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2622 PAPIER-ZEITUNG Nr. (3 Deutsche amtliche Zoll-Auskünfte und Zolltarif- Entscheidungen Vergl. Nr. 62 S. 2578 Der Hamburgische General-Zolldirektor hat für gedruckte Waren kataloge nebst zugehörigen gedruckten Preislisten, im amtlichen Warenverzeichnis Stichwort »Kataloge« Ziffer 2, ferner Stichwort »Preisverzeichnisse« und Stichwort »Papier- und Pappwaren« Ziffer 8a 1, den Zollsatz der Tarif-Nr. 670 mit jo M. für 1 Doppel zentner angeordnet. Der Katalog besteht aus mehreren Papier lagen, die aneinander geheftet und durch einen unmittelbar an den Rücken geklebten Streifen Buchbinderleinen mit zwei Deckeln aus Kartonpapier verbunden sind; er enthält die Abbil- 'düngen der Waren (Aexte und dergleichen) und dabei die An gabe der Nummern und nähere Bezeichnungen. Die Preisliste besteht aus mehreren mit Draht zusammengehefteten Papicrblättern und gibt unter den Nummern und Bezeichnungen des Katalogs die Preise für die verschiedenen Größen an. Die lediglich zur Verbindung einzelner Teile des Katalogs dienenden Zeugstoff streifen bleiben nach der Vorbemerkung na zum Warenver zeichnisse bei der Tarifierung außer Betracht. Diese Waren kataloge werden aus Schweden hier angebracht. Derselbe General-Zolldirektor hat für zu Heften vereinigte Reklame-Drucksachen, im amtlichen Warenverzeichnis Stichwort »Papier« Anmerkung zu Ziffer 5, ferner Stichwort »Bücher« Ab satz 2 und Stichwort »Papier- und Pappwaren« Ziffer8a 1, eben falls den Zollsatz der Tarif-Nr. 670 mit joM. für 1 Doppelzentner festgesetzt. Die Proben bestehen in zu Heften vereinigtem, be drucktem Papiere. Die Hefte enthalten lediglich geschäftliche (gewerbliche) Mitteilungen und Ankündigungen; sie sollen durch Angabe von Rcisewegen, Fahrplänen und dergleichen das nach Amerika reisende Publikum auf die Transportgelegenheiten ver schiedener amerikanischer Eisenbahn- und Dampfschiffsgesell schaften aufmerksam machen. Die Proben sind hiernach nicht zu den literarischen Erzeugnissen zu rechnen. Sie werden aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt. Die Großherzoglich badische General-Zolldirektion in Karls ruhe hat für Jacquardkarten nach System WerdoR, im amtlichen Warenverzeichnis Stichwort »Papiei- und Pappwaren« Ziffer 8b, den Zollsatz der Tarif-Nr, 671 mit yo M. für einen Doppelzentner festgesetzt. Jacquardkarten nach System »Verdol« bestehen aus durchlochtem, gelblichem, 32 cm breiten Zellstoffpapier, auf das zur Verstärkung des Papiers an den Längsseiten und in der Mitte je ein etwa 2 cm breiter, mit undichtem, weitmaschigem Baum wollengewebe unterlegter Papierstreifen aufgeklebt ist; die ein zelnen Fäden des Gewebes sind etwa 11/2 bis 21/2 mm von einander entfernt. Die Verbindung mit dem Gewebe ist nicht als ganz unwesentlich anzusehen, sie hat vielmehr den wesentlichen tech nischen Zweck, den leicht zerreißbaren Papierkanten größere Haltbarkeit zu geben. Die Jacquardkarten sind deshalb als Papierwaren in Verbindung mit Gespinstwaren anzusehen. Die Ware stammt aus Frankreich, wird jedoch aus der Schweiz ein geführt; sie findet Verwendung als Jacquard-Dessin. Der General-Zolldirektor zu Hamburg hat für Musterbücher aus Papier in fester Verbindung mit Umschlag aus Buchbinderzeug- stoff, im amtlichen Warenverzeichnis Stichwort »Papier« Anmer kung zu Ziffer 5, ferner Stichwort »Bücher« Absatz 2 sowie Anmerkung 1 und Stichwort »Papier- und Pappwaren« Ziffer 8b, ebenfalls den Zollsatz der Tarif-Nr. 671 mit yo M. für 