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3192 PAPIER-ZEITUNG Nr. 76 heißt es auch ausdrücklich: »Packpapiere werden brutto für netto berechnet (jedoch wird das Gewicht der Holzrahmen in Abzug gebracht)«, und da Tütenpapiere dem Werte nach nicht höher als Packpapiere stehen, sondern nur eine be sondere Art von Packpapier darstellen, so findet dieser Paragraph auf Tütenpapiere Anwendung. Ich liefere jähr lich viele Tausende von Zentnern Tütenpapier in Rollen und habe bisher wegen dieser Berechnungsart noch niemals Schwierigkeiten mit meinen Abnehmern gehabt. St. Gewicht feuchter Pappe 7827. Frage: Wieviel muß grauer Pappendeckel, Stärke 15er pro 25 kg, auf Langsiebnaßmaschine zu arbeiten, in nassem Zustand, wie er von der Maschine abgenommen wird, wiegen? Antwort: Eine 15er Pappe genannter Art wiegt trocken 25 : 15 = 1,67 kg. Der Gehalt maschinenfeuchter Pappe an trockenen Fasern hängt von der Beschaffenheit der Stoffe, der Länge des Siebes, von der Zahl und Wirkungsweise der Sauger, von der Kräftigkeit der Schüttlung, von der Zahl und dem Druck der Pressen usw. ab. Er schwankt demgemäß zwischen 30 und 50 v. H., sodaß das Gewicht des in der feuchten Pappe enthaltenen Wassers zwischen 50 und 70 v. H. liegt. Die feuchte Pappe wiegt also zwischen 1,67 + 1,67 = 3,3 kg und 1,67 + 1,67 X 70= 1,67 + 3,9 Faser Wasser 30 Faser Wasser = 5,6 kg. Verschiedene Färbungen in einer Papierlieferung 7828. Frage: Wir haben mit einer Papierfabrik 5000 kg weißen holzhaltigen Stoff abgeschlossen, von dem wir 1500 kg erhielten. Der Stoff dient zur Herstellung von Briefumschlägen verschiedener Größen für eine erste lithographische Kunstanstalt am Platze, mit welcher wir seit Jahren in angenehmer und reger Geschäftsverbindung stehen. Nun macht uns unser Kunde nach Ablieferung einer großen Partie Umschläge darauf aufmerksam, daß dieses—4 verschiedene Farbtönungen aufweisen, und erklärt, daß er die Ware zur Verfügung stellen müsse. Wir befinden uns nun in einer peinlichen Lage, denn einerseits gilt uns unser Kunde besonders wert und durchaus nicht als Schikaneur, ander seits erklärt die Fabrik kurz und bündig, daß solche Farben abweichungen statthaft seien. Es liegt uns und unserm Kunden nicht daran, einen Nachlaß zu erhalten, sondern wir beabsichtigen, uns dadurch schadlos zu halten, daß wir das Papier auch zur Verfügung stellen. Sind Sie der Ansicht, daß derartige Ab weichungen der Färbung bei holzhaltigen Papieren (38 Pf. das Kilo) zulässig sind oder nicht ? Wir glauben, daß wir das Papier nicht nehmen müssen, und daß bei den heutigen technischen Einrichtungen der Papierfabriken gleichartige Färbung auch holz haltiger Stoffe ermöglicht werden kann, zumal wir schon billigere Papiere verarbeitet haben, ohne diesen Mißstand zu beobachten. Die ganze Anfertigung enthält durcheinandergemengte Bogen der gerügten verschiedenen Farbtönungen. Antwort: Wir finden zwischen den uns vorgelegten Briefumschlag-Mustern keinen so erheblichen Unterschied in der Farbe, der zur Beanstandung Anlaß geben würde. Nur bei ganz genauem Betrachten findet man, daß die einen Umschläge ein klein wenig mehr bläulich, die andern ein klein wenig mehr gelblich sind. Wenn Umschläge in dieser Weise untermischt in einem Paket vorkommen, werden die wenigsten Kunden einen Färbungsunterschied bemerken. Den Papierfabrikanten kann man für so geringe Unter schiede nicht belangen, denn er muß bei Anfertigung von 5000 kg Papier eine größere Zahl von Eintragungen ver arbeiten, die jede für sich gefärbt werden und infolgedessen häufig kleine Unterschiede im Farbton aufweisen. Wenn diese Unterschiede irgend erheblich sind, hat der Papier macher allerdings die Pflicht, die verschiedenfarbigen Rollen getrennt zu halten und den Abnehmer darauf aufmerksam zu machen, daß er die verschiedentönigen Papiere für sich verwenden soll. In diesem Fall lag unseres Erachtens für den Papierfabrikanten diese Pflicht nicht vor. Aber selbst wenn die Farbunterschiede größer gewesen wären, könnten Fragesteller jetzt das Papier aus folgendem Grund nicht mehr zurückgeben: Das HGB schreibt vor, daß der Käufer die Ware un verzüglich nach Empfang prüfen muß. Da Fragesteller die Ware bei Empfang nicht beanstandet haben, so können sie jetzt, da anscheinend seitdem längere Zeit vergangen ist, wegen etwa in der Sendung vor kommender verschiedener Farbtöne die Ware nicht mehr zurückweisen, denn sie haben die vom Gesetz vorgeschriebene Prüfungsfrist verstreichen lassen. Steindruck auf Faltschachtel-Karton 7829. Frage: Von Faltschachtelkarton, wie der Ihnen gleich