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Nr. 67 PAPIER-ZEITUNG 2761 des Gesamtvereins darüber berichten, welcher endgiltig ent scheidet. Ferner wurde beschlossen, die Papierfabrikanten zu ersuchen, daß sie über Streitigkeiten mit Mitgliedern des Vereins dem Geschäftsführer berichten sollen. Dieser wird den Fall untersuchen, und falls dasjenige, was er findet, den Fabrikanten nicht vom guten Willen des Händlers überzeugt, soll der Fall einem Schiedsgericht unterbreitet werden, bestehend aus Vorstandsmitgliedern der Vereine amerikanischer Papierfabrikanten und amerikanischer Papier großhändler. Der Verein ersuchte ferner alle seine Mitglieder, ihre Warenzeichen den Herausgebern der bestehenden Adreß bücher des Papierfaches mitzuteilen, damit die Liste der Warenzeichen in diesen Büchern möglichst vollständig sei. Die Versammlung wiederholte ihren früheren Beschluß, wonach in der Papierfabrik auf allen Papierballen das wirk liche Gewicht des Papiers verzeichnet werde. Auch empfahl die Versammlung den Mitgliedern, nur vollgewichtiges Papier zu bestellen. Gewerbe-Aufsicht der Papier-Industrie in Preußen 1905 Dem eben erschienenen Jahresbericht entnehmen wir die nachfolgenden Angaben, soweit das Druck- und Papiergewerbe >n Betracht kommen: Im polygraphischen Gewerbe wurden in Preußen, soweit sie als Fabriken gelten und den Gewerbe- Inspektoren unterstehen, 336 Betriebe mit 13425 Arbeitern ge zählt, davon waren 7643 erwachsene männliche Arbeiter, 4067 Ar beiterinnen über 16 Jahre, 1702 junge Leute von 14—16 Jahren und 13 Kinder unter 14 Jahren. 180 Betriebe mit 10578 Ar beitern wurden im letzten Jahre revidiert; in 29 Betrieben Wurden Zuwiderhandlungen gegen Schutzgesetze und Verord nungen durch die Beamten festgestellt, 7 Personen wurden dieserhalb bestraft. Von Buchdruckereien und Schriftgießereien unterstanden der Revision 3244 Betriebe mit 70192 Arbeitern. Hiervon waren 49 892 erwachsene männliche Arbeiter, 12 606 Ar beiterinnen über 16 Jahre, 7578 junge Leute von 14—16 Jahren, 116 Kinder unter 14 Jahren. Revidiert wurden 2250 Betriebe mit 59945 Arbeitern. 993 Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften wurden zur Anzeige gebracht und 63 Personen be- straft. In der Papier-Industrie (Papier- und Papierstoff-Fabrikation und -Verarbeitung) wurden 1731 Betriebe gezählt mit 76 289 Per- sonen: 42 140 erwachsene männliche Arbeiter, 26336 Arbeiterinnen über 16 Jahre, 7703 junge Leute von 14—16 Jahren und 110 Kinder unter 14 Jahren. Revidiert wurden 1183 Betriebe mit 64687 darin beschäftigten Arbeitern. Hierwurden646Zuwiderhandlungen gegen Schutzgesetze und Verordnungen ermittelt und 22Personen bestraft. Mehr als nstündige Arbeitszeit für erwachsene Arbeiterinnen Wurde in der Papier-Industrie 45 Betrieben, im ganzen Druck gewerbe 29 Betrieben gestattet. In der Papier-Industrie wurden im Berichtsjahre zusammen 2126 Revisionen vorgenommen, darunter 80 in der Nacht, 112 an Sonn- und Festtagen, und zwar wurden 715 Betriebe einmal, 272 zweimal, 199 drei- oder mehrmal revidiert. In dem poly graphischen Gewerbe belaufen sich die Revisionen zusammen auf 3884, darunter 122 in der Nacht, 150 an Sonn- und Festtagen; 2050 Betriebe wurden einmal, 512 zweimal, 229 drei- oder mehr- mal revidiert. Jugendliche Arbeiter. Auf Grund des § 139 Abs. 2 GO Wurde