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2628 PAPIER-ZEITUNG Nr. 63 Gelbliches Druckpapier 7682. Frage: Ich bestellte vor einiger Zeit durch Ver mittlung eines hiesigen Vertreters bei einer deutschen Papier- Fabrik 500 Ries Druckpapier nach einliegendem Muster I, wo bei ich zur Bedingung machte, daß das Papier genau in der gleichen Qualität geliefert werden müsse und namentlich nicht mehr durchscheinen dürfe. Die Lieferung erfolgte in einer sehr erheblich abweichenden Qualität, wie Sie aus dem beiliegenden Muster II ersehen. Das Papier kam so spät in Hamburg an, daß der Kahn sogar nachts gelöscht werden mußte, damit die Ware noch den Dampfer er reichte. Ich rügte sofort bei Erhalt der Handmuster, daß das gelieferte Papier bedeutend durchscheinender sei, als meine Probe. Der Vertreter der Firma meinte aber, daß der Kunde wahrscheinlich nichts über das Papier sagen würde, ich solle es nur abschicken. Da ich meine sämtlichen Bezüge sofort nach Erhalt der Rechnung bar bezahle, beglich ich auch dieses Papier, behielt mir aber alle Rechte hinsichtlich der ab weichenden Lieferung vor. Wie zu erwarten, brachte mir eine der letzten überseeischen Posten eine scharfe Reklamation meines Kunden, der das Papier unter keinen Umständen an nehmen und verwenden will, weil es in jeder Beziehung gering wertiger ausgefallen sei als die Probe. Bitte prüfen Sie mit aller Unparteilichkeit die beiden einliegenden Proben, welche mir von meinem Kunden übersandt wurden. Halten Sie die Be anstandung für begründet? , Antwort: Der überseeische Kunde beanstandet das ge ringere Gewicht, die schlechtere Beschaffenheit und die ab weichende Farbe. Wir finden den Stoff beider Papiere ziemlich gleich, halten aber die Beanstandung insofern für berechtigt, als Papier II trotz etwas dunklerer Farbe erheblich durchscheinender und leichter ist als Papier I. Das Qua dratmetergewicht von Papier II beträgt 61 g, während Papier I 68 g/qm wiegt. Das geringere Gewicht des ge lieferten Papiers trägt zu dessen größerer Durchsichtigkeit bei. Das Mindergewicht von 10 v. H. übersteigt das zu lässige Maß der Abweichungen erheblich. Ueberseeische Lebenshaltung — Vorstrafen 7683. Frage: 1. Um welchen Prozentsatz lebt man in einem überseeischen Lande teurer als in Deutschland? 2. Kommen Geldstrafen von 1—10 M. in den Leumunds-Nach weis, der bei der Polizei von jeder Person hinterlegt wird, und muß man solche Strafen angeben, wenn man als Zeuge vor Gericht steht? Antwort: 1. Die Kosten der Lebenshaltung sind je nach Land und Bedürfnis verschieden. Wir verweisen auf die Beantwortung einer ähnlichen Frage unter »Anstellung in Südamerika« im Briefkasten von Nr. 41 S. 1744. 2. Wie die Polizei die Leumunds-Anmerkungen ein tragen läßt, wissen wir nicht. Es dürfte hier jedoch nicht die Höhe der Strafe, sondern die Art des Vergehens maß gebend sein. Vor Gericht muß man auf Befragen die Strafe, zu welcher man verurteilt wurde, angeben. Polizei strafen zählen jedoch nicht mit und haben keinerlei Einfluß auf den Leumund. Zelluloidieren von Papierwaren 7684. Frage: Ich bitte um Nennung eines Buches, welches die Bearbeitung oder Rezepte angibt zum Zelluloidieren von Papierwaren. Antwort: Ein Buch über diesen neuen Sonderzweig der Papierverarbeitung gibt es kaum. Ein Aufsatz über den Gegenstand ist in Nr. 83 von 1905 erschienen. Papierstoff grün färben 7685. Frage: Ich habe Papier wie beifolgendes Muster zu liefern, wobei es hauptsächlich auf die Farbe ankommt. Die Probe sandte ich bereits an die Farbenfabrik X und erbat mir die passende Farbe, als welche mir die Firma X Papiergrün sandte. Ich habe meinen Holländern, die 50 kg Stoff fassen, je 100 g Farbe zugeteilt, kann aber keine andere Färbung als bei gefügtes Muster I erzielen. Ich bitte Sie um einige Winke und Ratschläge. Antwort: In Erfurts »Färben des Papierstoffs« (Verlag der Papier Zeitung, Preis 12 M.) hat Muster Nr. 79, für welches, wie für alle andern Muster in diesem Buch Stoff und Farbmischung angegeben sind, ähnliche Farbe, wie. das vom Fragesteller nachzumachende Papier. Holzstoffpappe von brettartiger Härte 7686. Frage: Gibt es eine weiße oder braune Holzstoffpappe, die durch Präparation brettartige Härte erhält, ohne namentlich bei weißer sogen. Holzpappe zu große Brüchigkeit durch diese Präparation zu erhalten? Antwort: Wir kennen kein Verfahren der erwähnten Art. Polizeiliche Erlaubnis zum Postkartenhandel ? 