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DDAPIER-VERARBEITUNG ■ Bu CH G EWERBE1^^ Zollhandbuch für die Papier-Industrie Es wird z. Zt allgemein als ein großer Uebelstand empfunden, daß die Bestimmungen der neuen Zolltarife und Handelsverträge sehr verstreut und dadurch für den einzelnen Industriellen und Exporteur fast unzugänglich sind. Es fehlt ein Nachschlagewerk, welches die in- und ausländischen Tarife nebst den sonstigen Bestimmungen übersichtlich zusammengestellt enthält. Die Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels (Berlin IV 9, Köthenerstr. 14) hat deshalb schon lange beabsichtigt, ein Zollhandbuch für die Papier industrie herauszugeben. Wie im Juni-Bericht der Ver einigung mitgeteilt wird, ist von diesem Zollhandbuch nun mehr der erste Band, behandelnd die europäischen Staaten, fertiggestellt und dem Druck übergeben. Es war not wendig, den weitschichtigenStoff in zwei Teilen zu bearbeiten, um nicht das Erscheinen des namentlich für den Handels verkehr mit den europäischen Staaten unentbehrlich ge wordenen Handbuches noch länger hinauszuschieben. Das Werk wird nicht nur die Zollpositionen und Zollsätze für die Erzeugnisse der Papier-Industrie einschließlich des Druck- und Buchgewerbes sowie der Schreibwarenfabri kation bringen, sondern auch bei jedem Land in übersicht licher Form eingehende Mitteilungen enthalten über die bestehenden Handelsverträge, über die Taravorschriften, über die Zollbehandlung der Muster und Retourwaren, über die Vorschriften betreffend Herkunftsbezeichnungen der Waren, über die Besteuerung der Handelsreisenden, über die Zollbehandlung der im Zolltarif nicht namentlich auf geführten Waren, über die Zollbehandlung der aus ver schiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren, über die Bestimmungen betreffend den zollfreien Veredelungs-Ver kehr und ähnliche Einrichtungen, über den Verkehr mit den deutschen Konsulaten im Ausland, über die Schlichtung von Zollstreitigkeiten u. dgl. m. Für Deutschland werden sowohl die Erzeugnisse als auch die Rohstoffe der Papier industrie und verwandten Gewerbe berücksichtigt; außer dem sind die wichtigen Bestimmungen der deutschen Ver edelungs-Ordnung im Wortlaut beigefügt. Das Buch, welches einen Umfang von etwa 12 Bogen haben wird, soll in allernächster Zeit erscheinen. Vorausbestellungen auf das Werk können schon jetzt erfolgen. Die zweite Hälfte des Buches, behandelnd die außereuropäischen Länder, soll im Herbst dieses Jahres erscheinen. Preis des demnächst erscheinenden ersten Bandes, gebunden, 6 M. Für Mitglieder der Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie u. d. P. 4 M. Im voraus bestellte Exemplare werden portofrei zu gesandt. Da die Auflage klein ist, dürfte Vorbestellung zweckmäßig sein. Verlag der Papier-Zeitung Berlin W 9 Lohnbewegung im Steindruckgewerbe Der Ausschuß des Schutzverbandes Deutscher Stein druckereibesitzer hat in seiner am 23. Juli in Berlin ab gehaltenen Sitzung beschlossen, über die lokalen Forde rungen der Aussperrorte nicht früher in Verhandlungen einzutreten, bevor nicht in allen Streik- und Aussperrorten die Arbeit wieder aufgenommen ist und zwar auf Grund der Zugeständnisse, die bei der früheren Verhandlung ge macht worden sind und die sich auf die zentrale Reglung der Arbeitszeit, des Ueberstundenzuschlags und der Feier tagsbezahlung bezogen. Die Streiks und die Aussperrungen dauern also