einer Buchdruckerei genehmigt, die Nachmittagspause uer jugendlichen Arbeiter wegfallen zu lassen und die Vor- mittagspause auf eine Viertelstunde zu verkürzen unter gleich- zeitiger Verringerung der Arbeitszeit auf 83/4 Stunden. Von der Magdeburger Buchdruckerinnung wurde beschlossen, ade Lehrlinge vor dem Eintritt in den Beruf einer ärztlichen Untersuchung unterziehen zu lassen. Ohne ärztliches Brauchbar- eitszeugnis d ar f fortan kein Buchdruckerlehrling mehr ein- gestellt werden. Wie die vorgenommenen Ermittelungen er- Kaben, wurden bis jetzt von keiner andern Innung ähnliche Maßnahmen getroffen. st 11 einer Kartonnagenfabrik des Inspektionsbezirkes Schwelm • e “e der Gewerbeinspektor fest, daß das Verzeichnis der pendlichen Arbeiter keine Angaben über Arbeitszeit und ausen enthielt, und daß die Namen von zwei beschäftigten nidgen Leuten nicht eingetragen waren. Ueberdies wurden mitt halbstündige, sondern nur viertelstündige Vor- und Nach- ur tagspausen gewährt. Gegen die schöffengerichtliche Ver- Biung von 20 M. legte der Unternehmer mit der Begründung harulung ein, daß seine Anlage keine Fabrik sei und zu den bes mWerksmäßigen Betrieben zähle, weil er nur 12—14 Personen zursHäftige, keine elementare Antriebskraft benutze und Beiträge jed da ndwerkskammer leiste. Das angefochtene Urteil wurde gevosh von der Strafkammer aufrecht erhaltet!, indem nach- geltenskn Wurde, daß die Anlage des Angeklagten als Fabrik zu Arbeiterinnen. In einer Lumpensortieranstalt und einer Roh pappenfabrik, wo auch Lumpen sortiert und gerissen werden, also eine erhebliche Staubentwicklung stattfindet, mußten die Arbeiterinnen teilweise in den Arbeitsräumen frühstücken und vespern. Gemäß § i2od GO wurde die Herstellung heizbarer Räume zur Einnahme von Mahlzeiten angeordnet. Einer der Unternehmer erhielt eine polizeiliche Strafe von 20 M., da er die Maßregeln nicht ausführen wollte. Wegen der Art der Beschäftigung von Arbeiterinnen kam es in einer Kartonnagenfabrik in Iserlohn zu Differenzen. Bei dem Gewerbeinspektor erschienen eines Tages fünf Arbeiterinnen dieser Fabrik und erklärten, daß sie ihre Arbeit ohne Inne haltung der Kündigungsfrist aufgegeben hätten, weil der Fabri kant sich weigere, sie weiter mit Kartonnagenarbeiten zu be schäftigen, bevor sie nicht das Umpacken von Papierabfällen er ledigt hätten, welche Arbeit ihre Gesundheit durch große Staub entwickelung schädige. Sie ersuchten den Gewerbeinspektor, er möchte den Arbeitgeber zur Auszahlung von zwei Wochen löhnen veranlassen, weil dieser ihnen in der ausbedungenen Beschäftigungsart keine Arbeit mehr geben wolle. Dem Ge werbeinspektor, der die Richtigkeit der Angaben in der Haupt sache bestätigt fand, gelang eine Einigung dahingehend, daß die Firma einen Wochenlohn für die Arbeiterinnen an den Gewerbe inspektor überwies und damit das Arbeitsverhältnis als aufgelöst betrachtete. Das Geld wurde den Arbeiterinnen durch den Gewerbeinspektor ausgehändigt. Eine Briefumschlagfabrik sah sich genötigt, die Ueberarbeit, welche aus Rücksicht auf die Abfahrt eines überseeischen Dampfers bewilligt war, vorzeitig aufzugeben, weil ihre aus wärtigen Arbeiterinnen zu spät nach Hause kamen und infolge dessen am andern Morgen noch müde und nicht leistungsfähig waren. Arbeiterausschüsse. In einer Buchdruckerei mit rund 500 Ar