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3256 PAPIER-ZEITUNG Nr. 78 Nunmehr kamen eine Reihe von Vorführungen, an welchen sich Mitglieder der Beamtenschaft und Arbeiterschaft be teiligten. Herr Kramer hielt einen humoristischen Vor trag. Dann wurde durch acht Herren und acht Damen ein Reigen aufgeführt, in welchem die Damen als Farben tuben und die Herren als Flaschen mit Pelikantinte auf traten. Die Posse »Ein gelungener Streich« wurde von Mitgliedern des Geschäfts sehr wirkungsvoll gespielt. Ein lebendes Bild, welches den Wirkungskreis des Pelikans darstellte, beschloß die Reihe der Vorführungen. Dann begann etwa um Mitternacht der Tanz, welchem die an wesende Jugend eifrig huldigte. 3. Festessen im Künstlerhaus Sonntag, 17. September, fand um 6 Uhr abends in den vornehmen Räumen des Künstlerhauses ein Festessen zur Feier der Fabrikeinweihung statt, zu welchem außer den Freunden und führenden Angestellten des Hauses die Spitzen der hannövrischen Behörden erschienen. Die Zahl der Gäste betrug etwa 80. Alle Eingeladenen hatten an einem der vorhergegangenen Tage die Fabrik besichtigt. Ein vorzügliches Mahl mit auserlesenen Weinen wurde dar geboten und durch eine Reihe von Trinksprüchen gewürzt. Landrat Graf Wedel, in -dessen Landkreis die Fabrik liegt, rühmte den Neubau als groß und schön. Der Erbauer habe es verstanden, darin den praktisch denkenden Verstand mit künstlerischer Feinheit zu vermählen. Sozialpolitik und Aesthetik seien in dem Bau zufriedengestellt. Handels- kammer-Präsident Kommerzienrat Werner wiesauf dieMannig- faltigkeit der hannövrischen Industrie hin und pries die große Verbreitung der Günther Wagnerschen Erzeugnisse, welche den Ruhm Hannovers nach allen Weltteilen tragen. Herr Fritz Beindorff dankte allen denen, die an dem Bau mitgewirkt haben, insbesondere Herrn Baurat Taaks. In Abwesenheit dieses Herrn erwiderte sein Oberingenieur, Herr Fischmann. Hierauf überreichten zwei Freunde des Hauses, die Herren Röbbelen und Abt, Herrn Beindorff einen Lorbeerkranz zu seinem 25jährigen Jubelfest. Herr Direktor Körting trank auf das Wohl der Frau Beindorff. Daran reihten sich noch mehrere Trinksprüche, und die Feier schloß in bester Stimmung um Mitternacht. Schaden des Ladenbesitzers durch Tieferlegung des Straßendammes Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Um eine Eisenbahn-Unterführung zu schaffen, mußte die Essen-Horsterstraße in Altenessen tiefer gelegt werden. In folgedessen erhielt der bis dahin zwei Stufen betragende Zu- gang zu der Schreib- und Papierwarenhandlung des Kaufmanns in Altenessen eine Vermehrung um 7 Stufen. Auch das Schaufenster des G wurde dadurch um etwa i m höher gelegt und dadurch nach dessen Angabe für das Publikum unübersicht lich und weniger auffallend. G behauptete, deshalb einen be deutenden Geschäftsausfall und Verminderung des Wertes seines Grundstücks erlitten zu haben. Er beanspruchte darum im Klagewege einen Schadenersatz von rund 1000 M. jährlich. Der beklagte Fiskus bestritt seine Haftpflicht, da die Verlegung der Straße Sache der Stadtgemeinde sei. Landgericht Essen und Oberlandesgericht Hamm lehnten diese Ausrede ab und ver urteilten den Fiskus zu Schadenersatz. Nach Anhören von Sachverständigen ging das Oberlandes gericht davon aus, daß Kläger nicht nur ein Recht auf den früheren bequemen Zugang zu seinem Laden, sondern auch zu der geschäftsbequemen Lage und Uebersichtlichkeit des Schau fensters habe. Das Oberlandesgericht verurteilte jedoch nicht nach dem Klageantrag, sondern ging weiter auf das Gutachten der Sachverständigen ein. Darin ist dargelegt, daß ein Umbau des Schaufensters und die Tieferlegung des Fußbodens im Laden hinreiche, um den früheren Zustand wieder herzustellen. Da dieser Umbau auf rund 5000 M. veranschlagt ist, verurteilte das Oberlandesgericht den Fiskus zur Zahlung dieser Ent schädigungssumme. Die vom Fiskus gegen das oberlandesgerichtliche Urteil ein gelegte Revision blieb erfolglos, sie wurde vom VII. Zivilsenat des Reichsgerichts am 18. September zurückgewiesen. K. M-L. Behördliche Papierkäufe in Baden Der Bezirksverein Heidelberg des Deutschen