Volltext Seite (XML)
2676 PAPIER-ZEITUNG Nr. 65 Reaktionen, also die zu den Estern der Xanthogeniane, Salpetersäure und Essig-Schwefelsäure führen, die Natrium verbindungen, das Färben, elektrolytische Erscheinungen und Zusammensetzung des Moleküls. Die 2. Unter-Ab teilung bringt die auf Lösung oder Zersetzung hinlaufenden Reaktionen, also Hydrozellstoff und deren Chloracetyl-Ver bindungen, Verdauung und Gärung des Zellstoffs. Das letzte Kapitel enthält eine Besprechung der Zell stoff-Industrien. (Dieses Kapitel werden wir unsern Lesern in ausführlichem Auszug bekannt geben. Schriftleitung.) Der Papierfabrikant, der Färber, der Nahrungsmittel- Chemiker, der Arzt, der Sprengstofftechniker und der Kunstseidefabrikant, ferner alle, die an der Erkenntnis der Materie interessiert sind, können aus dem Buche von C. & B. lernen. Denn die verdienstvollen englischen For scher zeigen uns hier einen Pfad, der uns endlich der Er kenntnis des Wesens von Zellstoff ein Stück näher zu bringen verspricht. Dr. Walter Vieiveg Unfallverhütung in Papierfabriken Der Jahresbericht 1905 des technischen Aufsichtsbeamten E. Schindler, Berlin, über seine Tätigkeit für die Papier macher-Berufsgenossenschaft Sektion V, Köln, enthält unter anderm folgende Winke: Abnutzung und Aenderungen, Neuanschaffungen, Um- und Neubauten zeitigen Mängel. Dies zeigt sich u. a. bei den viel besprochenen Filz- und Papierleitwalzen: Verkürzung des Filz tuches, geringe Aenderung in der Anordnung des Papierlaufs genügt, um den Abstand der Leitwalze vom Trockenzylinder unter das vorgeschriebene Maß zu verengen. Ein allerdings leichter Unfall kam sogar bei einem Walzenabstand von reichlich 8 cm vor. Die Schutzbedürftigkeit der Papierschneidemaschinen betrifft nicht nur die Messer selbst, sondern auch die Führungsschlitze der Messerhalter. Uebrigens wird diesem Uebelstande seitens der Maschinenfabrikanten jetzt mehr und mehr Rechnung ge tragen. Bei einem allerdings durch gröbliche Unachtsamkeit verursachten Unfall am Querschneider wurden einem Arbeiter 3 Fingerspitzen abgeschnitten. Bei Lumpenschneidern fehlten die früher verordneten Sperr keile für die Führungsschlitze des Messerrahmens wiederholt, weil sie nicht, wie verlangt, mit einem Kettchen, sondern mit einem leicht reißenden Bindfaden befestigt worden waren. Durch den ungeschützten Einlauf zwischen Transporttuch und Holz walze an einer neu aufgestellten Maschine wurden 2 Unfälle herbeigeführt. Der zweite, kurze Zeit nach der Revision er folgte Unfall wäre vermieden worden, wenn die Anordnung des Aufsichtsbeamten sofort ausgeführt worden wäre. Ergänzungen an den Einfriedigungen der Dampfmaschinen wurden wiederholt angeordnet, einigemale a :ch Sicherungen der Kondensationspumpen in den zumeist finsteren Unter räumen. Schadhafte Fußböden wurden zumeist in alten Anlagen gerügt, insbesondere wurde auf Abdeckung von Riemen und Senklöchern in schlecht belichteten Räumen Bedacht genommen. Eine sehr erhebliche Besserung wiesen die Transmissions seiten der. Papiermaschinen auf, abgesehen von einigen alten, aufs äußerste beengten Anlagen, denen man fast ratlos gegen übersteht und in denen man sich auf das Mögliche beschränken muß, da nicht alles Erforderliche zu erreichen ist. Solche Be triebe bilden jedoch glücklicherweise nur noch Ausnahmen. Auch die Abdeckungen der Wellenübergänge und der Wellen kupplungen, namentlich dicht über den Laufstegen, fehlten bei weitem seltener als früher; öfter allerdings war über zu geringe Weite der Blechschutzhülsen zu klagen. Immer noch wurden ungeschützte Keilnasen und Stellringbolzen, desgleichen Wellen kupplungen, besonders in der Nähe der Lager, gewöhnliche Rohrschellen als Ersatz für Stellringe, angetroffen, zumal in kleineren alten Betrieben. Vier tötliche Unfälle an Transmissionen kamen vor. Sie hatten ihre Ursache nicht in mangelhaften Einrichtungen, sondern in vorschriftswidrigem Handeln der Betroffenen. In 2 Fällen lag sogar ganz unverantwortlicher Leichtsinn vor: Hindurch kriechen zwischen einem äußerst schnelllaufenden Riemen und Auflegen eines ebensolchen von Hand auf eine hochliegende Scheibe, dicht zwischen zwei anderen schnellen Riemengängen. Sicherung der Naßpressen, welche in den bisherigen Unfall- Verhütungs-Vorschriften ebenfalls nicht vorgesehen war, wurde angeordnet, wo niedrige Lage und leichte Zugänglichkeit der Walzen dies erforderlich machte. Wiederholte