Volltext Seite (XML)
Briefkasten Der Frage muß 10 Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Zeugnis des Arbeiters 7832. frage'. Mein Chef las kürzlich in einem hiesigen Blatte die gerichtliche Entscheidung darüber, daß es einem Arbeitgeber gestattet sei, seinem infolge eines Streiks aus tretenden Arbeiter in das Zeugnis zu schreiben: »Sein Austritt bezw. seine Entlassung geschieht infolge von Lohndifferenzen.« Da ich der Ansicht bin, daß ein derartiger Vermerk den Arbeiter in seinem Fortkommen hindert, und ich von der obigen ge richtlichen Entscheidung nichts gelesen hatte, vertrat ich meinem Chef gegenüber den Standpunkt, daß ein solcher Satz nicht statthaft ist. Es kam zwischen meinem Chef und mir hierüber eine Wette zustande, welche durch Ihre Auskunft entschieden werden soll. Antwort: § 113 der GO. regelt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers in bezug auf die Ausstellung von Zeug nissen für seine Arbeiter. Danach muß er auf Wunsch des Arbeiters das Zeugnis auch auf seine Führung und Leistungen ausdehnen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts 1 in Berlin vom 23. Mai 1891, welche in der Rechtspflege als maßgebend aufgeführt wird, darf der Arbeitgeber im Zeug nis auch den Entlassungsgrund angeben, falls der Arbeiter ein Führungs-Zeugnis verlangt. Wenn demnach der Arbeiter kein Führungs-Zeugnis verlangt hat, so ist die in der Frage angegebene Bemerkung des Arbeitgebers unzulässig, andern falls jedoch ist sie zulässig und steht nicht im Widerspruch mit der Bestimmung im selben Paragraphen, wonach den Arbeitgebern untersagt ist, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Weiße Punkte in schwarzem Papier 7833. Frage-, Wir fabrizieren zeitweilig schwarzes Papier, bei dem wir mit dem Uebelstande zu kämpfen haben, daß es stets bald etwas mehr bald weniger mit weißen Punkten durch setzt ist, wie Sie an beiliegenden Mustern sehen. Dieses Papier ist angefertigt aus etwa 45 v. H. Zellstoff, ungebleicht, „ 30 » „ Holzschliff, „ 20 „ „ schwarzem Biber, gekocht, ungebleicht, „ 5 „ „ schwarzem Ausschuß, ohne Füllstoff — 3/4 geleimt. Zuerst glaubten wir, die weißen Punkte rühren von der schwefelsauren Tonerde her und gossen dieselbe jedesmal durch einen neuen Filtriersack, ohne Besserung zu finden. Dann vermuteten wir, daß der Sulfit-Zellstoff die Schuld trage und verwandten dafür ungebleichten Natron-Zellstoff, doch die weißen Punkte blieben. Wir kochten dann die Lumpen mit Soda anstatt mit Kalk in der Annahme, daß Verunreinigungen des Kalkes die Schuld trügen, doch die weißen Punkte blieben. Wir wissen nicht, worauf der Uebelstand zurückzuführen ist und bitten Sie, uns Ihre Ansicht darüber bekannt zu geben und die Angelegenheit öffentlich zur Besprechung zu bringen. Die weißen Punkte sind nur auf der unteren Seite der Papierbahn und rühren, wie es scheint, von kleinen weißen spezifisch schweren Körnchen her. Wir fabrizieren auch aus Sulfit-Zellstoff und Holzschliff sehr dunkel gefärbte Papiere in braun, gelb, ziegelrot, grün, in denen sich die erwähnten weißen Pünktchen niemals zeigen. Wir haben auch mit den Farbstoffen schon gewechselt, doch in jeder Anfertigung finden sich bald mehr, bald weniger die weißen Punkte. Vor Beginn einer Anfertigung schwarzen Papiers wird jedesmal die Papiermaschine auf das Sorgfältigste gereinigt, sogar die Schaber auf den Trockenzylindern werden abgeputzt, sodaß es ausgeschlossen erscheint, daß die weißen Punkte von anderen vorhergegangenen Anfertigungen weißen Papiers her rühren. Antwort: Diese Frage wurde in beinahe gleicher Fassung und von derselben Papierfabrik bereits im Jahre 1904 in Nr. 31 S. 1157 gestellt. Wir forderten damals zur Aussprache auf, und in Nr. 59 desselben Jahres äußerte auch ein Papiermacher seine Ansicht darüber. Danach läge die Ursache der weißen Punkte an dem nicht vollständigen Auflösen der Soda beim Leimkochen. Uns erscheint diese Ursache kaum stichhaltig, da sich die Soda des Handels ohne Rückstand löst. Vielleicht führt erneute Aussprache zur Aufklärung. Muster des Papiers, welches die erwähnten Pünktchen