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PAPIER-ZEITUNG Nr. 68 28x4 auch erst ein Mäntelchen umgehängt werden muß, ehe sie in Anzeigen gelesen und beachtet werden. Neben den Spezial-Artikel auch noch die Firma in großer Schrift hinzustellen, ist darum unrichtig, weil dann das Interesse geteilt und die Wirkung der einen großen Zeile durch die andere geschwächt wird. Eine Abbildung des empfohlenen Artikels lohnt in den meisten Fällen die Mehr-Ausgabe an Klischeekosten und Zeilengebühr. Ein Bild wirkt unter allen Umständen besser und nachhaltiger als eine Schriftzeile, die erst im Gedächt nis das Bild hervorrufen muß. Man verwende aber eine Abbildung, die auf Wirksamkeit hin durchgearbeitet ist, und die den Gegenstand von seiner besten Seite zeigt. Klare elegante Zeichnung und kräftige Schattierung sind durchaus erforderlich. Noch ein Beispiel aus der Praxis: In einer früheren Nummer der Papier-Zeitung war unter »Probenschau« eine Schreibware beschrieben, und es wurde auf die Anzeige in derselben Nummer verwiesen. Da ich diese Schreibware brauchte, suchte ich die Anzeige, um mich über Preis usw. zu unterrichten. Wohl dreimal habe ich die Papier-Zeitung durchgesehen, habe erst nach einer Abbildung, dann nach einem Stichwort und endlich nach der Firma gefahndet — vergeblich! Wenn man, aufmerksam gemacht, beim Suchen eine Anzeige nicht findet, dann wird man es bei flüchtigem Durchsehen erst recht nicht entdecken. Es ist einfach, hieraus einen Schluß zu ziehen. R. Pensionskassen Zweck aller Betriebspensionskassen ist zunächst, dem Be triebe einen zuverlässigen Arbeiterstamm zu erhalten, der sich gern den Berufsarbeiten hingibt, der mit dem Hause mit den zunehmenden Jahren immer enger verknüpft ist und mit dem Hause fühlt, was sich in seiner Berufsfreudigkeit für den Betrieb äußert. Sind diese Grundsätze und Voraussetzungen bei Gründung einer Betriebspensionskasse maßgebend, so erscheint es selbstverständlich, daß die Mittel zum Betriebe einer solchen Kasse einzig und allein vom Betrieb aufgebracht werden. Ein Beitragszwang für Geschäftsangehörige wird von diesen sehr bald lästig empfunden, und der oben erwähnte Zweck wird nicht erreicht. Neben der Erhaltung eines treuen Arbeiter stammes kommt bei dem Prinzipal die Fürsorge für diesen Stamm erst in zweiter Linie in Betracht, was dem Prinzipale sicher nicht verübelt werden kann, denn eine Pensionskasse kostet Geld, und in irgend einer Weise muß auch dieses Kapital zins bar sein. Und es wird zinsbar — wenn auch nur im idealen Sinne — wenn nach obigen Grundsätzen gegründet wird. Daß nicht jede Firma in der Lage ist, eine für das Personal so vorteilhafte Pensionskasse zu gründen und zu unterhalten, wie die in Nr. 64 S. 2641 der Papier-Zeitung geschilderte der Zigarrenfabriken Loeser & Wolff in Elbing, liegt auf der Hand. Jedoch wäre mit etwa der Hälfte der dortigen Pensionssätze für manches Personal eine recht wünschenswerte und gewiß freudig begrüßte Einrichtung geschaffen. Bei Beitragsfreiheit der Mitglieder wäre allerdings — einen Arbeiterbestand von 100 Personen angenommen — ein Kapital von 100 000 M. erforderlich. Aus den Zinsen dieses Kapitals, das sind 4000 M., ließe sich für ein hundertköpfiges Personal die Pensionslast tragen. Nimmt man im Durchschnitt 10 v. H. Invalide an, so ergäbe dies bei einem Durchschnittsverdienst von 1200 M. 400 M. Pension = ein Drittel des Verdienstes. Man wird davon nicht leben können, doch sind glücklicherweise die meisten Angehörigen des Buchgewerbes heute in Organisationen gegen Invalidität versichert, sodaß die Gesamtpension wohl einen auskömmlichen Lebensabend sichern würde. Ist der Be trieb in der glücklichen Lage, ein derartiges Opfer zu bringen, so darf man von der ersprießlichen Wirkung einer dergestalt bewiesenen Arbeiterfreundlichkeit das Beste erwarten. Muß aber das Personal selbst zu bedeutenden Beiträgen herangezogen werden, so unterbleibt besser eine solche Gründung, an der man wenig Freude erleben würde. Mir sind einige Betriebspensions kassen bekannt, die bei einem Mitgliederstand von rund 100 Per sonen ein Kapital von rund 50000 M. zur Verfügung haben und trotz fortlaufender Mitgliederbeiträge fortwährend daran kranken, daß die Beiträge hinauf- und die Leistungen herabgesetzt werden müssen. Das ist sicher keine nachahmenswerte Einrichtung. Georg Herdon Zusammenschluß der Buchbinder in Schleswig-Holstein. Eine Organisation der Betriebsinhaber im Buchbindergewerbe, die sich über die ganze Provinz erstrecken wird, befindet sich in Vorbereitung. Die Vorarbeiten sind bereits so weit gediehen, daß die zur Gründung der geplanten Vereinigung vorgesehene Versammlung demnächst wird einberufen werden können. Die Anregung zu diesem Vorgehen, zu dem die für das Handwerk überhaupt und für die Buchbinderei im besonderen sich stetig ungünstiger