hat das eine schmutziggelbe, das andere grünliche Tonfläche. Davon, ob das Papier an der Farb änderung Schuld trägt, kann sich Fragesteller überzeugen, indem er dieselbe Farbe auf feines, holzschliffreies Papier druckt und beobachtet, ob Farbänderung eintritt. Vielleicht beruht die Verfärbung darauf, daß die Farbe nicht genug lichtbeständig ist, und ein Teil der Auflage weniger dem Licht ausgesetzt war als der andere. Denaturierungsmittel für Petroleum 7770. Frage: Gibt es ein Mittel (etwa Zusatz von Chemi kalien), um Petroleum zum Brennen untauglich zu machen? Ich benötige Quantitäten von Petroleum zum Reinigen von Druck walzen, bin aber überzeugt, daß von Arbeitern stets Ver untreuungen für den Hausbedarf vorkommen. Antwort: Ein Mittel, um Petroleum für Leuchtzwecke unbrauchbar zu machen, kennen wir nicht, da durch Bei mischungen, die das gute Brennen in der Lampe verhindern, sehr leicht auch die für Putzzwecke wertvollen Eigen schaften des Petroleums leiden. Druck auf liniiertes Papier 7771. Frage. Ich lieferte einem Kunden einige Tausend Briefbogen wie beiliegendes Muster. Er stellt mir die Brief bogen nun zur Verfügung, weil der Text: »Unter höflicher Be zugnahme auf usw.«, nicht auf der Zeile gedruckt ist. Da bei liniierten Papieren der Druck niemals genau auf der Zeile her zustellen ist, so bin ich der Meinung, daß der Kunde nicht be rechtigt ist, mir die Briefbogen zur Verfügung zu stellen. Darf mein Kunde mir die Briefbogen aus diesem Grunde zur Ver fügung stellen? Antwort: Der Vordruck auf den Briefbogen lautet: Unter höfl. Bezugnahme auf offeriere ich Ihnen laut umstehenden Bedingungen Dem Schreiber des brieflichen Angebots soll also durch den Vordruck Arbeit gespart werden. Die auf dem Brief papier vor dem Druck mittels Liniiermaschine angebrachten Schreiblinien haben jedoch nicht gleichmäßigen Abstand von den oberen und unteren Bogenrändern. Der Buch druck, den Fragesteller auf die Briefbogen zu drucken hatte, kann aber bei beschnittenen Papieren nur nach der Entfernung vom oberen oder untern Rande gestellt werden, sodaß durch die Abweichungen in der Liniatur auch die angegebene Buchdruckzeile meistens nicht mit einer Schreiblinie zusammenfällt. Dies ist ein Schönheitsfehler, der den Wert der Ware verringert, aber sie nicht un brauchbar macht. Fragesteller als Fachmann hätte seinen Kunden vorher auf diesen Uebelstand aufmerksam machen sollen, dann hätte der Kunde wahrscheinlich unliniiertes Papier gewählt und die Linien in der Buchdruckpresse zu gleich mit dem Text herstellen lassen, oder auf die ein leitenden Zeilen verzichtet. Da man bei einer Klage nicht voraussehen kann, wie der gerichtliche Sachverständige urteilen würde, so raten wir, den Kunden durch mäßigen Nach laß (etwa 5 v. H. des Kaufpreises) zur Abnahme zu bestimmen. Gefahrloses Anzünden von Gaslampen 7772. Frage: Wegen der Feuergefährlichkeit sind wir an gewiesen, die Gaslampen in der Buchbinderei (16—20 Stück) nicht mit Streichhölzern anzuzünden. Ich bitte Sie um Angabe von Zündverfahren, welche in derartigen Betrieben gebräuchlich sind und sich gut bewährt haben. Antwort: Zum Anstecken von Gasflammen sind viele Selbstzünder eingeführt worden, die sich nur zum Teil be währen. Der einfachste Selbstzünder ist ein kleines Gas- flämmchen, welches neben dem Brenner innerhalb des Zylinders fortwährend brennt und beim Oeffnen des Hahns das Gas entflammt. Aber auch dieser ist nicht ohne Mangel, weil das kleine Zündflämmchen durch heftige Zugluft manch mal zum Erlöschen gebracht wird und Gas ausströmen läßt, bis sein Versagen entdeckt wird. Einen nie versagenden einfachen Selbstzünder kennen wir nicht. Einfache Zünder, die zum Anstecken der Flammen jedesmal selbst angezündet werden müssen, sind in jedem Lampengeschäft zu haben. Handel der Lehrer 7773. Frage: Könnte den Herren Lehrern auf dem Dorf und in den kleinen Städten der Verkauf von Violin- und Klavier schulen sowie sonstiger Schulbücher nicht untersagt werden? Sie entziehen doch den Buchhändlern in den kleinen Städten (welche davon leben müssen) den Verdienst, muten den Eltern das Porto zu und haben selbst weder Vorteil noch Prozente. Antwort: Den Lehrern ist durch die Unterrichts-Ver waltung der meisten Bundesstaaten der Handel mit Schul bedarf sowie auch die Empfehlung einzelner Bezugsquellen den Schülern gegenüber verboten. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn die Schüler die Lehrmittel am Orte nicht erhalten können. Wenn Schullehrer Privatunterricht in Musik erteilen, so können ihnen die Behörden den Ein- und Verkauf der dazu gehörigen Hilfsmittel ebenso wenig ver bieten wie den privaten Musiklehrern. Giro-Konto 7774. Frage: 1. Unter welchen Bedingungen erhält man ein Giro-Konto bei der Reichsbank? 2. Darf die Firma X auf ihre Briefe drucken lassen: »Reichs bank Giro-Konto durch den Z.er Bankverein«? Antwort: 1. Die Reichsbank in Berlin teilt jedem, der bei ihr ein Konto eröffnen will, mit, unter welchen Be dingungen dies geschehen kann. Die Hauptbedingung ist, daß der Kunde beständig mindestens 300 M. hinterlegt. 2. Wenn der Z.er Bankverein der Firma X durch sein Giro-Konto bei der Reichsbank Ein- und Auszahlungen bei dieser vermittelt, so darf X dies durch Brief-Aufdruck seinen Geschäftsfreunden mitteilen.