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Nr. 68 PAPIER-ZEITUNG 2805 Verhältnis zwischen diesen und den Geschäftsleitern. Nach Schluß dieser Aussprache wurden photographische Auf nahmen der Fabrik in Dayton und ihrer Wohlfahrts-Ein richtungen mittels elektrischen Projektionsapparats vor geführt. Gewerbe-Aufsicht der Papier-Industrie in Preußen 1905 Schluß zu Nr. 67 Gesundheitsschädliche Einflüsse. In den Buchdruckereien und Schriftgießereien zeigen die Arbeiter entsprechend ihrer In telligenz ein großes Verständnis für alle Anforderungen der Hygiene, wie sie für diese Betriebe durch die Bekanntmachung vom 31. Juli 1897 angeordnet wurden, so daß nur selten Aus stellungen zu machen sind. Umso mehr mußte es auffallen, daß in der Setzerei einer Zeitung im Reg. Bez. Frankfurt a. O., welche tagtäglich den Arbeitgebern vorhält, daß sie sich garnicht um die Gesundheit der Arbeiter kümmerten, die Setzer ihre Arbeit mit brennenden Zigarren verrichteten und dabei Bier tranken. Als der Gewerbeaufsichtsbeamte auf die sich daraus ergebende Gefährdung der Gesundheit aufmerksam machte, erhielt er von den Setzern eine wenig höfliche Antwort. Der Inhaber der Druckerei erklärte sich auf Vorhaltung zunächst seinen Arbeitern gegenüber für machtlos, auf weiteres Drängen jedoch bereit, die Angelegenheit dem Arbeiterausschuß vorzulegen. Im Ein verständnis mit diesem wurde dann auch das Biertrinken und Rauchen bei der Arbeit untersagt. Wie sich aus der bei späteren Revisionen vorgefundenen Zigarrenasche schließen läßt, wird indes das Rauchverbot nicht befolgt. Das Trinkverbot hat auf Be schluß des Arbeiterausschusses wieder zurückgezogen werden müssen, und ein wegen Nichtbeachtung desselben entlassener Setzer mußte wieder eingestellt werden. Ueber die Wirksamkeit des in vielen Buchdruckereien ein geführten Oelens der Fußböden gegen Entwicklung und Ver breitung von Staub haben umfangreiche Erhebungen statt gefunden und zu dem Ergebnis geführt, daß bei richtiger Aus führung und häufiger Erneuerung des Oelanstrichs gute Erfolge erzielt werden. Die Reichsdruckerei hat sich eingehend mit dieser Frage beschäftigt und ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen: Das sogenannte Dustlessöl hat sich als Mittel zur Verhinderung des Staubaufwirbelns sowohl auf Linoleum wie auf Holzfußboden durchaus bewährt. Der Zeitraum, nach dem sich eine Erneuerung als notwendig herausgestellt hat, schwankt zwischen 14 Tagen und 6 Wochen, ersterer für Linoleumbelag, letzterer für abgetretenen Holzfußboden giltig. Die Staubmenge in der Luft eines Setzersaales, dessen Fußboden mit Dustleßöl gestrichen war, betrug 0,4 mg, in einem andern ohne diesen Fußbodenanstrich 0,69 mg. Schutz der Arbeiter vor Gefahren. Die Zeitungsdruckerei C. L. Krüger in Dortmund hat eine gut wirkende Luftbefeuchtungs- und Reinigungsanlage geschaffen. Die Luft wird durch ein Gazefenster in den Filterraum gesaugt, wo sie durch eine Streu düsenanlage mit Wasser gesättigt und durch Filtrieren gereinigt wird. Der Filter besteht aus einem durch die ganze Breite des Raumes im Zickzack hin- und hergeführten Filztuch von be trächtlicher Länge. Die so befeuchtete und gereinigte Luft be streicht