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3244 PAPIER-ZEITUNG Nr. 78 Gehalt des Handlungsgehilfen 459. Schiedspruch Im nachfolgenden übergebe ich Ihnen einen Rechtsfall zur Begutachtung und Entscheidung, welch letztere für beide Teile maßgebend sein soll. Da der Buchhalter, Herr X, am 1. Oktober austritt, wäre mir vorherige Entscheidung sehr angenehm. Am 18. Juli 1905 übertrug ich dem Kaufmann X, welcher stellenlos war, zur Aushilfe eine Stelle auf meinem Kontor gegen eine Entschädigung von 3 M. für den Tag, Sonntag wird nicht gearbeitet. Nach 14 Tagen sagte ich Herrn X, er könne vorläufig so weiter arbeiten, und das Verhältnis ist so geblieben. Ich habe nun dem X für jeden Tag, den er bei mir tätig war, 3 M. berechnet. X beansprucht nun unter der Bemerkung, er sei Kaufmann und nicht Tagelöhner, ein Monatsgehalt von 90 M. und macht diese Forderung nötigenfalls beim Gewerbegericht oder Kaufmannsgericht geltend. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht getätigt. Bin ich gesetzlich verpflichtet, Herrn X Monatsgehalt zu zahlen? Y, Papierwarenfabrikant Das Handelsgesetz schreibt nicht vor, auf welcher Grundlage das Gehalt des Handlungsgehilfen berechnet werden muß. Hier war Bezahlung nach Arbeitstagen ver einbart, und diese Vereinbarung gilt, bis sie in gegen seitigem Einverständnis geändert wird. Wenn der An gestellte X Monat für Monat den auf dieser Grundlage be rechneten Gehalt ohne Einrede bezog, bewies er, daß er damit einverstanden war. Er ist nicht berechtigt, jetzt kurz vor seinem Austritt eine Aenderung der Bezahlung zu fordern, muß vielmehr zufrieden sein, für die seit der letzten Gehaltszahlung verstrichene Frist in der bisherigen Weise entlohnt zu werden. Aber auch der Geschäftsherr Y darf jetzt keine andere Entlohnungsweise einführen und etwa nach Tagen berechnen, wenn er bisher_monatlich 90 M. bezahlt hat. * == Rückgewinnung des Wassers aus den Saugkästen == System KRON-KINAUX - Patentanmeldung K 30877 Getrennte Absaugung nz 11 eher Vermeidung ren Schaum und Fettflecken, Nutzbarmachung sern, Farbe, Lelm, Erde etc., Kräftiaa mechanische, sehr regelmässige Saugung, wenig nIaH-, Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luftpumpe, da das Saugerwasser nicht in die Pumpe gelangt, liefert Maschinenbau-Aktiengesellschaft Golzern-Grimma in Gölzern (Sachsen) (17130a Roststäbe aller Art • Bester Stahlguss billigst! [182 August Erfurt Berlin NW 87 Kleine patentierte viersäulige Buchbinder Vergolde- und Prägepresse KRAUSE Elektromotor Mk. 490. Zur Maschine passender Für Antrieb durch Elektromotor mit abgedrehtem Schwungrad Mk. 10. Von Berufsgenossenschaft vorgeschriebene mit selbsttätiger Tischbewegung D. R-Patent Nr. 164 008. Schutz-Vorrichtungen, bestehend aus Räder-, Schwungrad- u. Finger-Schutz, Keilfänger, Schutz stange, sowie Holzschutzkasten vor und seitlich der Presse Mk. 140.—. Diese Presse, mit Frictionskuppelung, Fuss-Ein rückung und Handausrückung versehen, übt einen Druck von ca. 40 000 Kg. aus. Karl Krause, Leipzig. Nr. Druck fläche Anhänge platte Tisch Hub ca. Zwisch. den Säulen Für Motor betrieb ab Fabrik Preis der Presse inkl. automat. Deckelrahmen cm cm cm nun cm Mark Mark Bin 25:35 26:38 30:40 50 51 1575.- 1650.-