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2790 PAPIER-ZEITUNG Nr. 67 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschinerstr. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Musterbeutelverschluß von Chemische Werke Hansa G. m. b. H. in Hemelingen bei Bremen. DRP 171259. (Kl- 54) Bild 1 zeigt den Musterbeutel im nichtgeschlossenen Zustande, Bild 2 im geschlossenen Zustande von der Rück seite. An dem offenen Ende des Musterbeutels sind zwei schräge Falze a und b vorhanden, die sich im Punkte c in der Nähe des offenen Endes des Beutels schneiden. Die im Falz a umzulegende Ecke des Musterbeutels ist mit zwei Ausschnitten d versehen, so daß ein Anker e entsteht. Gegenüber dieser Ecke sind in dem Beutel zwei gegenüber liegende Schlitze f so angebracht, daß beim Umlegen der Ecke der Anker e hindurchgesteckt werden kann, wie Bild 2 zeigt. Die Länge des Schlitzes f ist gleich oder an nähernd gleich der Entfernung der beiden Ausschnitte d voneinander. Zwecks Schließung des Beutels wird zunächst die vom Falz b begrenzte kleinere Ecke und sodann die vom Falz a begrenzte größere Ecke umgeklappt, wie Bild 2 zeigt, worauf der Anker e durch den Schlitz/ gesteckt wird. Der Verschluß des Beutels wird durch die seitlich den Schlitz / überragenden Ecken g des Ankers e gesichert, die umklappbar sind, damit der Anker e leicht durch den Schlitz hindurchgeführt werden kann. Die Patentschrift erläutert noch zwei andere Aus führungsformen. Patent-Ansprüche: 1. Musterbeutelverschluß, dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des offenen Endes des Musterbeutels nach schrägen, in verschiedenen Entfernungen von den Ecken befindlichen und in der Nähe des offenen Endes sich schneidenden Falzen (a, b) oder dergl. derartig umgeklappt werden, daß die beiden übereinander gelegten, ungleich großen Ecken einen unsymmetrischen Faltverschluß bilden, der durch eine die große Ecke im umgeklappten Zustande am Musterbeutel haltende Verschlußvorrichtung gesichert wird. 2. Ausführungsform des Musterbeutelverschlusses nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die große Ecke des offenen Endes mit einem Verschlußanker (e) ver sehen ist, der nach Umklappen der Ecken durch einen im Beutel befindlichen Schlitz (f) geführt wird. (2 weitere Ansprüche betreffen die beiden anderen Ausführungsformen.) Heftvorrichtung für Papierblätter mit parallel zum Rücken teil abgebogenen Heftspitzen von Hans Bichteler in Hamburg. DRP 170725. (Kl. n) Die Vorrichtung dient zum lösbaren Zusammenheften einzelner Papierblätter, wie Briefe, Karten und dergl. mehr. Sie stimmt mit bekannten Vorrichtungen darin überein, daß zwei mit dem Rückenteil des Heftstückes oder mit der Unterlage aus einem Stück gebildete oder starr damit ver bundene Heftspitzen parallel zum Rückenteil oder zu der Unterlage gebogen sind, unterscheidet sich aber von dieser dadurch, daß die aus starrem, d. h. gegen Verbiegung widerstandsfähigem Metall gebildeten Heftspitzen entgegen gesetzt gerichtet sind, sodaß beim Einlegen oder wieder Herausnehmen von Papierblättern keine, selbst nicht eine vorübergehende Formveränderung der Heftspitzen not wendig wird und dennoch ein nicht gewolltes Herausgleiten eines Blattes aus der Heftung unmöglich ist. Die Ausführungsform nach Bild 1 und 2 besteht aus einer Schiene a aus Stahlblech, aus der die Heftspitzen b derart herausgestanzt sind, daß sie mit ihren Enden ein ander gegenüberstehen. Die Papiere werden, um verheftet zu werden, zunächst in gewöhnlicher Weise mit zwei Löchern versehen, und da diese Löcher erheblich weiter auseinander stehen, als die Entfernung der Enden der Spitzen b beträgt, so muß man die Papiere c biegen, (Bild 3), um die Spitzen b durch die Löcher der Papiere bringen zu können. Patent-Anspruch: Heftvorrichtung für Papierblätter mit parallel zum Rückenteil abgebogenen Heftspitzen, dadurch gekennzeichnet, daß die aus starrem Metall gebildeten Heftspitzen (b, b) nach entgegengesetzten Richtungen hinweisend aus der gemein samen Grundfläche (a) herausstehen, sodaß das Einlegen und wieder Herausnehmen von Blättern wegen der Un biegsamkeit in der entgegengesetzten Richtung der Spitzen nur möglich ist, wenn man entweder das Blatt oder die Unterlage, auf welcher die Spitzen befestigt sind, krumm flächig biegt. Falzmappe für Schriftstücke von Theodor Jegler in Leipzig. DRP 170860. (Kl. n) In einen Aktendeckel a sind in bekannter Weise eine Anzahl Falzstreifen b eingeheftet oder eingeklebt. Diese Falzstreifen bestehen nach vorliegender- Erfindung aus Seidenpapier oder einem ähnlichen dünnen, biegsamen Papierstoff, sodaß sie dünner sind, als die einzuklebenden