vor ihrem Eintritt in die Fabrikräume zunächst noch die Körper der Dampfheizung. Für die verbrauchte Luft sind ausreichende Abzüge vorgesehen. Größere Aufmerksamkeit wurde der Entwicklung von Bronze staub in Luxuspapierfabriken zugewandt und Sorge getragen, den hieraus entstehenden Gesundheitsgefahren nach Möglichkeit zu begegnen. In mehreren Betrieben wurde das sehr viel Staub erzeugende Aufträgen der Bronze von Hand durch Maschinen arbeit ersetzt und hierdurch weniger gesundheitsschädlich für die dabei beschäftigten Personen gemacht, in einem andern Be triebe wurde die Benutzung von Abbürstmaschinen zur Be seitigung des zuviel aufgetragenen Blattgoldes, das meist von Hand geschieht und viel Staub erzeugt, mit Erfolg eingeführt und hat ebenfalls zur Verminderung der Gesundheitsgefahren beigetragen. Um jedoch in allen Betrieben dieser Art gleich mäßig auf die Verbesserung der gesundheitlichen Zustände der vorwiegend weiblichen und jugendlichen Arbeiter hinzuwirken, sind unter Mitwirkung der beteiligten Fabrikanten folgende Grundsätze, betreffend die bei Bronzierarbeiten beschäftigten Personen, aufgestellt worden: 1. Arbeiter und Arbeiterinnen unter 18 Jahren dürfen nicht regelmäßig und solche unter 16 Jahren überhaupt nicht bei den Bronzierarbeiten und beim Abstauben bronzierter Bogen beschäftigt werden. 2. Das Bronzieren von Druckbogen soll möglichst in dicht geschlossenen Maschinen erfolgen. 3. Das Abstauben der bronzierten Bogen muß stets an gut entlüfteten Arbeitsplätzen, bei regelmäßiger Beschäftigung unter Staubabsaugung in geschlossenen Räumen oder Ver schlagen erfolgen. 4. Den beim Bronzieren beschäftigten Personen sind vom Unternehmer unentgeltlich waschbare, den ganzen Körper deckende, an Hals und Handgelenken dicht anschließende Ueberkleider und zweckmäßige Kopfbedeckungen zu liefern, die wöchentlich zu wechseln und zu reinigen oder zu erneuern sind. 5. In der Nähe der Arbeitsplätze müssen ausreichende Wasch einrichtungen mit fließendem Wasser und Abfluß in solcher Größe und Zahl vorhanden sein, daß für je fünf Personen mindestens eine Waschstelle bereit steht. Handtücher, Nagelbürsten und Seife sind vom Unternehmer unent geltlich zu liefern. 6. Den beim Bronzieren und Abstauben regelmäßig beschäf tigten Personen muß wöchentlich mindestens einmal Ge legenheit gegeben werden, auf Kosten des Unternehmers ein warmes Bad zu nehmen. 7. Für die Aufbewahrung der Arbeitsüberkleider und Kopf bedeckungen müssen besondere dichtschließende Schränke oder Verschlüge vorhanden sein. 8. In den Arbeitsräumen oder deren Abteilen, wo Bronzier arbeiten vorgenommen werden, ist das Aufbewahren und Einnehmen von Speisen und Getränken durch großen und deutlich lesbaren Anschlag unter Androhung der Ent lassung bei Zuwiderhandlung zu untersagen. Die mit Bronzieren und Abstauben beschäftigten Personen sind weiter durch gleichartigen Anschlag in der Nähe der Arbeitsplätze eindringlich anzuhalten, sich häufig den Mund auszuspülen und sich vor dem Genüsse von Speisen durch gründliches Waschen mit Bürste, Seife und Wasser die Hände zu reinigen. Diese Vorschriften sind in die Arbeitsordnung aufzu nehmen. 