7687. Frage: Soeben erscheint in meinem Laden ein Schutz mann und fragt, ob ich Postkarten mit Ansichten verkaufe, da ich nun solche allerdings nur mit Berliner Ansichten führe, be merkt derselbe, daß ich zum weiteren Verkauf eine polizeiliche Erlaubnis haben müßte und eine solche vom zuständigen Revier bewirken könnte. Da mir von einem Gesetz oder sonst einer polizeilichen Vor schrift hierüber nichts bekannt ist, bitte ich um Mitteilung, ob Ihnen hierüber etwas bekannt ist. Antwort: Auch wir kennen keine gesetzliche Vorschrift, nach welcher polizeiliche Erlaubnis zum Postkartenhandel nötig wäre. Geschäfls-Nachrichten 7688. Frage: 1. Ist Ihnen bekannt, ob es eine Liste oder regelmäßig erscheinende Zeitschrift gibt, die in zuverlässiger Weise und in genügend Zeit vor der Eröffnung Mitteilung macht von Neugründungen größerer und kleinerer Firmen? Für mich würde allerdings nur eine Liste oder Zeitschrift in Betracht kommen, die auch das Großherzogtum Baden in hin reichender Weise behandelt. 2. Wissen Sie, ob es einen Verein selbständiger Agenten des Luxuspapierfaches gibt und ob er in Baden oder Süddeutsch land eine Zweigvereinigung besitzt? Oder gibt es eine Vereinigung von Agenten der Kunst anstalten? Wenn ja, wo sind die Sitze der Vereine, und an wen hat man sich zu wenden? Antwort: 1. Eine Liste oder Zeitschrift, welche vor Er öffnung von Neugründungen Mitteilung macht, ist uns nicht bekannt. Soweit möglich, bringt die Papier-Zeitung solche Nachrichten unter der Abteilung Geschäfts-Nachrichten in jeder Nummer. Das Großherzogtum Baden ist darunter ebenso wie alle andern Industriegebiete vertreten. 2. Wir empfehlen dem Fragesteller, sich an den Zentral- Verband Deutscher Handlungsagenten-Vereine, Sitz Berlin NW 7, Universitätsstraße 3B zu wenden. Dort wird er eingehende Auskunft erhalten. Weiß Einschlag-Papier 7689. Frage: Ein Kunde bestellte bei uns 1000 kg sat. weiß Einschlagpapier in Qualität wie seine Vorlage A, unsere Liefe rung fiel nach beifolgendem Muster B aus. Der Kunde ver weigert die Abnahme der Ware, weil unsere Lieferung weder Glätte noch Festigkeit seiner Vorlage erreiche. Ist der Abnehmer hierzu berechtigt, bezw. inwieweit ist dies der Fall? Antwort: Das Papier ist zwar als Einschlagpapier ver wendbar, hat aber die vom Kunden gerügten Mängel. Mtnderwert etwa 7 v. H. Haftung für fremdes Eigentum 7690. Frage: Von der Papierfabrik X bezog ich einige Mal Flaschenseiden mit Druck. Bei dem ersten Bezüge wurden mir für ein Gummiklischee . . M. berechnet und von mir bezahlt. Im Oktober 1905 soll mein Klischee bei einem größeren Brand schaden der Fabrik vernichtet worden sein. Ich wollte den Betrag von . . M. zurückerstattet haben, worauf ich durch Post karte folgende Antwort erhielt: »Antwortlich Ihrer gefl. Karte vom 19. er. bedauern wir sehr, Ihnen den seinerzeit für das Gummiklischee berechneten Betrag nicht kreditieren zu können. Es handelt sich im vorliegenden Falle um Ihr Eigentum, das Sie hätten versichern müssen, wenn Sie Ansprüche für das selbe stellen wollten. Sie haben uns einen derartigen Auftrag jedoch niemals gegeben.« Ich teile die Rechtsanschauungen der Papierfabrik nicht, und da diese Sache für weitere Kreise Inter esse hat, bitte ich Sie, diesen Fall Ihrem juristischen Beirat zu unterbreiten. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Ausdrücklich statuiert das Gesetz eine Haftung für fremdes Eigentum wegen unterlassener Feuerversicherung nur beim Kommissionär und beim Lagerhalter (§§ 390, 417 HGB) und auch bei diesen nur dann, wenn ein Auftrag zur Versicherung erteilt war. Die Verpflichtung zur Versicherung fremden Eigentums ist davon abhängig, ob nach der Art des Gewerbebetriebes oder einer bestehenden Handelssitte die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Versicherung fremden Eigen tums gebietet. Ob dies hier der Fall ist, würde im Streit fälle von dem richterlichen Ermessen abhängen. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencsi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Straße 29