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2244 PAPIER-ZEITUNG Nr. 54 Plakatlieferung 444. Schiedspruch Wir bitten in nachstehender Streitfrage um Ihr gefl. Urteil. Am 8. Dezember 1905 erhielten wir von der Tintenfabrik A. auf ein von uns vorgelegtes Plakat-Original einen Auftrag auf 10000 Plakate zu 241/, Pf., nachdem wir vorher aufgefordert worden waren, unsere »billigsten« Preise abzugeben. Dem zufolge hatten wir unserer Kalkulation eine Ausführung zu grunde gelegt, welche der modernen Technik dieser Arbeit voll ständig entsprach und nicht mehr Farben genommen, als durch aus notwendig war. Probedruck A wurde eingesandt und daraufhin bemerkt, daß der bloße Arm zu weibisch erscheine und die ganze Sache zu fleischermäßig aussähe, obwohl die Vorlage sich mit dem Original vollkommen deckte. Hierauf übermalten wir den Arm wie Muster B zeigt und erhielten auf dieses Muster B hin Druckgenehmigung. Muster C zeigt den Ausfall der Ware! Am 2. Juni schrieb uns genannte Firma wie folgt: Die Sendung Plakate ist in meinem Besitz, leider kann ich aber nicht sagen, daß das Plakat schön bezw. nach den Proben ausgefallen ist. Der Arm und vor allen Dingen die Hand ist viel zu blau, und macht letztere un willkürlich den Eindruck, als ob es die Hand eines Tinten abfüllers sei; es ist mir eigentlich nicht recht klar, warum der Arm und die Hand den Fleischton des Gesichtes nicht haben. Ebenso ist der Daumen arg verzeichnet und hat auch an der Innenfläche einen Tintenfleck! Ich verweigere zunächst die Annahme dieses Tintenfingers entschieden. Auch das Auge ist zu blau geworden. Erwarte hierüber Ihre Erklärung und zeichne Tintenfabrik A Wir antworteten brieflich, daß die Ausführung genau nach dem genehmigten Probedruck vorgenommen sei und wiesen darauf hin, daß zwischen dem mit der Hand hergestellten Probe druck und der Maschinen-Auflage stets ein kleiner Unterschied sein wird, namentlich bei einem in wenig Farben hergestellten Plakat, weil die Farben stets etwas kräftiger im Auflagedruck herauskommen. Das Plakat sei lediglich auf Fernwirkung be rechnet und wäre nicht mit süßlichen Chromoarbeiten von 14 bis 20 Farben zu vergleichen. Auf dieses Schreiben erhielten wir unterm 9. Juni 1906 fol gende Antwort: Ich bedaure, Ihre Ansicht vom 7. ds. durchaus nicht teilen zu können, die Tintenfinger usw. bleiben, und wenn Sie 10 Schritt zurücktreten. Ihr Maschinen-Meister hätte gleich nach den ersten Drucken den Fehler merken müssen; ich stelle Ihnen die Sendung zur Verfügung, da ich mich mit diesem Plakat nicht lächerlich machen will und er suche um Verfügung. Tintenfabrik A Infolge nachträglich gepflogener Unterhandlung erklärte sich die Tintenfabrik A bereit, sich mit uns Ihrem Urteil zu unter werfen, um welches wir bitten. Der Auftrag war das erste Ge schäft mit dieser Firma. Die Aufforderung »billigste« Preise abzugeben, mußte uns annehmen lassen, daß der Besteller nicht sein Hauptaugenmerk auf für die Reklamewirkung nebensächliche Punkte richten wird. Es war nicht anzunehmen, daß der Firma, die doch alte Reklameleute sind, es nicht bekannt sein sollte, daß immer ein kleiner Unterschied zwischen dem durch die »schmiegsame« Handwalze hergestellten Probedruck und dem durch die gleichmäßigen Maschinenwalzen hergestellten Auflagedruck besteht. Hätten wir ahnen können, daß für die Herren Nebensächlich keiten »Hauptsachen« sein würden, so hätten wir von vornherein 2 Farben mehr zu der Arbeit verwendet, um die nachträglich gewünschten Feinheiten zu erreichen und dann den Preis eben entsprechend höher notiert. Die billigst gestellte Preisabgabe, die im übrigen noch sehr hoch gefunden wurde, konnte uns naturgemäß nicht ahnen lassen, daß der Firma das Verständnis für das moderne Plakat abgeht. Das Original fügen wir zum Vergleich ebenfalls bei. Daß die Wirkung des Originals nicht erreicht worden ist, liegt daran, daß wir auf Wunsch der Firma den bloßen Arm abdecken und den entsetzlich vielen Text anbringen mußten. Muster A und B geben Ihnen hierfür die Beweisstücke. Kunstdruckerei B Die Kunstdruckerei B sandte uns mit vorstehender Darlegung das Original des Plakats, a) den Druck, wie er vom Reisenden zur Gewinnung des Aüftrags vorgelegt wurde, b) einen Andruck mit eingezeichnetem Text, sowie c) ein Exemplar des endgiltigen Auflagedruckes. Die Ab weichungen zwischen dem Auflagedruck und dem Andruck überschreiten nicht die unvermeidlichen Abweichungen zwischen lithographischem Handpressen- und Schnellpressen druck. Die bemängelte Hand hat auf den beschatteten Teilen leichten bläulichen Schimmer, die Verzeichnung ist vorhanden, jedoch so geringfügig, daß sie keinerlei Recht zur Beanstandung ergibt, auch den Wert des Blattes nicht herabsetzt. Ueber den Reklamewert des Plakates mußte Käufer bei Aufgabe der Bestellung im Klaren sein, die bläulich abschattierte Hand sowie der Schattenfleck auf dem Daumen, den der Käufer für einen Tintenklex hält, bieten keinen Grund zur Beanstandung, umsoweniger, als Besteller, indem er möglichst niedrige Preise forderte, zu erkennen gab, daß es ihm in erster Linie auf einfache Wirkung ankam. Wir entscheiden, daß die Tintenfabrik A die Plakate zum vereinbarten Preise abnehmen muß. Verdampfung von Zellstofflaugen Vacuum-Verdampf anlagen und Ofen- Verdampfsysteme bis zu den einfachsten Konstruktionen liefern auf Grund lang jähriger Erfahrungen für [182110 Natron- und Sulfitfabriken Metallwerke vorm. J, Aders A.-G., Magdeburg-N. Slderosthen-Lubrose in allen Farben-Nuancen Bester Anstrich für Elsen, Zement, Beton, Mauerwerk gegen Anrostungen und chemische Einwirkungen — Isolationsmittel gegen Feuchtig keit — Fa9aden-Anstrich 173739 Alleinige Fabrikanten: Aktien-Gesellschaft Jeserich, Chemische Fabrik, Hamburg ■ l Rückgewinnung des Wassers aus den Saugkästen - System KRON-KINAUX - Patentanmeldung K 30877 Getrennte Absaugung darnLattene daWasssrg, bal Schaum und Fettflecken, Nntharmarhino der mit dem Saugwasser verlorenen Nuutvarmavung Fasern, Farbe, Lelm, Erde etc., Kräftioa mechanische, sehr regelmässige Saugung, wenig nia,, Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luftpumpe, da das Saugerwasser nicht In die Pumpe gelangt, liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma in Gölzern (Sachsen) 1178302