9. Den beim Bronzieren und Abstauben regelmäßig be schäftigten Personen ist ein von den Arbeitsräumen ge trennter, aber leicht erreichbarer Speiseraum mit Sitz gelegenheit und Wärmevorrichtung anzuweisen, der im Winter angemessen zu heizen ist. 10. Den beim Bronzieren und Abstauben regelmäßig beschäf tigten Personen ist vom Unternehmer täglich zweimal je ein Viertelliter Milch unentgeltlich zu verabfolgen. IVohlfahrtseinrichtungen. Die Röthe'sche Buchdruckerei in Graudenz (Verlag des Graudenzer Geselligen) hat ihren Ar beitern vor Weihnachten eine einmalige Teuerungszulage von zusammen 1600 M. gewährt. Jeder verheiratete Arbeiter erhielt ungefähr 30 M., jeder unverheiratete die Hälfte. Für sämtliche Weihnachtsfeiertage wurde, wie dies auch bei den andern Festen geschieht, der Lohn voll ausgezahlt. Der Gesangverein der erwähnten Firma (54 Mitglieder) pflegt Geselligkeit und vaterländische Gesinnung in vorzüglicher, in der Bürgerschaft allgemein anerkannter Weise. Er feiert jährlich zwei Fabrik feste, deren Kosten die Firma trägt. Die Buchdruckerei von Bredt in Münster bestimmte aus Anlaß des 50jährigen Bestehens, daß alle Arbeiter und An gestellten, welche wenigstens 1 Jahr bei der Firma beschäftigt waren, alljährlich eine Woche Urlaub ohne Lohnabzug erhielten. Diese Vergünstigung fiel 65 Personen zu. Die Schlesische Zellstoff-Papierfabrik Aktiengesellschaft hat im Berichtsjahre für den Arzt ein Sprechzimmer und ein Kranken zimmer eingerichtet und bezahlt für eine Krankenschwester 500 M. als jährliche Vergütung, ferner zahlt sie jährlich etwa 3500 M. an alte Arbeiter und Witwen in Raten von 4 bis 6 M. für die Woche. Die Krankenkasse hat eine Erweiterung erhalten, indem sie die Frauen und Kinder der bei der Firma beschäftigten Arbeiter aufgenommen hat und für sie die gleichen Beträge zahlt wie für die Arbeiter. Schließlich wurden etwa 2000 M. am Christtag an die Arbeiter verteilt, je nach Stellung und Dienst alter. Prämiengelder in Form von sogenannten Zentnergeldern werden alljährlich von der Kösliner Papierfabrik einem Teile ihrer Arbeiter gezahlt, die schon längere Zeit im Dienste sind, und sich als besonders zuverlässig erwiesen haben. Die Prämien werden bemessen nach der Gewichtsmenge der hergestellten Erzeugnisse, der Länge des Arbeitsverhältnisses und der Höhe des Lohnsatzes. Im Berichtsjahre sind an 135 Arbeiter 18 000 M. ausgezahlt worden. Ebenso werden in der Papierstoffabrik in Altdamm den Meistern und denjenigen Arbeitern, die auf die Produktion be sonderen Einfluß haben, monatliche mit dem Gewichte der Er zeugnisse steigende sogenannte Produktionstantiemen bezahlt. Ueberschreitet das Gewicht des Monatserzeugnisses 300000 kg, so findet keine weitere Steigerung der Prämien statt. Gewinnanteil an der Mehrerzeugung von Papier über eine festgesetzte Grundziffer hinaus erhalten in sämtlichen Papier fabriken der Gewerbeinspektion Hirschberg die Kesselheizer, Papiermaschinenführer, Papierschneider und Holländerläufer. Für je 100 kg zahlt die Firma 1 M. an die beteiligten Arbeiter nach festgelegten Verhältniszahlen aus. Die einzelnen Anteile schwanken nach Art der Arbeit zwischen 6 bis 60 M. und die von den Fabriken im Monat dafür aufgewendeten Summen zwischen 500 bis 1000 M.