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2504 PAPIER-ZEITUNG Nr. 60 Reisekosten des Vertreters 7664. Frage: Meine Firma sowohl wie ich wohnen nicht in B. Ich wurde als Platzreisender für B angestellt mit der Verpflichtung, wenn dies verlangt werde, Norddeutschland zu besuchen. Meine Firma stellte mich auf eine Probezeit von 3 Monaten an; diese ist nicht zur Zufriedenheit der Firma aus gefallen, weshalb unser Verhältnis für den 31. Mai seitens der Firma gelöst wurde. Sie bezahlte auf Verlangen die Herreise nach B nebst Zehrungsspesen unterwegs und den Kosten des Hotels für die erste Nacht am Tage meines Eintreffens. Ich ver lange nun auch die Fahrspesen bis zum Wohnort meiner Firma vergütet, was sie verweigert, da darüber keine Ab machungen getroffen seien. Ich befinde mich doch für die Firma auf Reise, gleichviel, ob ich mehrere Plätze besuche oder nur B, dies geht aus beifolgenden Anlagen: An stellungsbrief, Vertrag und Legitimationskarte des Vereins Kreditreform hervor. Selbst wenn ich nur als Platzagent an gesehen würde, so hat man mich doch nicht an dem zu bear beitenden Platze angestellt, sondern mich vom Platze, wo meine Firma wohnt, nach B auf Reisen gesandt, hat mich auf Kosten der Firma dahin fahren lassen, muß mich demnach auch kostenlos wieder zurück kommen lassen. 1. Hat die Klage um Erstattung der Reisespesen zurück Erfolg? 2. Welche §§ des BGB stehen mir zur Seite? 3. Hat die Firma das Recht, von mir zu verlangen, ich soll am 3r. Mai noch für sie in B tätig sein und dann am 1. Juni, wo ich doch nicht mehr im Dienst der Firma stehe, erst zurück fahren? 4. Wo habe ich meine Klage anzubringen? Objekt 26 M. 20 Pf Antwort: Das BGB enthält u. W. für diesen Fall keine besondere Vorschrift. Da über die Bezahlung der Hin- und Herreise nichts ausgemacht war, so regelt sich die Zahlungs pflicht nach dem Handelsbrauch sowie nach dem, was recht und billig ist. Wir kennen keinen Handelsbrauch für einen solchen Fall. Da von der Bezahlung der Hinreise im Vertrag nichts erwähnt war, und die Firma diese Reisekosten doch ohne weiteres bezahlte, so durfte der Fragesteller folgern, daß auch' die Rückreise von der Firma bezahlt würde, falls die 3monatige Probezeit nicht zu endgiltiger Anstellung führte. Man kann aber auch der Firma nicht Unrecht geben, wenn sie sich weigert, die Rückreise zu bezahlen, denn bei einer Probeanstellung nehmen sowohl Dienstgeber wie Dienstnehmer eine gewisse Gefahr mit in den Kauf, und durch Bezahlung der Hinreise kann der Dienstgeber seinen Teil der Gefahr getilgt haben. Ferner ist zu berück sichtigen, daß ein Platzagent kein Reisender ist. Ein klarer Rechtsanspruch des Fragestellers auf Bezahlung der Rück fahrt besteht also unseres Erachtens nicht, ebensowenig ein Anspruch auf Verwendung des 31. Mai für die Rückfahrt. Fragesteller sollte also nicht den Rechtsweg betreten (die Klage wäre beim Kaufmannsgericht am Wohnort der Firma einzubringen) sondern der Firma einen Vergleich anbieten, etwa derart, daß die Firma die Hälfte der Rückfahrt bezahlt. Schema F 7665. Frage: De quoi s’agit-il dans la phrase: »travailler suivant Schema F«, qui se trouve dans l'article »Gummieren von Briefumschlägen« Nr. 39, page 1620? Antwort: Nach Schema F arbeiten, heißt, eine alt gewohnte Vorschrift nach dem Wortlaut ausführen, ohne zu bedenken, ob sie für den Fall paßt. Man gebraucht diesen Ausdruck meist in spöttischem Sinne, und er hat seinen Ursprung im Amtsstil. Es war nämlich, und ist wohl jetzt noch in vielen Aemtern üblich, daß der Vor gesetzte auf die Akten schrieb: »Zu erledigen nach Schema (d. h. Vordruck) F«. Gummiertes Papier 7666. Frage: Welchen Zusatz gibt man zu Gummi arabicum, um das Rollen des Papiers und Brechen der Gummischicht, welch letzterer Umstand namentlich bei Etiketten schlecht aus sehend wirkt, zu verhindern? Glyzerinzusatz leistet nicht aus reichend Dienst. Antwort: Die verschiedentlich empfohlenen Mittel, welche man dem Gummi zusetzen sollte, um das Rollen des gum mierten Papiers und Brechen der Gummischicht zu ver hindern, scheinen sich nicht bewährt zu haben. Dagegen hat sich die Verwendung der sogenannten »nichtrollenden, gummierten Papiere« sehr gut eingeführt, welche nach einem patentierten Verfahren erzeugt werden. „Tolly“ Weizenschabestärke anerkannt die beste Buchbinderstärke. Grösste Ausgiebigkeit, 5 Klebekraft und Haltbarkeit. Garantiert rein Weizen. TOLHAUSEN & KLEIN, Frankfurt am Main Gea Regga Briefordner und Schnellhefter ohne Lochung, die sich in der Praxis wirklich bewährt haben. ,, Modelle 1906 ganz neu. * , Mk. 1.50. 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