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2320 PAPIER-ZEITUNG Nr 56 Lieferung auf Abruf 446. Schiedspruch Eine Firma in A bestellte am 26. September 1905 Strohpappe in 5000 kg Ladung zum 15. Oktober 1905. Ferner am n. Novem ber 1905 zum 15. Dezember 1905 wieder 5000 kg, also stets mit einem Monat Lieferzeit. Nun schrieb die Firma am 14. Dezem ber einen Nachsatz bei einer Kontoabrechnung wörtlich: »Falls Sie mit dem Skontoabzug nicht einverstanden sind, erbitten wir uns den Scheck unverzüglich zurück. Nehmen Sie gefl. 10000 kg Strohdeckel auf Abfrage in Nota.« Eine Bestätigung unserseits ist hierauf nicht gegeben, dieserhalb auch nicht von der Firma in A reklamiert. Durch ein Versehen wurden diese Pappen, ohne vorher zu fragen, in einer geschlossenen Ladung von 1000 kg Mitte Januar geliefert, also in der früheren Lieferzeit von einem Monat. Die Firma weigerte sich, den Waggon abzunehmen, weil er auf Abruf bestellt sei. Der Waggon ging zum Spediteur. Nach mündlichen Unterhandlungen nahm jedoch die Firma die Hälfte der Ladung ab, preßte uns aber um einen Nachlaß von 20 M. auf 5000 kg. Dazu kamen dann noch die Rollgelder, Lagerspesen usw., wodurch wir nicht allein bei den billigen Preisen nichts verdienten, sondern viel Geld zulegen mußten. Der Firma war es anscheinend nur darum zu tun, sich billig in den Besitz der Waren zu setzen, weil das Wort »Abfrage« übersehen ist, trotz dem sie Bedarf hatte, denn sonst hätte sie die 5000 kg doch nicht angenommen. Wir haben die zweiten 5000 kg anderweitig verschleudern müssen, weil es ungewöhnliche Formate waren. Im Verlauf einiger Zeit fragte die Firma, welche Vorteile wir ihr geben würden, wenn sie auch die anderen 5000 kg ab zunehmen bereit sei. Wir haben darauf nicht geantwortet. Nun kommt die Firma heute und verlangt Nachlieferung der restlichen 5000 kg. Wir haben dagegen eingewendet: 1. Wir hätten nichts mehr für sie in Nota, denn 2. auf die damalige Bemerkung vom 14. Dezember 1905 unter der Abrechnung sei von uns keine Bestätigung gegeben, weil wir grundsätzlich keine Aufträge auf Abruf für unbestimmte Zeit annehmen. 3. habe sie früher in einmonatlichen Lieferzeiten abgerufen und bezogen, während jetzt ein halbes Jahr verflossen sei. 4. können Strohdeckelfabriken ihre Preise auf ein halbes Jahr nicht feststellen, weil sie mit den wechselnden Stroh preisen rechnen müßten, und Stroh heute über 3 / 5 teurer sei als sonst, die Pappenpreise infolgedessen wesentlich höher seien. Pappenfabrik Z. Der Besteller schildert den Hergang gleichlautend und bemerkt dann: Im Besitze Ihres Briefes vom 30. pto., teilen wir zu unserer Anfrage wegen Lieferung der Strohpappen höflichst mit, daß wir uns schließlich Ihrem Schiedspruch unterwerfen wollen, denn es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß die Pappen fabrik Z zur Lieferung verpflichtet ist, wobei wir noch be merken, daß dieselbe unzweifelhaft ohne weiteres liefern würde, wenn die Strohpappen nicht teurer oder gar billiger geworden wären. Im übrigen möchten - wir noch erwähnen, daß die Firma schon früher spätere Lieferungs-Aufträge von uns an genommen hat. Papierverarbeiter A. Die Pappenfabrik Z hat bei Bestellung der letzten 10000 kg die Worte »auf Abfrage« übersehen oder nicht verstanden und sandte die nach ihrer Meinung fest be stellten 10000 kg in der üblichen Frist nach A. Da sie somit über einen wesentlichen Punkt des Auftrags im Irr tum war, denselben auch nicht bestätigte, so war kein Kaufvertrag zustande gekommen, und sie ist zu keinerlei Nachlieferung verpflichtet. Die irrtümliche Sendung der 10000 kg, für welche Fragesteller genug gebüßt haben, war eben ein Irrtum, aber keine Bestätigung der Bestellung »auf Abfrage«. Verdampfung von Zellstofflaugen Vacuum-Verdampfanlagen und Ofen- Verdampfsysteme bis su den einfachsten Konstruktionen liefern auf Grund lang jähriger Erfahrungen für (182110 Natron- und Sulfitfabriken Metallwerke vorm. J. Aders A.-G., Magdeburg-N. Henckels’sche Walzen Baumwoll- Papier- Asbest- Wickel- Antideflektions- Gummi- Roll-Kalander mitwza Pergamyn-Kalander * Kalander Joh. Albert Henckels, Düsseldorf [178171 B asalt-Lava-, Granit-, Grünstein-, Sandstein-, Defibreur-, Raffineur- u. Kollergangsteine, sowie Steinwalzen und Holzschleifsteine liefert in jeder Bearbeitung und Grösse Carl Ackermann, SteMAruMesüzer, Köln, IfUxengraben 16. [179903 Rückgewinnung des Wassers aus den Saugkästen — System KRON-KINAUX Patentanmeldung K 30877 Getrennte Absaugung dar.Luttsnd Schaum und Fettflecken, Nntharmarhrne der mit dem Saugwasser verlorenen Nuitvarmauu8 Fasern, Farbe, Lelm, Erde etc., K räftica mechanische, sehr regelmässige Saugung, wenig nIaH Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luftpumpe, da das Saugerwasser nicht in die Pumpe gelangt, liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma In Gölzern (Sachsen) [178302