Unfälle erklären die Notwendigkeit dieser Maßregel. (Nach § 26 der seitdem in Kraft getretenen abgeänderten Unfall-Verhütungs-Vorschriften sind auch diese Pressen zu schützen.) Daß in 2 Fällen die Sicherungen der Fahrstuhltüren außer Wirksamkeit gesetzt waren, muß auch den Unternehmern oder den Betriebsleitern zum Vorwurf gemacht werden. Duldung heißt hier Mitschuld! Bei einem Fahrstuhl fehlte die Ein richtung zum selbsttätigen Anhalten in den Endstellungen. An alten Winden ließen die Sperr- und Bremsvorrichtungen zu wünschen übrig, an einigen Luken die eisernen Handgriffe, deren Anbringung eine unbedingte Notwendigkeit ist. Bei den Kreissägen wurden unzweckmäßige Schutzhauben, weniger die Spaltkeile beanstandet Erstere waren mitunter kaum etwas anderes als Staub- und Spänefänger, vor allem viel zu kurz, um wirksamen Schutz zu gewähren, auch nicht immer zum Nachstellen eingerichtet. In einem Falle erlitt ein Arbeiter durch Zurückschlagen des Arbeitsstückes (Brettes) einen Ober schenkelbruch. Die häufigen Unfälle an den Kollergängen machten es immer wieder nötig, den Aushang von Plakaten anzuordnen, durch welche das gefährliche, dabei durchaus vermeidbare Nachgreifen mit den Händen verboten wird. Es scheint aber auch seitens der Unternehmerschaft noch nicht der erforderliche Nachdruck auf die Durchführung dieses Verbotes gelegt zu werden. Verkleidungen der Kammradeinläufe, besonders an den Roll apparaten, Bottichen und Rührwerken, mußten in mehreren Fällen als ungenügend erkannt, bei den Rührwerken teilweise auch sichere Feststellungen für die Ausrückerhebel angeordnet werden. Ungesicherte Walzeneinläufe wurden noch vorgefunden bei Satinierwerken, dagegen nicht mehr bei den Kalandern. Bei den Drehscheiben für Gleisanlagen waren in mehreren Fällen die Feststellknaggen abgängig oder schadhaft geworden. Es ist hier besonders Vorsicht am Platze. Als praktische Neuerung, welche zugleich den Vorzug der Billigkeit hat, wurde den Betriebsinhabern ein von dem Schlossermeister Carl Hennig in Bonn erfundener Sicherheits- Leiterfuß empfohlen. Derselbe besteht aus einem anschraub baren eisernen Ansatz mit kleiner, gelenkiger Aufsatzplatte, in deren untere Fläche ein Gummiring eingelassen ist. Von einem Schmirgelstein war die Schutzhaube entfernt worden. An einem Fahrstuhle waren die selbsttätig wirkenden Vertikal- Schiebetüren sämtlich hochgestellt und festgebunden, bei einem andern die zwangsläufigen Sicherungen der Türen durch Ver biegen der Sperrstangen usw. absichtlich unwirksam gemacht worden. Entgegen ausdrücklichem, durch Plakate kenntlich gemachtem Verbot hatte ein Arbeiter bei offenstehender Fahrstuhltür den Fahrkorb heruntergelassen und dadurch einen schweren Unfall veranlaßt. Er wurde auf meinen Antrag in Strafe genommen. Einer anonymen Denunziation eines Arbeiters wurde keine Beachtung geschenkt. Bei Gelegenheit einer polizeilichen Ver nehmung erwies sich eine zweite Denunziation bei näherer Unter suchung als gegenstandslos. Erzeuger und Abnehmer Erfahrung lehrt, daß man Papiere für seinen eigenen Verbrauch glatter und unter besserer Ausnutzung der An lage erzeugt als dies bei Handelsware zu geschehen pflegt. Ebenso leisten die Maschinen mehr, wenn sie für einen entgegenkommenden, als wenn sie für einen mäkligen Kunden arbeiten. Man kann behaupten: In dem Grade, in welchem sich das Verhältnis zwischen Abnehmer und Er zeuger vertrauensvoll gestaltet, .wächst auch der beider seitige Nutzen. Ich habe stets gefunden, daß diejenige Papierfabrik am meisten gewinnt, welches es versteht, nicht nur den eigenen Vorteil, sondern auch den der Ab nehmer zu fördern. Dazu gehört aber, daß man stets mit der Kundschaft Hand in Hand geht und nur solche Papiere fertigt, welche die Kundschaft auch befriedigen. Bei gegenseitigem Entgegenkommen ist dem Fabri kanten menschenwürdiges Arbeiten gesichert, und der Kunde braucht nicht zu befürchten, daß der Fabrikant an seine Abnehmer liefert oder zur Selbstverarbeitung des Papiers übergeht. Wir sehen aus vorstehendem, daß ein Papiermacher nicht allein ein guter Fabrikant, sondern auch ein guter Mensch sein muß, wenn er es zu etwas bringen will. E. P. Einfuhr von Lumpen in Schweden. Wie die Berliner Handels kammer erfährt, wird die Einfuhr von Lumpen nach Schweden aus den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen sowie aus dem Regierungsbezirk Stettin wieder gestattet. K.