beitern besteht ein Ausschuß von 25 Mitgliedern, in dem einmal jede Betriebsabteilung und anderseits auch jede Berufsart ver treten ist. Die Betriebsleitung ist in dem Ausschüsse nicht ver treten, erhält aber von jeder Sitzung unter Vorlegung der Tages ordnung Kenntnis und wird zur Teilnahme an den Beratungen jedesmal dann eingeladen, wenn ihre Mitwirkung notwendig er scheint. Diesem Ersuchen ist bisher stets entsprochen worden, und beide Teile sind mit der ganzen Einrichtung außerordentlich zufrieden. Bemerkenswert ist hierbei noch ein on diesem Aus schüsse gefaßter Beschluß, wonach dem Vorsitzenden von den Mitarbeitern sofort Mitteilung gemacht werden muß, wenn ein Gewerbeaufsichtsbeamter die Anlage revidiert. Der Vorsitzende hat alsdann den Beamten auf seinem Revisionsgange zu be gleiten und ihn auf etwaige Mängel hinzuweisen. Die gleiche Anweisung hat in jedem der 14 Arbeitssäle einer der dort be schäftigten Arbeiter für den betreffenden Saal. Auch dieser Einrichtung haben die Arbeitgeber ausdrücklich zugestimmt; denn sie sind der Ansicht, daß auf diese Weise den etwa zu weit gehenden Anforderungen der Arbeiter am besten gesteuert wird. In einer Papierfabrik im Kreise Hirschberg i. Schl, stellten die an den Papiermaschinen beschäftigten Arbeiter eines Tages die Arbeit ein, weil die Erzeugungsvergütung im abgelaufenen Monat für sie zu gering ausgefallen war. Der Direktor gab den Arbeitern sofort kund, daß er mit ihnen am nächsten Tage in Gegenwart des Gewerbeinspektors verhandeln werde, worauf die Arbeiter ihre Tätigkeit wieder aufnahmen. Am nächsten Arbeitstage wohnte der Gewerbeinspektor der Verhandlung bei, und durch Einsichtnahme in die Bücher konnten die Arbeiter von ihrem Irrtum überzeugt werden. Bei dieser Gelegenheit äußerten die Arbeiter den Wunsch nach einem Arbeiterausschuß, damit solche Vorkommnisse fürderhin vermieden werden möchten. Ihrem Wunsche wurde entsprochen. Betriebsunfälle. In eigentümlicher Weise erkrankte ein Ar beiter einer lithographischen Anstalt auf beiden Augen am grünen Star, nachdem er über einer Flamme Druckfarbe her gestellt hatte. Diese besteht aus Wachs, Stearin, venezianischer Seife, Asphalt, Pech, Terpentin und Lavendelöl, die in der an gegebenen Reihenfolge zusammengeschmolzen werden. Die dabei entstehenden öligen Dämpfe entzünden sich zuweilen an der Heizflamme und haben sehr wahrscheinlich die Augen krankheit hervorgerufen, doch hat sich der Fall nicht genügend aufklären lassen. Einer Wiederholung der Erkrankung ist durch Abzug der Dämpfe und Brillenschutz vorgebeugt. Der gußeiserne Trockenzylinder einer Papiermaschine ex plodierte beim Ingangsetzen der Maschine, nachdem er zwei bis drei Minuten mit Dampf geheizt worden war, obgleich das Material an der Bruchstelle vollkommen gesund war, und seine Wandstärke rechnungsmäßig für einen höheren als den vollen Kesseldruck genügen mußte. Der mit dem Mantel aus einem Stück gegossene Boden war glatt abgerissen, hatte die Wand des benachbarten Maschinenhauses durchschlagen und den Ma schinisten getötet. In einer Papierfabrik geriet ein Arbeiter in die schnecken förmigen Quetschflügel einer Papierzerfaserungsmaschine, was seinen Tod herbeiführte. Durch Erhöhung des Einwurftrichters wurde der Wiederholung eines derartigen Unfalles nach Möglich keit vorgebeugt. Schluß folgt