zeitig zugehende Bogen, sollen wir einen großen Posten ver arbeiten. Der Karton bereitet uns beim Druck Schwierigkeiten, da sich nach ungefähr 100 Bogen eine Schicht auf dem Stein gebildet hat, welche Farbe annimmt, sodaß ein klarer Abdruck nicht zu erzielen ist, wie das Muster zeigt. Wenn der Stein wieder hergerichtet ist, zeigt sich nach kurzer Zeit dieselbe Er scheinung. Von der Farbe kann dieser Uebelstand nicht her rühren, da sich eine andere Kartonsorte mit derselben Farbe tadellos verdrucken läßt. Wir können demnach nur dem Karton die Schuld beimessen und bitten Sie, den gesandten Bogen zu untersuchen und, wenn möglich, festzustellen, worauf die geschilderte Sache zurück zuführen ist, und wie vielleicht Abhilfe geschaffen werden kann. Aiihuort unseres Fachmitarbeiters: Die Prüfung der mir zugesandten, mit einer Farbe bedruckten Kartonprobe ergab, daß der Karton mit Harz seife geleimt ist, ganze (starke) Leimung hat und säure frei ist. Fettflecke oder andere Ursachen für die vom Fragesteller beschriebene Erscheinung finde ich im Karton nicht. Da die Steinkante auf dem Bogen außergewöhnlich stark verschmiert ist, so ist wohl anzunehmen, daß die Farbe zu dünn verwendet, oder was eher wahrscheinlich ist, durch die jetzige heiße Jahreszeit zu dünnflüssig ge worden ist und hierdurch die Farben annehmende Schicht auf dem Stein verursacht wurde. Um dem Uebelstand vor zubeugen, empfehle ich, der Farbe etwas Blattgoldfirnis zu zusetzen und Eiswasser zu verwenden. X Haftung der Zellstoffabrik 7830. Frage: Wir erbitten Ihr Urteil in folgender An gelegenheit: Einer unserer Kunden stellt uns nach Verarbeitung unseres Zellstoffs das daraus angefertigte Papier zur Verfügung, weil das Papier Unreinheiten enthält, für die er uns verantwort lich macht und 20 M. auf die 100 kg Schadenersatz von uns ver langt. Wir senden Ihnen anbei das Papier, das vorherrschend aus gebleichtem Holzschliff (der von der Fabrik selbst angefertigt ist) und wenig Zellstoff besteht, sowie einige Durchschnitts muster unseres Zellstoffs. Wir können nicht denken, daß die Unreinheiten vom Zellstoff herrühren, und glauben für Fehler, die sich im Papier zeigen, nicht haftbar zu sein, zumal es doch viele Ursachen gibt, aus denen die Unreinheiten herrühren können. Muster unseres Zellstoffs sendet uns der Papierfabrikant nicht ein, sondern gibt an, daß sich in der Ladung einige unreine Ballen befunden haben müßten, die er bei der Verarbeitung nicht gesehen hätte. Antwort: Der uns gesandte Zellstoff ist weiß und rein. Das über 60 v. H. Holzschliff enthaltende weiße Papier zeigt vereinzelte schwarze rundliche Flecke, deren Ursprung sich nur auf mikroskopischem Wege feststellen ließe. Die Forderung der Papierfabrik, daß die Zellstoffabrik ihr Schadenersatz für das Mißlingen des Papiers bezahlen soll, ist unhaltbar. Es war Sache der Papierfabrik, den Zellstoff bei Empfang zu prüfen und etwa darin enthaltene Un reinheiten zu beanstanden oder unreine Ballen auszuschließen. Jetzt, nachdem der Zellstoff verarbeitet ist, haftet die Zell stoffabrik für Mangelhaftigkeit des daraus hergestellten Papiers in keiner Weise. Ein erheblicher Teil der Un reinheiten ist wahrscheinlich mit dem Holzschliff, welcher der Hauptbestandteil des Papiers ist, in dieses gekommen. Zahlungsunfähiger Kunde 7831. Frage: R bestellte bei mir im Geschäft Tüten und Beutel mit Druck. Nach Fertigstellung der Ware ließ ich R Nachricht zugehen, diese abzuholen oder mir mitzuteilen, wo sie hingeschafft werden sollten. Da ich ohne Antwort blieb, erkundigte ich mich über R. Nach der Auskunft war R voll ständig mittellos. Hierauf verklagte ich R, doch war dort nichts zu pfänden. Darf ich diese Tüten unter der Hand verkaufen? Bei einer Zwangsversteigerung würden die Unkosten nicht ge deckt. Kann ich R wegen Betrugs unter Anklage stellen? Antwort: Da der Käufer die Ware nicht übernommen und bezahlt, also den Vertrag nicht erfüllt hat, muß Frage steller ihn auffordern, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zu übernehmen. Versäumt er diese Frist, so ist Frage steller berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten. Es wird sich empfehlen, den Aufdruck zu überkleben. Der Kunde könnte nur dann wegen Betrugs angeklagt werden, wenn er sich unter falscher Vorspiegelung als zahlungs fähig hingestellt hätte. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencsi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV n erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Straße 29 Hierzu eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig