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stellt Bödiker vom Standpunkte der Selbstverwaltung wie der Vereinfachung und tunlichen Rechtseinheit aus, sowie im Interesse der Herstellung eines innigeren Zusammen hangs zwischen den verschiedenen Versicherungszweigen zu erwägen anheim, ob nicht auf dem Gebiete der Kranken versicherung die Befugnisse der höheren Verwaltungs behörden den Vorständen der Landesversicherungsanstalten zu übertragen und die im »Verwaltungsstreitverfahren« zu erledigenden Sachen »Landesversicherungskammern« zu übertragen wären. Diese Kammern sollen eine Weiter bildung der Selbstverwaltung und eine »Landesverwaltungs- Gerichtsinstanz« für die Rekurse wie für die Beschwerden in Kataster-, Straf-, Beitrags-, Gefahren- usw. Tarifssachen sein. Und zwar in der Weise, daß bei jedem Oberlandes gericht unter dem Vorsitz eines Senatspräsidenten eine Landesversicherungskammer gebildet wird, zu der auch ein höherer Verwaltungsbeamter, ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören soll. Die Landesversicherungs anstalten könnten dann nach Bödiker einen wohltätigen Einfluß auf die Entwicklung des Krankenkassenwesens ausüben. Von dem Umstande, daß Arbeitgeber und Arbeit nehmer in den Vorständen der Landesversicherungsanstalten Sitz und Stimme haben, verspricht sich Bödiker eine er sprießliche, aus dem Boden wachsende Gestaltung des Ganzen. Meines Ermessens hat der Vorschlag von Bödiker die meiste Aussicht auf Erfolg. Bödiker hat als Präsident des Reichsversicherungsamtes an der Wiege der deutschen Arbeiterversicherung gestanden, ihre Entwicklung von hohem Standpunkte und mit kritischem Auge erlebt. Sein Vor schlag gipfelt nicht in theoretischen Erörterungen, sondern gliedert sich vielmehr den Bedürfnissen der Praxis an. Er ist im vollen Maße geeignet, wenn auch nicht ganz eine Vereinheitlichung, so doch eine Vereinfachung der Arbeiter versicherung zu erreichen. Eine vollständige Vereinigung der drei Versicherungsgesetze, eine innige Verschmelzung derselben ist unter den gegebenen Verhältnissen im vollen Umfange noch nicht möglich, steht doch noch die Ein führung der gesetzlichen Witwen- und Waisenversicherung aus. Und ob diese »lex Trimborn« im Jahre 1910 Gesetz wird, das kann sich erst zeigen, wenn man einen Ueber- blick über die Ergebnisse der Mehrerträge aus den er höhten landwirtschaftlichen Zöllen und ihre Beständigkeit oder Schwankungen gewonnen hat. Jedenfalls berücksichtigt Bödiker den Entwicklungsgang der Arbeiterversicherung. Die geschichtlichen Grundlagen, auf denen sie aufgebaut worden ist, lassen sich nicht ganz übersehen. Ihre Außer achtlassung würde wiederum einen gefährlichen »Sprung ins Dunkle« bedeuten. Pappen-Bezeichnung Aus Thüringen Ich möchte die Anregung dazu geben, daß die Pappen fabriken folgende Einführung treffen. Die Pappenpakete sollen nicht allein wie bisher üblich, die Stärkeangabe nur auf der Ober seite tragen, sondern auch auf den Schutzklappen der Längs- und Breitseite. Hierdurch wird es möglich, bei hohen Pappenstößen schon auf den ersten Blick zu erkennen, welche Pappenstärken der Stoß enthält. Ich habe schon seit Jahren diese Art der Bezeichnung von meinen Lieferanten verlangt und meinen Nutzen davon gehabt. In der linken unteren Ecke meiner vorgedruckten Bestell briefe befindet sich folgender Vermerk: Um bessere Ueber- sicht über mein Pappenlager zu haben, ersuche ich meine Herren Pappenlieferanten, die einzelnen Pakete nicht nur auf der oberen Pappe zu signieren, sondern auch die Nummern auf den an 2 Seiten angebrachten Schutzpappen und zwar mittels Schablone anzu bringen. Die Nummer soll die Pappenzahl auf 1 Ztr. angeben. P. D., Kartonnagenfabrikant in E. Koreanisches Papier; Die Papierausfuhr Koreas in 1905 hatte einen Wert von 89133 Yen (1 Yen = etwas über 2 M.). (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kais. Generalkonsulat in Yokohama.) Entfernen von Sand, Metall und anderen Unreinigkeiten aus Papierstoff Mit Hilfe dieser Einrichtung, für die Joseph Macnaughton, Edinburg, Schottland, das amerikanische Patent Nr. 813 984 erhielt, soll man die Unreinigkeiten leichter aus dem Papier stoff entfernen können als mittels der üblichen Sandfänge, auch soll sie weniger Raum einnehmen, und zum Reinigen soll erheblich weniger Wasser gebraucht werden als zum Reinigen der Sandfänge. Bild 1 zeigt die Vorrichtung in Seitenansicht, Bild 2 im Grundriß. Sie besteht im wesent- Bild 1 liehen aus einem kegelförmigen,oben offenen Gefäß A, in das der zu reini gende Papierstoff am oberen Rande bei C tangential eintritt, sodaß er eine drehende und wirbelnde Bewe gung annimmt. Da bei fallen die schweren Teilchen, wie Sand, Metall und dergl., nach unten in die Er weiterung B, aus der sie nach Oeff- nen des Hahnes b gelegentlich ent leert werden kön nen. Die leichteren Unreinigkeiten stei gen auf die Ober fläche der flüssigen Stoffmasse und werden durch den Kanal E abgelassen. Mittels eines durch Schraube ez in der Höhe verstellbaren Wehres e kann da bei der Ausfluß spiegel der Flüssig keit nach Belieben geregelt werden. Die guten Fasern werden durch das senkrechte, bis etwa zur halben Tiefe des Trichters rei chende Rohr an welches sich oben Bild 2 das seitliche Rohr d anschließt, abgeführt nnd kommen bei der Entnahme weder mit den schwereren, zu Boden ge sunkenen, noch mit den leichteren, auf die Oberfläche der Flüssigkeit gestiegenen Unreinigkeiten in Berührung. Wird die Papiermaschine gelegentlich behufs gründlicher Reini gung des Siebes stillgesetzt, so kann man auch diese Vor richtung bequem und mit einem geringen Wasseraufwand reinigen. Olifant-Papier A us Holland Zum Schluß des Londoner Marktberichts in Nr. 73 S. 3022 wird eine Vermutung über die Bedeutung des Wortes Olifant- Papier ausgesprochen, die meiner Ansicht nach nicht ganz zu trifft. Wir erhalten z. B. von einer schwedischen Fabrik stets einliegende Sorte farbig sat. Druck unter dem Namen »Olifant« in verschiedenen Farben und im Format 50X65 cm, 8'/ a und 15 kg die 1000 Bogen schwer. W. Eine internationale hygienische Ausstellung soll im September 1907 mit dem Hygiene-Kongreß in Berlin verbunden werden.