1 Doppel zentner bestimmt. Die Musterbücher enthalten in der Hauptsache die durch Druck hergestellten Abbildungen von Wand- und Deckenbekleidungsstoflen, die im Handel die Bezeichnung »Ana- glypta« und »Salamander« führen, in zahlreichen verschiedenen Mustern mit beigedruckten Nummerangaben und Bemerkungen über Größe usw., von den Mustern sind einige allgemeine Er läuterungen über die Anwendung der Waren und dergleichen, sowie eine zur Benutzung als Preisliste bestimmte Zusammen stellung der Muster nach Nummern und Bezeichnungen abge druckt, in welche die Preise noch nicht eingetragen sind. Die Bücher werden zwecks Erlangung von Aufträgen zur Lieferung der Waren (Warenanbietung) an Tapetenhändler verteilt. Hiernach liegt zu Büchern vereinigtes bedrucktes Papier vor, welches nicht zu den literarischen Erzeugnissen gehört. Die Ware wird aus England eingeführt. Die Großherzoglich Badische General-Zolldirektion in Karls ruhe hat für die Druckschrift »Der Wanderer, Kathol. Literatur und Anzeigeblatt für Kirche, Schule und Haus«, im amtlichen Waren verzeichnis Stichwort »Bücher« Absatz 1, die Zollfreiheit nach Tarif-Nr. 674 als literarisches Erzeugnis anerkannt und dieselbe als eine Druckschrift bezeichnet, die den Zweck hat, Verlagserzeug- nisse durch Besprechungen, Aufsätze über die Person und die Werke einzelner Schriftsteller und Abdruck von Proben, teil weise mit Bilderschmuck, zur Kenntnis der Leser zu bringen. Am Schlüsse der Druckschrift sind auch Anzeigen von Geschäfts leuten aller Art angefügt, außerdem ist am Schlüsse ein kleiner Streifen freigelassen, der dieUeberschrift trägt »Die im »Wanderer« angezeigten Bücher und Bilder sind zu beziehen durch«. Die Druckschrift ist als literarisches Erzeugnis anzusehen und wird aus der Schweiz eingeführt. Dieselbe General-Zolldirektion hat auch für einige zu Heften vereinigte Druckschriften die Zollfreiheit nach Tarif-Nr. 674 als literarische Erzeugnisse ausgesprochen. Die Hefte sollen von einer Fabrik chemisch-pharmazeutischer Erzeugnisse in Basel eingeführt werden und enthalten Berichte von Aerzten über ihre Erfahrungen mit den in der Ueberschrift angegebenen Heilmitteln und Angaben über die Anwendungsvorschriften für diese Mittel. Sie sind als literarische Erzeugnisse zu behandeln. Ihre Her stellungsländer sind die Schweiz, Oesterreich-Ungarn und Deutschland. Der Hamburgische General-Zolldirektor hat das Handelsjahr buch von Portugal iqo6 ebenfalls als literarisches Erzeugnis nach Tarif-Nr. 674 für zollfrei erklärt. Das Buch dient zur Belehrung für alle Personen, insbesondere aus dem Handelsstande, die sich über portugiesische Verhältnisse im allgemeinen oder im beson deren unterrichten wollen und enthält demgemäß zunächst allge meine Angaben überstaatliche Einrichtungen, Herrscherhaus und dergleichen, Sitz der Behörden, Münzen, Maß, Gewicht usw. des Landes, ferner Beschreibungen der einzelnen Orte und ihrer Sehenswürdigkeiten mit geographischen, statistischen usw. Mit teilungen, daneben die Adressen der an den Orten ansässigen Geschäftshäuser, öffentlichen Personen usw. und schließlich in mäßigem Umfang auch allgemein gehaltene geschäftliche Anzeigen (Annoncen). Die Herausgabe des Buches erfordert eine umfang reiche literarische Tätigkeit. Es liegt hiernach ein literarisches Erzeugnis vor, das im amtlichen Warenverzeichnis unter dem Stichwort »Bücher« Absatz 1 begriffen ist. Dasselbe wird viel fach von Portugal eingeführt. 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