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Ansichtskarten-Rummel Gegen Geschäftstüchtigkeit ist nichts zu sagen, nur darf sie nicht solche Blüten treiben, wie sie es anläßlich der Geburt des Sohnes vom Kronprinzenpaare getan hat. Gegen solche beinahe amerikanische »Smartheit« muß jeder rechtlich denkende Mensch Einspruch erheben, denn sie ist die Vorstufe zum Schwindel. Kommt da ein findiger Fabri kant anläßlich des frohen Ereignisses auf den Gedanken, den kleinen Sprößling mit hohem Elternpaar auf Ansichtskarten zu verewigen. Der Gedanke wäre nicht besonders originell, aber in diesem Falle eilt der biedere Schlauberger den Ereignissen bedeutend voraus, indem er schon am vierten Tage nach der Geburt eine Karte herausbringt, die Vater und Mutter (letztere in ausgeschnittenem Gesellschafts kleid) mit dem Baby, das nebenbei gesagt, wie ein Kind von drei Monaten aussieht, der erstaunten Mitwelt zeigt. Diese Karte ist also, gelind gesagt, eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Schlimmer noch ist ein anderes Mach werk desselben Verlegers, der sich aus den Vertretern von drei Generationen deren fünf zusammenkonstruiert, indem er den Kaiser, der bekanntlich zur Zeit in Norwegen weilt, den Kronprinzen und den Neugeborenen in einer Gruppe vereinigt, hinter der die beiden Bilder von Kaiser Wilhelm I. und Kaiser Friedrich aufgestellt sind. Auf diese Art lassen sich übrigens noch mehr Generationen zusammenschustern! Das Bedauernswerte und zugleich Ueberraschende bei dieser Fixigkeit ist, daß die Bilder anscheinend mit Genehmigung des Konprinzen »konstruiert« worden sind, da sie einen dahingehenden Vermerk tragen. Ich habe es bisher nicht für möglich gehalten, daß sich der deutsche Michel durch einen findigen Fabrikanten mit solcher Dreistigkeit »etwas vormachen läßt«, und daß dies noch mit höchster Ge nehmigung geschehen darf. Dieser Smartheit kann im Interesse des reellen Geschäftsbetriebes nicht kräftig genug entgegen getreten werden. Da die Nachahmung dieser Karte außerdem, wie eine Aufschrift besagt, seitens des Verlegers gerichtlich verfolgt wird, kann es kommen, daß später die nach einer Naturaufnahme vervielfältigte »authentische« Ansichtskarte der kronprinzlichen Familie dem Richter verfällt. Carol Hilarius Der Verein der Papier- und Schreibwarenhändler Münchens hat an den Magistrat das Gesuch gerichtet, zu gestatten, daß die Papier- und Schreibwarenläden an den beiden Festsonntagen während des XV. deutschen Bundesschießens und während der Oktoberfestsonntage und zwar bis 6 Uhr abends, offenhalten dürfen. Der Magistrat beschloß jedoch, das Gesuch zur Ge nehmigung bei der Kgl. Polizeidirektion nicht zu begutachten. In einer Zuschrift an die »Münchener Post« erklärt der Verein seine Beweggründe zu dem Gesuch wie folgt: »Der Verein der Papier- und Schreibwarenhändler Münchens legt Wert darauf, zu konstatieren, daß er seine Eingabe betr. Erlaubnis zum Offenhalten der Läden an den beiden Schützen fest-Sonntagen erst dann gemacht hat, als der Magistrat gegen das gleiche Gesuch der Nahrungsmittelbranche nichts einzu wenden hatte. Wer so unter dem ungesetzlichen Wettbewerb zu leiden hat, wie die kleinen Geschäfte unserer Branche, kann es dem Verein nicht verargen, wenn er versuchte, dem Post karten- usw. Verkauf durch die Nahrungs- und Genußmittel branche an den betr. Festsonntagen eine Spitze zu bieten. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkte der allgemeinen und vollständigen Sonntagsruhe, was uns aber nicht verhindert, gegen unnötige Ausnahmeverfügungen Front zu machen.