gestaltenden Verhältnisse unaufhaltsam drängen, ist von einer kleinen Anzahl der Beteiligten ausgegangen. Diese haben sich ungeachtet der vorliegenden, zur Hauptsache in den bedeutendsten örtlichen Entfernungen der einzelnen Geschäfte begründeten Schwierigkeiten mit ihren Berufsgenossen vielfach persönlich in Verbindung gesetzt und überall das erwünschte Entgegenkommen gefunden, sodaß das Zustandekommen des Verbandes vollständig gesichert erscheint; demselben werden sich alle großen und größeren Städte beider Herzogtümer an schließen. Neben anderm wird es Hauptaufgabe der neuen Or ganisation sein, das Kleingewerbe gegenüber dem Wettbewerb der Fabrikbetriebe zu schützen und zu stärken und die auf die seitherige Vereinzelung zurückzuführenden Auswüchse im Wett bewerb zu beseitigen. In Erwägung gezogen wird auch, dem Verbände eine Bezugsgenossenschaft zum gemeinschaftlichen Einkauf von Rohmaterialien usw. anzugliedern. K. (Itzehoer Nachr.) Bestechung der Angestellten. Eine Berliner Druckerei hat regelmäßig die Arbeiten eines Warenhauses erhalten und dem Angestellten, der die Arbeiten zu vergeben hatte, eine Belohnung von 30 M. gezahlt. Dies kam zur Kenntnis des Chefs, und man ermittelte, daß die Druckrechnungen bedeutend höher waren, als die der Mitbewerber. Der ungetreue Angestellte wurde sofort entlassen, und das Warenhaus klagte auf Schadenersatz. Der Prozeß ging durch vier Instanzen, und jetzt ist die Sache dahin entschieden, daß die verklagte Buchdruckerei den zuviel ge zahlten Betrag nebst Zinsen und Kosten in Höhe von 1002 M. zurückerstatten muß. (B. B.-C.) Folgen der Portoerhöhung. Unter dieser Spitzmarke wurde in Nr. 65 S. 2686 der Papier-Zeitung ausgeführt, daß die Erhöhung der Ortsportotaxe verschiedentlich den Zeitungsverlegern da durch zugute kommt, daß mehrfach Vereinseinladungen nicht mehr durch Postkarte, sondern durch die Zeitungen geschehen. Dieser Vorteil soll nicht bestritten werden, aber er wird reichlich aufgewogen durch den Schaden, den die Postbehörde den Zeitungsverlegern durch Verdoppelung der Postgebühren für Beilegung von Prospekten zugefügt hat Seit dem Inkrafttreten des hohen Tarifs haben die Extrabeilagen bei den haupt- und großstädtischen Blättern merklich nachgelassen, und bei den Provinzblättern sind sie fast gänzlich geschwunden. Die Er höhung dieser Gebühren bedeutet also für sämtliche deutschen Zeitungsverleger eine schwere Schädigung, und der Postkasse bringt sie statt der erhofften Mehreinnahme einen ganz gehörigen Ausfall. H. Unfall. Ungeachtet der Fingerschutzvorrichtungen haben in letzter Zeit die Unfälle an Tiegeldruckpressen wieder auffallend zugenommen. So hat am 8. August die Anlegerin Hermine Weigelt in der Buchdruckerei von R. R. in Berlin wieder eine Quetschung der rechten Hand erlitten. Die Verletzte weiß selbst nicht genau anzugeben, in welcher Weise sich der Unfall er eignet hat. Ohne Zweifel greifen die Anleger in solchen Fällen über die Schutzvorrichtung hinweg, um schief angelegte Bogen nachträglich gerade zu rücken; da nicht jeder derartige Versuch mißglückt, so ist anzunehmen, daß diese gefahrdrohende Ge pflogenheit oft geübt wird, und darum sollten die Aufsicht führenden Personen ein wachsames Auge für eine solche Um gehung der Schutzvorrichtungen haben. —e. Schulbücher. Gegen den häufigen Wechsel der Schulbücher richtet sich eine Verfügung des Königl. Provinzial-Schul- kollegiums in Kassel an die Direktoren der höheren Schulen, die jetzt vom Unterrichtsminister seinem Bereich mitgeteilt wird. Infolge einzelner Vorkommnisse der letzten Zeit werden darin die Direktoren auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht, welche der Unterrichtsminister und das Kollegium bezüglich der Einführung neuer Lehrbücher getroffen haben. Nach diesen Anordnungen ist es den Direktoren nicht erlaubt, neue Bücher in Gebrauch zu nehmen, bevor deren Einführung vom Unter richtsminister oder vom Provinzial-Schulkollegium ausdrücklich genehmigt worden ist. Unter keinen Umständen soll, ehe diese Genehmigung eingeholt worden ist, ein bisher noch nicht be nutztes Buch in einem Jahresbericht oder gedruckten Schul bücherverzeichnis unter denjenigen Büchern aufgeführt werden, die sich die Schüler schon vor dem Beginn des nächsten Schul jahres anschaffen sollen. Das Kollegium kündigt ferner an, daß es künftig solche neuen Unterrichtswerke, welche eine ganze Reihe von Bänden umfassen und sich auf verschiedene Klassen stufen verteilen, in der Regel erst dann dem Unterrichtsminister zur Einführung empfehlen werde, wenn sie völlig abgeschlossen vorliegen und dadurch eine das ganze Werk in Betracht ziehende Beurteilung zulassen. In Betracht kommen hier ins besondere Geschichts- und deutsche Lesebücher. Die Direktoren möchten Anträge, die dieser Bedingung nicht entsprechen, über haupt nicht mehr stellen. K.