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Zollermäßigung oder Zollbindung sowie genauere Fassung der Tarifpositionen wird für folgende Waren ver langt: Bucheinbände, Alben, Briefordner, Papierwäsche, Reklameplakate, auch solche aus Blech und mit einem Ueberzug oder Belag von bedrucktem Zelluloid, Tapeten, liniiertes Papier, Briefumschläge, Papierausstattungen, Karten aller Art, Tüten und Beutel aus Papier, Etiketten und bedruckte Papiere, Spielkarten, Geschäftsbücher, Notiz bücher und dergl., Wandkarten zum Schulgebrauch, An sichtskarten und sonstige Lithographien und Chromolitho graphien, Faltschachteln, Hartpapierwaren, Bunt- und Metallpapier. Feuergefährlichkeit von Zelluloid Prof. Dr. W. Will berichtet in Heft 32 der Zeitschrift für angewandte Chemie über Untersuchungen, welche in der von ihm geleiteten »Zentralstelle für wissenschaftlich- technische Untersuchungen in Neu-Babelsberg bei Berlin« betreffs der Feuergefährlichkeit von Zelluloid vorgenommen wurden. Die Frage der Feuergefährlichkeit von Zelluloid hat danach durch die in den letzten Jahren vorgekommenen größeren Brände in Fabriken und Lagern von Zelluloid und Zelluloid waren erhöhte Bedeutung erlangt. Verf. führt eine Reihe von Beweisen dafür auf, daß Brände von Zelluloidwaren besondere Gefahren mit sich bringen, und die Untersuchungen dienten da zu, die Ursachen dieser Gefahren festzustellen. Lehrreich ist die Feststellung des Verf., was unter Zelluloid zu verstehen sei. Unter dem Sammelnamen »Zelluloid« versteht man eine hornartige Masse, welche aus Nitrozellulose und Kampfer zu be stehen pflegt, und zwar sind in der Regel 2 Teile niedrig nitrierte Zellulose und 1 Teil Kampfer mit Hilfe eines Lösungs mittels, meist Alkohol, in die gelatinierte Form gebracht. Einige Analysenresultate zeigen, wie die Zusammensetzung in den einzelnen Handelszelluloiden schwankt. Nitro zellulose Kampfer Galatinier- mitt. Farb stoff usw. Bemerkungen 64,89 73,7 32,86 22,79 2,25 3,5i S. Prometheus 1891, S. 674 73,2 71,48 73,8 7L5 23,6 27,31 24,3 27,0 3,2 1,21 i,9 i,5 Untersucht in der Zentralstelle Verf. berichtet dann ausführlich über die in der Zentral stelle vorgenommenen Versuche und faßt die Ergebnisse wie folgt zusammen: Zelluloid guter Beschaffenheit ist eine relativ recht un empfindliche Substanz. Außer durch Flamme ist es nur schwer zur Entzündung zu bringen. Stoß, Schlag, Reibung, elektrische Funken, Erwärmung auf 100° und darüber zünden weder noch können solche Einwirkungen Explosionen hervorrufen. Be denken sind gerechtfertigt gegenüber Zelluloiden mangelhafter Beschaffenheit. Solche können schon bei Temperaturen, wie sie in geheizten Räumen bei ungünstiger Aufbewahrung in der Nähe der Heizquelle usw. sich befinden, zur Zersetzung kommen. Solche minderwertige Zelluloide erkennt man am relativ niedrig gelegenen Verpuffungspunkt. Die Verbrennung entzündeter Zelluloide vollzieht sich ohne Explosion. Zu beachten ist aber, daß: 1. Zelluloidstaub, wie er wohl bei Bearbeitung des Zelluloids auftreten kann, bei der Entzündung Veranlassung zu einer Explosion geben kann und daß 2. das bei der Verbrennung oder beim Abbrennen von Zelluloid sich bildende Gasgemenge bei Zutritt von Luft eine explosionsfähige Gasmischung liefern kann. Die bei der Zersetzung von Zelluloid oder der Ver brennung bei ungenügendem Luftzutritt sich bildenden Gase können infolge eines Gehaltes an Stickstoffoxyd, Kohlenoxyd oder auch Blausäure giftig wirken, eine Tatsache, die zumal auch bei Löscharbeiten im Auge behalten werden sollte. An der Durchführung dieser Untersuchung waren in dankenswerter Weise beteiligt die Herren Dr. Brunswig und Dr. Thieme. Die durch viele Tabellen und Abbildungen erläuterte Abhandlung füllt 11 Quartseiten und ist das Eingehendste und Zuverlässigste, was bisher über diesen Gegenstand ge schrieben wurde. Schwedischer Zoll auf lackierte Plakate Aus Hamburg Wir nehmen Bezug auf den von Ihnen