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Zeichen- und Messgeräte-Fabrik 177703 Preis einschliesslich Schmalschneider Vollständige Preisliste auf Wunsch [87870 Extrafeste, surrogatfreie, weisse und farbige ZU [181317 bei vorheriger Anmeldung gern gestattet. [184818111 Druckmaschinenwerke Altona-Elbe GM GN GO Bezeich nung Schnitt länge cm Tisch breite cm Gummi-Walzendruck und Färb - Maschinen vom Lager und für Buntpapier-, Pappen-, Kartonnagen-, Servietten-, Lampions-, Seidenpapier-, Tapeten-, Sandpapier-, Luft schlangen-, Fahrkarten-Fabriken sowie Druckereien. Elastische Gummidessinwalzen für ein- und mehrfarbigen Druck, nach vorrätigen Mustern und nach Zeichnung, auch aus einem Stück gearbeitet, ohne jede Naht oder Ansatzstelle. Streifenwalzen f. Lampion- u. Garndruckereien. Gravierte, Stahl-, Messing- u. Kupferwalzen. Diese Walzen auch geätzt. Holz- u. Messingwalzen für Buntpapier-, Servietten-, Tapeten- und sonstige Fabriken. Für tadelloses Arbeiten unserer Maschinen übernehmen wir volle Garantie. Interessenten ist Besichtigung der Maschinen im Betrieb Normalpapiere aller Art empfehlen Maschinen- und Büttenpapiere für Banknoten, Aktien, Zinsscheine etc. Kontobücher-Papiere in mittl. u. feinen Qualitäten, Arbeitswillige und Streikbrecher Das Oberlandesgericht in Köln a. Rh. hat kürzlich entschie den, daß*'die Bezeichnung »Streikbrecher« in bezug auf einen Arbeitswilligen als Beleidigung aufgefaßt werden kann. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Rheinischen Lederfabrik zu Neuß waren mehrere Arbeiter ausgesperrt. Das Bestreben der Firma, neue Arbeiter heranzuziehen, suchten die Ausgesperrten zu vereiteln. Zwei Arbeiter, die trotz der Aussperrung weiter arbeiteten, wurden von einem der Ausgesperrten »Streikbrecher« genannt. Gegen den Rufer dieser Bezeichnung wurde von Seiten der beiden Arbeitswilligen Klage wegen Beleidigung erhoben. Der An geklagte suchte sich zu verteidigen, indem er ausführte, daß die von ihm gemachte Aeußerung keine Beleidigung sein könne. Das Schöffengericht zu Neuß sowohl wie die Strafkammer zu Düsseldorf verurteilten jedoch den Angeklagten zu einer Gejäng- nisstraje von s Wochen. Die Strafkammer begründete ihr Urteil durch folgende Erwägungen: Durch die Bezeichnung als »Streikbrecher« hat der An geklagte als einer der Führer der ausgesperrten Arbeiter den Arbeitswilligen seine Mißachtung und Geringschätzung darüber äusgedrückt, daß sie aus eigennützigem Interesse in der Fabrik Arbeit angenommen und dadurch die Allgemeinheit ihrer Ge werbegenossen in selbstsüchtiger Weise verletzt hätten. Der Ausdruck »Streikbrecher« enthält in der Form eines Schimpf wortes den Vorwurf eines unehrenhaften Verhaltens gegenüber den Standesgenossen und ist daher objektiv geeignet, die Ehre der mit jenen Worten belegten Standesgenossen zu verletzen. Dieses Charakters seiner Aeußerung war sich der Angeklagte mit Rücksicht auf seine Stellung als Vertrauensmann bewußt. Die von dem Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Öberlandesgerichte in Köln verworfen. —t— Mißbrauchtes Vertrauen Ein Gewerbetreibender in Plauen i. V. hatte eine Schuld von 97 M. bei einem auswärtigen Lieferanten und dafür einen Wechsel im gleichen Betrage gegeben. Als der Einlösungstag kam, fehlte dem Manne das nötige Geld. Er schickte seinem M Lieferanten einen neuen Wechsel über 99 M. und bat ihn, ihm das zum Einlösen des ersten Wechsels nötige Geld im Betrage"- von 97 M. zu übersenden. Das Geld kam mit Postanweisung, ’ auf der angegeben war, daß der Betrag zum Ausgleich des über sandten Primawechsels dienen sollte. Der Empfänger löste in des den ersten Wechsel nicht ein, verwendete das Geld viel mehr zu eigenen Zwecken. Da nach Ansicht des Geldgebers die übersandte Summe einzig zum Einlösen des Wechsels be stimmt war, wurde von ihm Anzeige wegen Unterschlagung er stattet. Das Schöffengericht in Plauen kam jedoch zu der Ueber- zeugung, daß der Angeklagte der Ansicht sein konnte, es handle sich um geliehenes Geld, das in seinen Besitz übergegangen sei. Infolgedessen käme Unterschlagung nicht in Frage. Der An geklagte wurde unter Uebernahme der Kosten auf die Staats kasse freigesprochen. Eg. (Vogtl. Anz.) 95 110 ' 125 Albert Bolle & Jordan BERLIN S, Ritterstr. 14 Pappschere ganz aus Eisen, nur Tisch verlängerung aus Holz 100 I 225.— 100 | 260.— 100 || 300.— BERLIN W 8, C.ke EL-.t FabrikSpechthausen Mohrenstr. 13/14, UEDT• LDdII, b. Eberswalde. Zeichentische Weilands „Unerreicht" und „Praktikus“ Reissbretter, Aujgezogene Zeichenpapiere Lichtpaus-Apparate Messgerätschaften aller Art, wie: Nivellier-Instrumente, Theodolite, Winkelspiegel, Mess- u. Nivellierlatten, Fluchtstäbe, Messbänder usw. liefert für Wiederverkäufer billigst C. Weiland, Liebenwerda Kartonpapiere . e * Sonderanfertigungen.