fort. (Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker usw.) Ende des Buchbinderstreiks Am 30. Juli vormittags fand in Stuttgart eine zweite Versammlung der ausgesperrten Buchbinder statt. Diese beschloß, entgegen dem Beschluß der ersten Versammlung, mit 422 gegen 99 Stimmen, am 1. August früh die Arbeit wieder aufzunehmen. Hierdurch sind die Befürchtungen, daß der Stuttgarter Beschluß in Berlin und Leipzig eine neue Aussperrung zur Folge haben würde, hinfällig ge worden. In Berlin ist am 30. Juli die Arbeit aufgenommen worden. Es sind bis jetzt 300 Arbeitnehmer und-nehmerinneh wieder eingestellt worden. Einige Betriebe begannen die Arbeit erst am 1. August. Ungefähr 500 der Ausgesperrten sind also noch ohne Arbeit geblieben. Doch haben die Arbeit geber diesen am 30. Juli nochmals erklärt, daß ihre Ein stellung, so weit möglich, in den nächsten Tagen erfolgen wird. (Berliner Morgenpost) Leipzig. Die ausständigen Buchbinder sind am 30. Juli zur Arbeit zurückgekehrt. Nur etwa 50 v. H. fanden Wieder- einstcllung in den von ihnen früher verlassenen Betrieben, und diese erfolgte unter Beseitigung der Kündigungsfrist. Sobald die Arbeitsaufnahme sich nicht in gewünschter Weise glatt vollzieht, wollen die Arbeitgeber die Möglich keit sofortiger Wiederentlassung der Eingestellten in der Hand behalten. (Frkf. Ztg.) Ansichtskarten ohne Ankunftsstempel Die zahlreichen Beschwerden, die der Reichspost wegen des textverwischenden Ankunftsstempels zugingen, haben Erfolg gehabt. Ansichtspostkarten mit schriftlichen Mitteilungen auf der Vorderseite erhalten fortan keinen Ankunftsstempel mehr. So lautet eine Anordnung des Reichspostamtes, die am 2. August an sämtliche Postanstalten des Reichspostgebiets ergeht. Seit dem schriftliche Mitteilungen auf der Vorderseite von Ansichts karten zugelassen sind, wollten die Klagen nicht verstummen, daß die Mitteilungen durch den Ankunftsstempel unleserlich gemacht seien. Die Maßregel gilt zunächst als ein Versuch. Der Aufdruck des Ankunftsstempels unterbleibt aber nur bei Ansichtskarten mit schriftlichen Mitteilungen auf der Vorder seite. Bei Postkarten ohne Mitteilungen auf der Vorderseite wird der Ankunftsstempel nach wie vor aufgedruckt. Die Post verwaltung hatte schon vor mehreren Jahren versucht, den An kunftsstempel bei Postkarten überhaupt wegzulassen. Auf aus drücklichen Wunsch der Handelskreise wurde aber die Stempelung der Postkarten bei der Ankunft wieder ein geführt. Der Fortfall des Ankunftsstempels auf Ansichtskarten mit Schreibraum auf der Vorderseite wird von der An sichtskarten-Industrie freudig begrüßt werden. Diese Karten erhalten für den Verbraucher erhöhten Wert, wenn er weiß, daß die Mitteilungen nicht durch den Ankunftsstempel un leserlich gemacht werden. Die lange erbetene Anordnung kann also den Verbrauch der Ansichtskarten nur heben. Kartenbriefe für den Ortsverkehr Zu Nr. 60 S. 2477 Ich unterbreite Ihnen beiliegend einige Exemplare, meiner neu herausgekommenen Kurzbriefe. Der »halbwegs verschlossene Kartenbrief« (ohne Gummierung und Perforierung) hat nach meiner Meinung fast keinen Wert. P. Hagelberg, Berlin Der Kurzbrief hat die Form der amtlichen Kartenbriefe, besteht aus feinem, starkem Doppelpapier (außen blau, innen weiß), hat abgerundete Ecken und entsprechend ab gerundete Lochreihe, an welcher der etwa 8 mm breite Rand abgerissen werden kann. Der Rand einer Innenseite ist gummiert.