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In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von i M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 6r, Gitschinerstr. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Ansichtskartenbrief, bei dem zwei an den Rändern durch eine Zwischenlage zur Bildung eines Hohlraumes getrennte, übereinander angeordnete Karten vorgesehen sind von Leo Wolfram in Wien. DRP 168889. (Kl. 54) Die Abbildungen zeigen eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes in Grundriß und senkrechtem Schnitt. Der aus Karton oder dergl. verfertigte Ansichtskarten brief besteht aus zwei Teilen A und B, die mittels eins Bolzens 1 drehbar miteinander verbunden sind. Um eine Beschädigung der Kartenteile durch die Bolzenenden zu verhüten, sind Unterlagsblättchen 2 angeordnet. Der obere Kartenbriefteil A trägt, wie sonst bei Ansichtskarten üblich, ein passendes Bild, eine Prägung für Gratulationszwecke oder dergl., während auf der äußeren Seite des Teiles B der bei Kartenbriefen gebräuchliche Adressenvordruck an gebracht ist. Dieser Teil B besitzt auf der Innenseite eine Vertiefung 3, die zur Aufnahme von kleinen Gegenständen verschiedenster Art bestimmt ist. Diese Vertiefung 3 wird durch Anbringung einer festen Randleiste 4 erhalten, die Bild 1 entweder angeklebt oder durch Pressung des inneren Teils der Kartenbriefhälfte B erzeugt wird. Dem Bolzen z gegen- über ist in einer Ausnehmung der Randleiste 4 ein be liebiger Verschluß s angebracht. Es kann z. B. der be kannte Handschuhverschluß zur Verwendung kommen, um unbeabsichtigtes Oeffnen des Ansichtskartenbriefes zu ver hindern. Außerdem kann ein Verschluß 6 verwendet werden, bei dem eine an der Innenseite des Teiles B befestigte, durch die Ausnehmung der Randleiste geführte Zunge auf der Außenseite des Teiles A versiegelt wird, um unbefugtem Oeffnen des Ansichtskartenbriefes vorzubeugen. Patent- A n spräche : 1. Ansichtskartenbrief, bei dem zwei an den Rändern durch eine Zwischenlage zur Bildung eines Hohlraumes ge- trennte, übereinander angeordnete Karten vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine feste Randleiste (4 zwischen den um einen Bolzen (1) drehbaren Kartenteileh (A und B) angeordnet und ein Verschluß in einer in der Randleiste (4) vorgesehenen Ausnehmung zur Vermeidung unbeabsichtigten Oeffnens angebracht ist. 2. Ansichtskartenbrief nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des einen Teiles (B) eine Zunge (6) befestigt ist, die durch die Ausnehmung der Randleiste geführt und an der Außenseite des Teiles (A) versiegelt wird, um unbefugtem Oeffnen vorzubcugen. Trommelfilter mit endlosem Filtertuch von Eugen Füllncr in Herischdorf b. Warmbrunn. DRP 172254. (Kl. 12) Die bisher bekannt gewordenen Entwässerungstrommeln der Trommelfilter mit endlosem Filtertuch sind mit einem aus Drahtgewebe oder dergl. gebildeten Mantel versehen, der auf einer Drahtlage ruht, die über die .auf den Stirn kränzen der Trommel befestigten Leisten in einheitlicher Windungsrichtung gewickelt ist. Diese Trommel dient als Führung für das endlose Filtertuch innerhalb der zu fil trierenden Flüssigkeit. Sie ist für diesen Zweck aber nur bei Anwendung eines aus Drahtgewebe oder dergl. be stehenden Außenmantels verwendbar, da ohne letzteren das Filtertuch entsprechend dem Schraubengang der Draht wicklung nach der einen Seite verschoben und schließlich ablaufen würde. Nach vorliegender Erfindung wird unter Fortfall des aus Drahtgewebe oder dergl. gebildeten Außenmantels letz terer unmittelbar von zwei von der Trommelmitte aus mit entgegengesetzt gerichteter Windung verlaufenden Draht bahnen gebildet. Hierdurch wird bezweckt, außer der Gradführung des Filtertuches die Poren des endlosen Filtertuches bei seinem Durchgang durch die zu filtrierende Flüssigkeit immer wieder zu öffnen, die Durchlässigkeit des Filtertuches während des Filtervorganges aufrecht zu erhalten und möglichst gleichmäßige Filterwirkung zu sichern. Die Abbildung veranschaulicht diese Einrichtung an einer Trommel mit polygonalem Querschnitt. Die Trommel besteht aus den beiden zehneckigen Stirn kränzen b und c, auf welchen die mit Zwischenräumen nebeneinanderliegenden Leisten d angebracht sind. Von der Mitte der Trommel aus ist je ein Draht e. und f in schraubenförmigen Windungen um die Trommel derart ge wickelt, daß die Windungen der einen Trommelhälfte der jenigen der anderen entgegengesetzt laufen. Die eine Trommelhälfte ist also nach Art des Rechtsgewindes und die andere Trommelhälfte nach Art des Linksgewindes einer Schraube bewickelt. Wenn es bei langen Trommeln zu Erzielung einer mög lichst großen Streckkraft erforderlich wird, die Steigung der Schraubenwindungen verhältnismäßig groß zu nehmen, so bewickelt man jede Trommelhälfte mit mehreren Drähten nach Art des zwei-, drei- oder mehrgängigen Schrauben gewindes. Auf diese Weise werden dann die bei einer eingängigen Windung von großer Steigung sonst ent stehenden großen Zwischenräume zwischen den Windungen vermieden und damit das Durchdrücken des Filtertuches ausgeschlossen, wie es sonst infolge des auf ihm lastenden hydrostatischen Druckes eintreten würde. Bei der Drehung der Trommel innerhalb des Filter behälters schmiegt sich das Filtertuch an die Drahtbahnen und wird infolge der entgegengesetzten Wicklungen beider