in Nr. 43 gebrachten Aufsatz betreffs des neuen schwedischen Handelsvertrages. Hiernach sollen chromolithographische Arbeiten, wie aus § 368 hervorgeht, auch dann zu 50 Oere das Kilo verzollt werden, wenn die Pappe, das Papier oder das Papiermache, wo rauf sie angebracht sind, lackiert, bronziert, vergoldet oder ver silbert sind. Trotz dieser klaren Bestimmung verlangt die schwedische Zollbehörde den ungemein hohen Zoll von 1 Kr. 50 h das Kilo, welcher laut § 509 für Papp- und Papierwaren, lackiert, bronziert usw. in Betracht kommt. Wir haben uns be reits vor 8 Wochen an die Generalzollverwaltung in Stockholm gewendet, ohne aber bis heute trotz wiederholter Anfragen irgend einen Bescheid zu erhalten. Es handelt sich bei uns um chromolithographische Arbeiten, wie Plakate, Kalenderrückwände usw., die von Berliner Fabriken hergestellt werden. Diese Waren sind ausschließlich als chromolithographische Arbeiten anzusehen, und wenn nun die schwedische Zollbehörde versucht, diese Waren als lackierte Papparbeiten mit dem dreifachen Zoll zu belegen, so ist dies ein Verstoß gegen die im Handelsvertrag klar und deutlich fest gelegten Abmachungen. Der Vertrieb dieser chromolithographischen Arbeiten, welche in Schweden doch nicht hergestellt werden können und keine Konkurrenz gegen die nordische Industrie sind, ist bei unrichtiger Verzollung ganz unmöglich, und es erscheint uns erforderlich, wonötig auf diplomatischem Wege gegen die falsche Zollbehandlung vorzugehen. An wen haben wir uns mit einer Eingabe zu wenden, damit die nötigen Schritte veranlaßt werden, daß in Schweden zum vertragsmäßigen Satz verzollt wird? Ausfuhrhaus Antwort der '»Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels<i: Es ist kaum zu bezweifeln, daß im vorliegenden Falle nur die Tarifstelle 368 (Zollsatz 0,50 Kr. das Kilo) in Anwendung zu kommen hat. Bevor die Reichsregierung um diplomatische Verwendung in der Sache angegangen wird, ist es nötig, den Erfolg der an die Generalzolldirektion in Stockholm gerichteten Be schwerde abzuwarten. Lautet die Entscheidung der Ge neralzolldirektion ungünstig, so ist ein Rekurs an das Kammergericht in Stockholm und gegen dessen Ent scheidung in letzter Instanz an den König möglich. Tapeten in Amerika. Anfang August fand in New York die alljährliche Zusammenkunft der amerikanischen Tapeten fabrikanten statt und war wie üblich von einer Ausstellung der neuen Muster begleitet. In der Versammlung der Tapetenfabrikanten wurde festgestellt, daß das abgelaufene Jahr für die Tapetenfabriken günstig war. Die Hersteller feiner Ware machten bessere Geschäfte als die von billiger Marktware. Die Aussichten für das folgende Jahr werden nicht sehr günstig beurteilt, da die Händler mit Vorräten reich versehen sind. Noch schlechter wird das zweit nächste Jahr sein, weil in diesem die Präsidentenwahl statt findet, welche alle Geschäfte beeinträchtigt. Die meisten Fabriken klagen über Zuvielerzeugung und fallende Preise. Trotz vieler Bemühungen ist es noch nicht gelungen, die Fabriken zur Vereinbarung auskömmlicher Preise zu ver anlassen. Lohnbewegung im amerikanischen Steindruckgewerbe. (Vergl. Nr. 65 S. 2684.) Am 7. August traten die Mitglieder des Lithographen-Verbandes (The Lithographers’ Inter national Protective and Benefit Association) in den Aus stand. Sie fordern den 8-stündigen Arbeitstag, wollen also 48 Stunden in der Woche arbeiten gegen 53 Arbeitsstunden jetzt. Die Mitglieder des Arbeitnehmer-Verbandes behaup ten, daß 75 v. H. der Arbeitgeber in den V. St. diese For derung bereits erfüllt hätten, und daß in der Hauptsache nur die in New York befindlichen Geschäfte der Forderung widerstehen. Die Arbeitgeber, welche einen starken Ver band gebildet haben, behaupten ihrerseits, daß sie die Ver kürzung der Arbeitszeit um keinen Preis zugeben werden Man ist auf mehrmonatige Dauer des Ausstandes gefaßt, der sich auch auf kanadisches Gebiet erstreckt.