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Papier-Verein Rheinland-Westfalen Hauptversammlung am Sonntag, i^. Juli, morgens n Uhr, im Zoologischen Garten zu Elberfeld Tages-Ordnung: i. Geschäftsbericht. 2. Kassalegung. 3. Neuwahl des Vorstandes. 4. Verschiedenes. Nach der Versammlung 121/2 Uhr findet ein gemein sames Mittagessen im Zoologischen Garten statt. Um 3 Uhr Wagenfahrt über die Evertsaue, durch das Burgholz und über Küllenhahn zum Freudenberg, allda Kaffeerast. Von da nach Elberfeld zum Hotel Weidenhof, woselbst ein Fest trunk gereicht wird. Wir bitten unsere Mitglieder freundlichst, an dieser Versammlung und der daran anschließenden Festlichkeit mit ihren Damen recht zahlreich teilzunehmen. Der Preis der Festkarte beträgt für jede teilnehmende Person 6 M. Anmeldungen bis 11. Juli an Herrn Fritz Müller, Elber- jeld, Adlerstraße 3, erbeten. Der Vorstand Offene Kellerroste am Schaufenster Die offenen Kellerroste, welche am Schaufenster über den Kellerlöchern angebracht sind, bilden einen Uebel stand, der vielen Ladeninhabern schon Nachteile gebracht hat. Es wird gewöhnlich angenommen, daß die Kellerlicht schächte offen sein müssen, um genügend Licht und Luft zu geben; besonders in größeren Städten, wo hohe Mieten keine großen Lagerräume zulassen, muß der Keller als Lager- oder Packraum dienen. Oft ist dort auch eine Reparaturwerkstatt eingerichtet; alle diese Räume müssen aber genügend Licht und Luft haben, um darin arbeiten zu können. Oben ist ein einfacher Eisenrost auf gesetzt, welcher den beschriebenen Zweck erfüllt. Es sammelt sich jedoch sämtlicher Schmutz und Staub dort an, sodaß eine solche Kelleröffnung oft einer Müll abladestelle gleicht; dem stets feuchten Keller wird durch Eindringen von Regen oder Schnee weitere Feuchtigkeit in großer Menge zugeführt, und viele Leute, besonders Damen, welche doch beim Einkauf oft am meisten zu be stimmen haben, besichtigen aus begreiflichen Gründen eine Schaufenster-Auslage nicht, welche erwähnten Uebelstand aufweist. Im Winter bei Frost und Schnee gleitet man auf den Rosten aus usw., und doch läßt sich mit wenig Kosten Abhilfe schaffen. Um Ersatz für die einfachen Kellerroste zu beschaffen, lasse man die Roste entfernen und die Kelleröffnung am Hause nach innen, also dem Keller zu, abschrägen, sodaß die Oeffnung an der senkrechten Wand hinaufzieht, diese kleine Maurerarbeit verursacht wenig Kosten. Nun lasse man von einem Schlosser einen Winkeleisenrahmen ein setzen |, welcher im wagerechten Teil Rohglas- oder Prismenverglasung hat, und im oberen senkrechten Teil mit einem Rostengitter versehen ist, welches genügend Licht und Luft durchläßt. Man kann aber auch hier Roh glas- oder Prismenverglasung wählen und die senkrechte Seite mit Ventilationsklappen versehen lassen. Das Roh glas hat leider den Nachteil, wenig lichtdurchlässig zu sein, während die Prismenverglasung das aufgefangene Licht durch Strahlenbrechung über den ganzen Keller verteilt. Die Prismen bestehen aus weißem, undurchsichtigem Kristallglase, welches auf der Außenseite glatt oder flach gemustert, auf der Innenseite jedoch mit Rauten in Prismen form besetzt ist. Die Prismen leiten alle schräg ein fallenden Lichtstrahlen, je nach Form der Raute, mehr oder weniger horizontal nach innen weiter. Die gesamte Licht fülle, welche ein Fenster einzulassen vermag, wird also dem Raume bis in seine entlegensten Winkel zugeführt, ohne wie bisher zum größten Teile vom Fußboden ver schluckt zu werden. Diese Konstruktionen geben mehr Licht als bisher und auch Luft, wenn Ventilationsklappen angebracht werden. Ansammeln von Schmutz sowie Eindringen der Feuchtig keit wird vermieden, und man tut den Käuferinnen einen großen Gefallen. Amerikanische Schreibwaren Signier-Feder, Amerikan. Patent Nr. 777018, von George E. Green und Emmet W. Wagoner in Emporia, Kansas. Die in einen Halter gewöhnlicher Art geschobene Signierfeder ist in Bild 1 für sich allein dargestellt. Bild 2 zeigt sie in einem Halter 6 und zwar in der Lage, welche sie beim Signieren einnimmt. Die Feder ist aus Kupfer blech hergestellt. Mit dem hinteren, schmaleren Teil 4 wird sie in einen Schlitz des Halters geschoben. Eine Bild 1 über das vordere Ende des Halters geschobene Metall hülse 7 verhindert das Spleißen des Halterstiels und sichert die Befestigung. Der vordere Teil 1 der Feder ist erheblich verbreitert und am vorderen Rande angeschärft. Die Kante 2 steht nicht genau senkrecht zu den Seitenrändern, sondern etwas schräg. Sobald man die Feder in die ge eignete Signierflüssigkeit getaucht hat, führt man, indem man der Feder die aus Bild 2 ersichtliche Lage gibt, rasch über den zu signierenden Gegenstand, damit die Tinte nicht abtropft. Nach den Untersuchungen der Patent inhaber soll Kupfer das einzige Metall sein, das die Tinte gleichmäßig abfließen läßt. Schleuderei der Warenhäuser Anbei überreiche ich Ihnen eine Anzeige des Warenhauses A. B. in C. vom 18. Juni 1906, erschienen im Stadtanzeiger Nr. 271. Von einer ganzen Reihe Artikeln unseres Papierfaches, die durch solches Geschäftsgebaren zu Schundpreisen ins Publikum kommen, und reelle Waren immer mehr vom Markte verdrängen, befindet sich die Anpreisung: »10 große Rollen Klosettpapier 85 Pf.«. Ich ließ 10 Rollen holen, und es handelt sich um die Marke »Normal«, welche eine westfälische Papierfabrik herstellt. Die Rollen wogen 250 g, also kommt das Kilo auf 34 Pf., wobei das Warenhaus 2 große Bogen Packpapier, Bindfaden und Träger dazu gibt. In den Worten »große Rollen Klosettpapier« liegt eine grobe Täuschung des Publikums, da die reelle Schwere einer Rolle Klosettpapier 250 g ist, und »große« Rollen 300—320 g, 350 g und mehr wiegen. Im Interesse des reellen Papierhandels bitte ich Sie, diese Ausführungen in eine der nächsten Nummern aufzunehmen. H. S. Das uns übersandte Zeitungsblatt bestätigt die Angaben des Einsenders. In Ladengeschäften darf nach Eintritt der Sonntagsruhe nicht bedient werden. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Köln a. Rh. hat entschieden, daß die Inhaber offener Verkaufs stellen nicht berechtigt sind, Kunden, die vor Beginn der Sonntagsruhe in den Laden eingetreten sind, noch abzufertigen, wenn sich diese Abfertigung über den Zeitpunkt des Laden schlusses hinaus erstreckt. Die beim Eintritt der Sonntags ruhe im Geschäftslokal noch anwesenden Kunden müssen also vom Geschäftsinhaber entlassen werden. —t