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welche außen von den Zugstangen umfaßt werden und durch deren gemeinsame Drehung die Tiegelfläche dem Druckfundamente genähert oder durch entgegengesetzte Drehung von ihm entfernt wird. Der die beiden exzentrischen Büchsen behufs gleich zeitiger Drehung verbindende Bügel, der sogenannte Druck- stellbügel, besitzt meist zwei nach der Drehachse des Tiegels gerichtete Bohrungen, durch welche zwei unter Federdruck stehende Bolzen treten. Diese federnden Bolzen besitzen als Druckstellklinken unten je einen keil förmigen Zahn, welcher in eine passende Aussparung der auf dem Tiegel befestigten Stahlplatten, Druckstellplatten genannt, eingreift. Das Ausheben der Druckstellklinken aus der entsprechenden Zahnlücke der Platten zum Zwecke der Druckabstellung geschah bisher meistens durch einen unmittelbar wirkenden Handgriff, mit welchem der auf den Druckstellklinken lastende Federdruck überwunden werden mußte. Um die hiermit verbundene unbequeme Kraftanstrengung zu verringern, sind Ausführungen ge schaffen worden, welche den genannten Handgriff nicht unmittelbar, sondern unter Vermittlung einer Hebelüber setzung auf die Druckstellklinke wirken lassen, wobei der Hebel gelenkig mit der Druckstellklinke verbunden ist und sich beim Anheben mittels einer vorstehenden Knagge auf den Druckstellbügel stützt. Auch vorliegende Erfindung benutzt eine Hebelüber setzung, um leichtes Anheben der Druckstellklinken zu erzielen, bei ihr ist aber, abweichend von den bisherigen Ausführungen, der Handgriff zur Bewegung der Druck stellklinken nicht mit diesen selbst, sondern mit dem Druckstellbügel gelenkig verbunden. Ferner ist die An ordnung derart getroffen, daß nur beim Ausheben des Zahnes der Druckstellklinken aus der Druckstellplatte, also beim Abstellen des Druckes, eine kraftschlüssige Ver bindung zwischen dem Handgriffe und den Klinken be steht, während beim Anstellen des Druckes die Klinken vollständig außer Berührung mit dem schweren Handgriffe stehen, wodurch möglichst geringe Abnutzung der Klinken und Druckstellplatten herbeigeführt wird. Wegen der Einzelheiten muß auf die Patentschrift ver wiesen werden. Matrizenkörper für Letternguß von Elektrizitäts-Aktien- Gcsellschaft vormals Schuckert & Co. in Nürnberg. DRP 172405. (Kl. 15). Die für Letternguß bisher verwendeten Matrizen aus Stahl haben bei verhältnismäßig geringer Abnutzung den Nachteil, daß infolge der Härte des Stahls die zum Prägen der Matrizen benutzten Stempel häufig brechen. Matrizen aus weichem Metall weisen anderseits den Mangel auf, daß sie rascherer Abnutzung an den Auf- lageflächen, die gegen das Gießinstrument gedrückt werden, unterliegen als Stahlmatrizen, und daß sich auf den gegen das Gießinstrument gedrückten Flächen der Matrize leicht Gießmaterial durch Adhäsion festsetzt, dessen nachträgliche Entfernung durch Abbürsten Arbeit und Zeitverlust bedingt. Vorliegende Matrize soll unter Vermeidung der den Matrizen aus weichem Metall oder dessen Legierungen anhaftenden Mängel die Vorteile der aus Stahl her gestellten Matrizen besitzen. Zu diesem Behufe werden die aus weichem Metall oder weichen Legierungen hergestellten Matrizenkörper auf den der Abnutzung unterworfenen Flächen beispiels weise durch ein elektrolytisches Bad verstählt, wobei das Matrizenauge abgedeckt wird und von der Verstählung ausgeschlossen bleibt. Paten t-A nspruch: Matrizenkörper für Letternguß, dadurch gekenn zeichnet, daß der aus weichem Metall oder einer Legierung solcher Metalle bestehende Matrizenkörper vor oder nach erfolgter Prägung ganz oder an den der Abnutzung unterworfenen Stellen, mit Ausnahme des Matrizenauges, nach irgend einem hierfür geeigneten Verfahren einen Ueberzug aus Stahl oder anderem harten Metall erhält. Patentgefärbte Holz-u.Lederpappen in den schönsten Farben und Dessins D. R.-P. No. 120525 Ersatz für beklebte Pappen empfehlen Hochstein & wetnberg BERUH S 42 182762 Kartonpapierfabrik für Natur-, Glace- und Fantasie-Karton Alleinige Fabrikanten von Prägepapier und Unterdruckpapier D. 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