enthält, stehen Fachgenossen, welche die Ur sache erforschen wollen, zur Verfügung. Zeugnis des gekündigten Gehilfen 7834. Frage: Mir wurde zum I. Oktober gekündigt. Eine Firma verlangt von mir ein Zeugnis über jetzige Führung und Leistung. Mein Chef weigert sich, ein solches vor dem Austritt auszustellen. Kann ich den Chef dazu zwingen oder für die Folgen verantwortlich machen? Antwort: Der Geschäftsherr ist verpflichtet, dem in Kündigung stehenden Handlungsgehilfen auf dessen Wunsch schon vor Beendigung des Dienstverhältnisses ein Zeug nis auszustellen, damit der Handlungsgehilfe im Aufsuchen einer neuen Stellung nicht behindert ist. Diese Ver pflichtung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar aus gesprochen, und wenn der Geschäftsherr die Ausstellung des Zeugnisses verweigert, so kann ihn der Handlungs gehilfe schadenersatzpflichtig machen. Lackabstoßende schwarze Druckfarbe für Transparentplakate 7835. Frage: Die bemusterten Transparentplakate lassen sich auf den schwarzen Flächen schlecht lackieren. Der Lack läuft zusammen, während die anderen Farben den Lack gut auf nehmen. Dies ist mir wiederholt bei schwarzen Flächen und auch bei Schriften passiert. Die anderen Farben, die mit den gleichen Ingredienzen gedruckt waren, ließen sich stets gut lackieren. Könnten Sie mir hierüber Auskunft geben? Antwort unseres Fach-Mitarbeiters: Die schwarze Druck farbe stößt den Lack ab und zieht ihn zusammen, weil sie allzu stark eingetrocknet ist. Um den Uebelstand zu be seitigen, müssen die Bogen kurz vor dem Lackieren mit Talkum (Federweiß, Speckstein) abgerieben werden. Der Lack muß dickflüssig verwendet und möglichst dünn auf getragen werden. Sehr dünnflüssiger Lack und übermäßige Auftragung befördern das Abstoßen. Damit der Lack schnell trocknet, wodurch höherer Glanz erzielt wird, muß der Raum, in dem lackiert wird, sehr gut erwärmt sein. X. Flecke in Pergament 7836. Frage'. Beifolgend überreichen wir einen Ausschnitt aus einer Rolle Pergament. Wodurch mögen diese Flecke ent standen sein? Die kleineren Flecke wiederholen sich durch die ganze Bahn, sodaß kein Meter ohne Fehler ist. Die großen Flecke sind weniger häufig, doch haben wir schon mehrere her ausgeschnitten und kommen zu der Ansicht, daß uns Ausschuß papier verkauft wurde, obwohl wir den gleichen Preis wie früher zahlten. Es dürfte auch von allgemeinem Interesse sein, zu hören, was man von gutem Pergament verlangen darf, oder wie man es prüft. Antwort: An den als Flecke bezeichneten Stellen er scheint das Pergamentpapier verdoppelt. Man kann an einigen Stellen eine Papierschicht abschälen, ohne den Zu sammenhang der Hauptlage aufzuheben. Es scheint, daß auf einer Walze oder einem Zylinder der Papier- oder Pergamentiermaschine Teile aus einer Papierbahn hängen geblieben sind, die sich nachher auf eine andere darüber weglaufende Bahn klebten und die Verdickungen oder Flecke bildeten. Es sind zufällige Fehler, die von keiner falschen Mischung herrühren. Rückgabe von Mustern 7837. Frage: Ein früherer Angestellter verlangte während seiner Tätigkeit in unserem Hause eine Anzahl Muster unserer Waren, um unsere Vertretung nebenbei zu führen. Die Zurecht- machung der Muster war für uns sehr zeitraubend. Am 30. Juni trat der Angestellte nach gegenseitiger Vereinbarung aus dem Geschäft. Während der Zeit seiner Tätigkeit hat er kaum soviel Aufträge eingebracht, daß die Unkosten der Zubereitung der Muster noch seine Provision, die er erhielt, herauskamen. Jetzt verlangen wir die Muster zurück, die er von uns verlangt und Selbst mitgenommen hat, und erhalten den Bescheid, daß wir sie uns ja abholen könnten. Wir bitten um Mitteilung, auf welchem Wege wir es bewerkstelligen können, daß er uns die Muster selbst wieder zustellt. Antwort: Fragesteller können ihren früheren Angestellten nur durch Klage zur Rücksendung der Muster zwingen. Es lohnt jedoch nicht, wegen solcher Kleinigkeit zu prozessieren, und wenn der frühere Angestellte der selbst verständlichen Forderung nicht entsprechen will, so sollten Fragesteller darauf verzichten, ihm durch Klage Anstand beizubringen.