« Verbot von Ansichtspostkarten. Die »Berliner Morgenpost« brachte kürzlich eine Beschwerde darüber zum Abdruck, daß Ansichtskarten, deren Verkauf verboten wurde, nicht öffentlich gekennzeichnet, sondern in den Läden einfach beschlagnahmt würden. Darauf ist der Redaktion ein Schreiben des Berliner Polizei-Präsidiums zugegangen, in welchem es u. a. heißt: Bei der großen Anzahl der in ganz Deutschland ergehenden Ver urteilungen, Ansichtskarten betreffend, ist es nicht möglich, allen Geschäftsleuten, die mit Ansichtskarten handeln, Kenntnis von den Urteilen zu geben. Diese, wie auch das Breslauer Urteil (um das es sich bei der Beschwerde gehandelt hat) werden im »Deutschen Fahndungsblatt«, das vom Bureau des Königlichen Polizei-Präsidiums in Berlin herausgegeben wird, regelmäßig bekannt gegeben. Interessenten haben daher Gelegenheit, durch Einsichtnahme des Fahndungsblattes sich auf dem Laufenden zu halten. Das Blatt kostet pro Jahr io M. -u- Visitenkarten mit Photographie sind Herrn Hermann Rüdde in Köln a. Rh. als Gebrauchsmuster gesetzlich geschützt worden. Diese Karten sollen dem Uebelstande abhelfen, daß Teilnehmer an Kongressen, deren Namen man bei der gegenseitigen Vor stellung häufig nicht versteht, Gelegenheit finden, sich persönlich kennen zu lernen. Es wird vorausgesetzt, daß alle Teilnehmer solche Karten besitzen und je ein Exemplar derselben an die Kongreßleitung abgeben. Diese stellt die sämtlichen Karten zu einem Tableau zusammen, das an geeigneter Stelle ausgehängt wird, um den Kongreßteilnehmern Gelegenheit zu geben, sich daraus zu informieren und sich gegenseitig kennen zu lernen. In ähnlicher Weise suchte der Vorsitzende des Ausschusses für den internationalen Verleger-Kongreß in Mailand, Herr Ricordi, den gleichen Zweck zu erreichen, indem er die Abzeichen der Kongreßteilnehmer mit einem Schildchen versehen ließ, das den Namen des Inhabers trug. Das offen getragene Abzeichen zeigte dann bei der Begegnung, mit wem man es zu tun hatte, Probenschau Ansichtskartenfächer DRGM von Emil Storch in Wien VI, Mariahilferstrasse 7. Eine neue geschützte Art bildet der Französische Faltenfächer mit Ansichten. Er ist auf Holz gestell doppelt mit feinem durchsichtigem Pergamynpapier überzogen und trägt in farbigem Druck das Bild eines großen Schmetterlings, dessen Körper von einer gefälligen Mädchen gestalt gebildet wird. Auf den Flächen der Flügel sind vier verschiedene Ansichten einer Stadt abgebildet, und oben zwischen den Flügeln steht »Gruß aus . . . «. Solche Fächer werden mit jedem gewünschten Bilde und der ent sprechenden Aufschrift gefertigt. Da beide Fächer sehr gebrauchsfähig sind, so dürften sie in den heißen Monaten ein gern gekauftes Reise-Andenken von praktischem Wert bilden. Vergl. Anzeige in dieser Nr. Radikal, Zeichengummi von Adolf Prestien, Hannoversche Gummiwaren- und Textilriemen-Fabrik in Hannover-Linden. Dieser Radiergummi für Bleistift wird in 15 verschiedenen Größen und in den Farben weiß, blau, rot und grün ge liefert. Er nimmt Schmutz und Bleistiftstriche leicht und schnell vom Papier, ohne dieses zu verletzen oder bei häufigerem Radieren fettig oder glasig zu machen. Außer dem ist Radikat, das sich fester als Gummi anfühlt, sehr sparsam im Gebrauch, und die sich ergebenden Radierspäne haften nicht am Papier. Vergl. Beilage zu dieser Nummer. Postkarten mit Bildern vom Erdbeben in San Francisco, Verlag von Alfred Schulze in Berlin C 19, Wallstr. 17-18. Eine Serie von 20 Karten in feinem Buntdruck schildert das Erdbeben und das Feuer in San Francisco, sowie den Zustand der Stadt unmittelbar nach dem Unglück. Da die Bilder auf photographischer Grundlage beruhen, so bieten sie im ganzen eine anschauliche und ziemlich zuverlässige Schilderung der Zerstörung. Leider haben sie englische Unterschriften. Die Aufschriftseite ist in der in Deutschland zulässigen Weise geteilt, so daß dort Mitteilungen an gebracht werden können. Radierschablonen für die Schreibmaschinen mit Reklame von Copir-Union in Berlin S, Stallschreiberstr. 57. Die Firma bringt neuerdings Radierschablonen auf den Markt, die zwecks Benutzung als Reklameartikel mit der Firma und allerhand Anpreisungen versehen sind. Sie sollen bei Ein käufen als Zugabe umsonst mitgegeben werden, um den Mascbinenschreiber dauernd an die Bezugsquelle für Schreib maschinenbedarf zu erinnern. Diese Schablonen sind aus farbigem Zelluloid, Gelatine oder dünnem Metall gefertigt und tragen mehr oder minder eingehende Empfehlungen von Schreibmaschinengeschäften.