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2974 PAPIER-ZEITUNG Nr, 71 Beleidigung eines Arbeitswilligen Der Buchdrucker R. in Leipzig hatte gegen den Buchdrucker Oe. Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, welcher Antrag von der Königlichen Staatsanwaltschaft im amtlichen Verfahren über nommen worden war. Am 13. Juni, während eines Ausstandes im Buchdruckereigewerbe, kam der Maschinenmeister Z. mit R. in die Kantine der B.'sehen Druckerei; es war gerade Mittag, und eine größere Zahl von Leuten saßen um die Tische herum und aßen. Da trat auch Oe. in das Zimmer, und als er den R., den er von früher her kannte, sah, fragte er ihn, was er hier mache. Der Gefragte erwiderte, das gehe ihn doch garnichts an, und nun meinte Oe. laut: »Du willst wohl hier den Streikbrecher machen, du Vagabund«. Daraufhin hörte man von den Tischen her der Ansicht Ausdruck geben, wenn man solch einen Streikbrecher sehe, dann schmecke einem das Essen garnicht mehr. In der schöffengerichtlichen Verhandlung gab der Angeklagte zu, sich erkundigt zu haben, ob R. den Streikbrecher machen wolle, aber Vagabund oder ein anderes beleidigendes Wort habe er nicht gesagt. Der als Zeuge vernommene Maschinen meister Z. bekundete indessen, daß er aus des Angeklagten Munde mit aller Deutlichkeit Vagabund gehört habe. Rechts anwalt Dr. E. als Verteidiger des Angeklagten gab seinem Be dauern darüber Ausdruck, daß es Gepflogenheit bei der Königl. Staatsanwaltschaft zu werden scheine, Beleidigungen, wegen deren Arbeitswillige gegen ausständige Arbeiter Privatklage erhöben, im öffentlichen Interesse zu verfolgen. Das geschehe doch in anderen Fällen nicht, wie z. B. bei den Nachwehen des Aerztestreiks. Solches Vorgehen liege auch nicht im Sinne des Gesetzgebers, die Lage des Angeklagten werde dadurch er heblich verschlechtert. Auf diese Ausführungen erwiderte der Amtsanwalt, der Oberstaatsanwalt gehe von dem Gedanken aus, daß bei Beleidigungen Arbeitswilliger immer auch der § 153 der Reichsgewerbeordnung, Beeinflussung und Bedrohung, mit in Frage komme. Es liege daher im öffentlichen Interesse, daß der Staat hier eingreife, um seine Bürger zu schützen. Dieser Ansicht schloß sich das Gericht an, indem es in der Urteils begründung ausführte, daß die Strafe so hoch bemessen worden sei, da man in dem Vorgehen des Angeklagten dem R. gegen über eine Bedrohung erblicken könne. Anderseits habe man die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten in Berück sichtigung gezogen und auf eine Geldstrafe von 40 M. erkannt, an deren Stelle im Falle der Nichteinbringlichkeit 10 Tage Ge fängnis treten sollen. Der Angeklagte habe augenscheinlich den R. vor den anderen Arbeitern bloßstellen und sich selbst deren Sympathien erwerben wollen. (Leipziger Neueste Nachr.) Reinhart Schmidt, Elberfeld Gegründet 1869 Briefumschlagfabrik Gegründet 1869 Briefumschläge aller Art Kassetten, Mappen, Trauerwaren Samentaschen, Cohntuten 184290] Sondererzeugnis: Versandtaschen und Musterbeutel mit gesetzlich geschütztem Metall-Verschluss für Preislisten, Broschüren u. Warenproben Lieferung nur an Grosshändler, Ladeninhaber u. Wiederverkäufer tEFT Maschinenbauanstalt Nägler j HAMELN a. d. Weser empfiehlt Pupiersück ■ Muschinen 1 S" [ mit und ohne Druckapparat E E zur Herstellung von Hutbeuteln, Bäckerbeuteln, Zigarren-, Tee-, Kaffee-Packungen etc., einfach od. gefüttert. Eigene,'moderne Konstruktion 1177789 x Leistungsfähigste Maschine der Gegenwart Man verlange Prospekte, Arbeitsmuster etc. —=] r— = 1 □ r 1 == Cragantine “ (Pulver) 'M «rx-4- höchster Bindekraft und Ergiebigkeit —h-VWBLVI, für schwer klebende Papiere, Stoffe • und als Zusatz zur Stärke. [182053 Kantorowicz & Co., Breslau VI (ebr. Ebart BERLIN W 8, Mohrenstr. 13/14 Fabrik in Spechthausen b. Eberswalde [181317 maten und Preislagen Normalpapier aller Klassen SPEZIALITÄT: Wert- und Wasserzeichen-Papiere KontObÜCher-Papiere in allen gangbaren For- Farbige Normal-Papiere für die Formulare d. Vers.-Anstalten u. a., Orange Unfall-Anzeigen-Papier etc. etc. Echte handgeschöpfte Bütten-Paplere und -Kartons, insbesondere Bütten-Briefpapiere, Marke »Specht«, in mo dernen Formaten Bütten-Postkarten sowie Visit- und Menukarten etc. in diversen Formaten in weisser und gelber Färbung Farbige Bütten-Kartons zu Passepartouts etc. Muster gerne zu Diensten