Buch drucker-Vereins hielt am 16. September in Mosbach eine Versammlung ab. Einen Punkt der Tagesordnung bildete laut »Ztschrft. f. Deutschlands Buchdrucker« ein Erlaß des Großh. Ministeriums betr. die Anschaffung von Schreib papier, durch den zahlreiche Kollegen zugunsten einer einzelnen Firma benachteiligt werden. Auf Anregung des Freiburger Bezirksvereins wurde eine Eingabe an das Mi nisterium abgefaßt und von allen Bezirksvereinen Badens unterzeichnet, in der das Ministerium nachdrücklich um Zurücknahme des Erlasses gebeten wird. Der zur Kenntnis gebrachte Wortlaut der Eingabe fand großen Beifall und dankbare Anerkennung der Versammlung. Verzeichnisse von Ansichspostkarten. Man schreibt der »Frankf. Ztg.«: Es gibt wohl niemand, der an dem erziehlichen Wert der Ansichtspostkarten zweifelte, soweit sie Gegenden, Städtebilder, Bauten, Kunstgegenstände und ähnliches darstellen. Aber die Postkarte mit Bild fängt nun auch an, wissenschaft liche Bedeutung zu bekommen, da der Spezialforscher eine Sammlung von Abbildungsmaterial mit illustrierten Postkarten vereinigen kann, die er auf ebenso billige wie bequeme Weise sonst nicht zusammenstellen könnte. Soll die Karte aber auf solche Weise als Studienmittel dienen, so sind möglichst voll ständige Verzeichnisse der über einzelne Sondergebiete er schienenen Ansichtskarten nötig; Frankreich ist hier für wissen schaftliche Zwecke und zwar für die vorgeschichtliche und Altertumsforschung jetzt vorangegangen. In der Revue »L’homme prhistorique« ist der Versuch unternommen worden, ein Verzeichnis der Postkarten, auf denen Baudenkmäler der Urzeit dargestellt sind, zu geben, und in dem neuen Heft der »Revue Archeologique« hat der Geschichtsschreiber der römischen Töpferkunst in Gallien, Joseph Dechelette, eine Aus stellung der »Cartes postales illustrees d’apres les monuments romains de la France« gegeben. Dieser erste Versuch, der 188 illustrierte Postkarten mit römischen Denkmälern in Frankreich umschließt, ist unvollständig; geordnet sind die Karten nach Departements. Vielleicht gibt die Notiz eine Anregung zu ähn lichen Arbeiten über die illustrierte Postkarte in Deutschland, dem Land, in dem sie die weiteste Verbreitung gefunden hat. Von dem Augenblick an, wo eine Möglichkeit wissenschaftlicher Benutzung der Ansichtspostkarte sicher ist, kann das Dar stellungsgebiet auch auf Museumsstücke ausgedehnt werden, die man bis jetzt ausgeschlossen hat. Die Verzeichnisse werden dann für die Verbreitung der Karten unter den Fachleuten sorgen. Naturwissenschaftliche Museen z. B., die bisher gegen über den Kunstmuseen in der illustrierten Postkarte zurück gesetzt waren, könnten auf diese Weise ihre Merkwürdigkeiten dem Forscher in handlichen und billigen Abbildungen zur Ver fügung stellen. CI, Probenschau Lesezeichen DRP 170025 von Hugo Dahms in Berlin Eisenacherstr. 41. Um bei starken Büchern die auf geschlagene Seite niederzuhalten, ist es nötig, eine Klemme anzubringen oder einen Briefbeschwerer oder ähnlichen Gegenstand aufzulegen. Für denselben Zweck wurde in England ein eigenartiges Lesezeichen erfunden, das inzwischen auch deutschen Patentschutz erworben hat. Wie nebenstehendes Bild erkennen läßt, umfaßt das Lesezeichen den Buchdeckel mit zwei zweckmäßig geform ten Metallteilen. Um das Haften dieser Metallteile am Buchdeckel zu sichern, sind ihre nach innen gekehrten Flächen mit Kautschuk belegt. Eine durch ein Gelenk nieder- legbare Stütze trägt die ver schiebbare Platte, welche die Buchblätter niederhält. Sie besteht zur Hälfte aus Metall, zur andern aus einer hornähn lichen Masse; eine Spiralfeder hält diese Platte stets wagerecht, und ein Schieber, der in einem Schlitz der senkrechten Stütze gleit t, er möglicht senkrechtes Verstellen, je nach der Höhe des niederzuhaltenden Blockes. Da die Verbindung der einzelnen Teile durch Scharniere hergestellt wurde, läßt sich das Lesezeichen zu einem Päckchen von etwa 1 cm Höhe zu sammenklappen. Es läßt sich aus gediegenen Stoffen vor nehm herstellen und kann daher als Geschenk dienen, in billiger Ausstattung auch als Schulware. (Vgl. Anzeige in dieser Nummer.)